Neue Spendenkampagne für Kölner Stadtarchiv

Jedes Stück zählt – Retten Sie mit uns die Geschichte Kölns!“ – Unter diesem Motto startet Ende Juli 2013 eine große Plakataktion der Stiftung Stadtgedächtnis. Mit dem Motiv eines goldenen Puzzleteilchen sollen die Kölner zu Spenden zugunsten des Stadtarchivs Köln animiert werden. Das braucht geschätzte 350 Millionen Euro, um die Dokumente zu restaurieren, die nach dem Einsturz vor über vier Jahren geborgen werden konnten.

Das Ziel der Spenden-Kampagne: 300.000 Euro jährlich. Regelmäßige Spender sollen in einen „Retterclub“ aufgenommen werden und regelmäßig über die Fortschritte der Restaurierung informiert werden. „Jede kleine Spende ist willkommen“, sagte Stiftungs-Geschäftsführer Stefan Lafaire und betonte: „Jede Spende kommt 1:1 dem Archiv zu Gute.“. Mit 50 Euro können zwei Restauratoren-Stunden bezahlt werden, für 10 Euro zwei Pinsel gekauft werden, rechnete Stadtarchiv-Direktorin Bettina Schmidt-Czaja bei der Vorstellung der Kampagne vor.

Schmidt-Czaja wies insbesondere auf den Zeitdruck hin, sie nannte hier besonders die „alkalische Verstaubung“ der Archivalien. Beim Einsturz entstand Zementstaub, der sich auf die Dokumente legte und diese zu zerfressen droht. Diese müssen dringend „entstaubt“ werden, erst dann können sie restauriert und die Bruchstücke zusammengeführt werden.

Spendenkonto:
Nr. 1931 1777 19
Sparkasse KölnBonn
Bankleitzahl 370 501 98.

Link: www.stiftung-stadtgedaechtnis.de

Quelle: Stadt Köln, 26.7.2013

Atlas mit medizinischen Zeichnungen von Kortum in Bochum

Das Stadtarchiv Bochum zeigt ein besonderes Stück Bochumer Geschichte: Seit dem 25. Juli 2013 kann dort ein Atlas mit medizinischen Zeichnungen eines Menschen von Carl Arnold Kortum (1745-1824) besichtigt werden. Der Atlas ist über 200 Jahre alt und gilt in dieser Form als einzigartig. Er wurde vor kurzem aufwändig restauriert und ist jetzt wieder in Bochum eingetroffen. Um den Atlas zu schonen, wird er nur zwei Wochen lang zu sehen sein. Danach wird er wieder im Magazin des Bochumer Stadtarchivs aufbewahrt.

Kontakt:
Stadtarchiv / Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte
Wittener Str. 47
44777 Bochum
Telefon: (0234) 910-95 11
Fax: (0234) 910-95 04
stadtarchiv@bochum.de
www.bochum.de/stadtarchiv

Quelle: Radio Bochum, Lokalnachrichten, 25.7.2013

Asbest-Alarm im Stadtarchiv Bonn

Das Bonner Stadthaus stammt aus den 1970er Jahren. Derzeit werden zwei Optionen diskutiert: Abriss oder Sanierung. Letztere ist mit 160 Millionen Euro veranschlagt. Dieser Tage stellte sich zudem heraus, dass ein Magazin des Stadtarchivs Bonn im Stadthaus wegen Asbest-Alarms wochenlang gesperrt war.

Aufgrund der sintflutartigen Regenmengen vor vier Wochen, als auch Wasser ins Bonner Stadtarchiv eingedrungen war, musste jetzt das Magazin 6 mit städtischem Schriftgut und einem Teil der Bildersammlung gesperrt werden. Grund: Die asbesthaltige Dämmwolle der Dämmplatten hatte sich mit Wasser, das durch die Decke gesickert war, vollgesogen. "Deshalb wurden die Platten zu schwer und wir haben den Raum vorsorglich abgesperrt", erklärte Isabel Klotz vom Bonner Presseamt gegenüber dem Express.

Mittlerweile hat ein Sachverständiger die Raumluft prüfen können und festgestellt, dass die Archivare das Magazin wieder betreten dürfen. Die Diskussion um die Zukunft des Bonner Stadthauses wird bleiben.

Kontakt:
Stadtarchiv und die Stadthistorische Bibliothek Bonn
Berliner Platz 2
53103 Bonn (Stadthaus Ebene 0)
Tel.: (0228) 77 2410
Fax: (0228) 77 4301
stadtarchiv@bonn.de

Quelle: Marion Steeger, Express, 23.7.2013

Nordhäuser Archive gründen Notfallverbund

Der Vertrag zur Gründung eines Notfallverbundes der Nordhäuser Archive wurde am 16. Juli 2013 im Nordhäuser Rathaus unterzeichnet. Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (Mitte), Landrätin Birgit Keller (2.v.r.), der Leiter der Gedenkstätte „Mittelbau-Dora“, Dr. Jens-Christian Wagner (rechts) setzten ihre Unterschrift unter den Vertrag wie auch Superintendent Michael Bornschein (2.v.l.) und Jürgen Einenkel, der Leiter der „“Traditionsbrennerei“ (links) (Foto: Stadt Nordhausen).

Gründung des Notfallverbundes Nordhausen

Zur rechtzeitigen, unaufgeregten und gemeinschaftlichen Vorbereitung auf zukünftige Notfälle werden sich die beteiligten Nordhäuser Kulturbewahrer nach dem Beispiel zahlreicher deutscher Archive, Bibliotheken und Museen gemeinsam gegen „Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen“ wappnen, um das ihnen anvertraute Kulturgut langfristig angemessener und sicherer zu bewahren. Zusammengefunden haben sich bisher:

Das engagierte Interesse der beteiligten MitarbeiterInnen und der Impuls aus einem vom Stadtarchiv im vergangenen Jahr durchgeführten Förderprojekt der Berliner „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes“ (http://www.kek-spk.de) bilden seit August 2012 eine tragfähige Grundlage.

Mehrere gemeinsame Arbeitstreffen, eine Studienexkursion zum bereits seit 2007 funktionierenden Weimarer Notfallverbund und ein Fortbildungsseminar im vergangenen Dezember schlossen sich an.

Im Kern soll kein neuer Bürokratismus, sondern eine sich regelmäßig beratende Arbeitsgruppe von MitarbeiterInnen entstehen, die sich über Notfallpläne abstimmt, Handlungsabläufe testet und Prioritäten empfiehlt. Sie soll ausloten, wer welchen Beitrag (nicht) leisten kann und wer welche Maßnahmen bereitstellen kann – beispielsweise Ausweichräume zur Bergung von Sammlungsgut, Notfallcontainer, Schutzkartonagen, Gefrierschränke für durchnässte Archivalien usw. In der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora und im Stadtarchiv Nordhausen stehen bereits die ersten Notfallcontainer bereit. Zudem stehen auch die Fortbildung der Mitarbeiterinnen im Bereich der Bestandserhaltung, ein gemeinsamer Austausch von Kontaktdaten sowie das gegenseitige Kennenlernen der jeweils anderen Häuser im Mittelpunkt.

Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh dankte dem Nordhäuser Stadtarchivar Dr. Wolfram Theilemann für die Initiierung des Verbunds und sagte weiter „die Gedächtnisse der Region haben damit einen guten Schutz.“ Dr. Wagner verwies darauf, dass im Archiv und der musealen Sammlung der Gedenkstätte wertvolle Dokumente lägen, die es im Katastrophenfall schnell und fachmännisch zu sichern gelte. „Allein die 700 handschriftlichen Berichte ehemaliger Häftlinge sind unwiederbringliche Zeitzeugnisse.“

Quelle: Stadt Nordhausen am Harz, Pressemitteilung, 16.7.2013; KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Aktuelles, Juli 2013.

VdA fordert wegen Aktenvernichtung Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Verfassungsschutz

Auf die Anzeige des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. wegen Verwahrungsbruch beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29. Juni 2012 hat die Staatsanwaltschaft Köln vorermittelt und nun die Ermittlungen eingestellt (Bescheid vom 18. Juni 2013 AZ 121 Js 572/12).

DAZU STELLT DER VdA FEST.
Im Einstellungsbescheid wird abschließend behauptet „ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder dienstliche Vorgaben [sei] nicht belegbar“. Hinsichtlich des Verdachts auf den vom VdA angezeigten Verwahrungsbruch beruht dieses Ergebnis auf einer unvollständigen Prüfung.
Im Zusammenhang mit Aktenvernichtungen in Bundesbehörden wäre zur Beurteilung von Sachverhalten zu § 133 StGB das Bundesarchivgesetz (BArchG) zwingend zu prüfen gewesen.
Zudem wäre zu prüfen gewesen, ob auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesarchivgesetzes oder anderer Bestimmungen Vereinbarungen zwischen der Bundesbehörde – hier Bundesamt für Verfassungsschutz – und dem Bundesarchiv vorliegen, in denen die Aktenaussonderung [Aktenaussonderung ist die innerbehördliche Vorbereitung der Entscheidung über die Archivwürdigkeit bzw. Kassation im Fall der fehlenden Archivwürdigkeit. Diese Entscheidung selber obliegt dem zuständigen Archiv (s.u.).] geregelt ist, und ob diesen bisher Folge geleistet wurde.
Im Einstellungsbescheid ist an keiner Stelle erkennbar, dass diese Prüfungen erfolgt sind. Eine Einbeziehung dieser Punkte hätte zu einem anderen Prüfergebnis geführt. Der Bescheid ist daher nach Auffassung des VdA fehlerhaft.

ZUM SACHVERHALT IM EINZELNEN
1. Aktenvernichtung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat gegenüber der Staatsanwaltschaft die Aktenvernichtung nicht bestritten, sondern mit innerdienstlichen Gründen und Bestimmungen zu rechtfertigen versucht. Der VdA dankt der Staatsanwaltschaft für die Feststellung dieses Sachverhalts. Die Aktenvernichtung und Informationsverluste sind damit unbestritten.

2. Geltung Bundesarchivgesetz
Gemäß Bundesarchivgesetz § 2 Abs. 1 sind alle Unterlagen staatlicher Stellen vor einer Vernichtung dem Bundesarchiv anzubieten. Das gilt auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz [Bundesarchivgesetz § 2 Absatz 1: Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv oder in Fällen des Absatzes 3 dem zuständigen Landesarchiv zur Übernahme anzubieten und, wenn es sich um Unterlagen von bleibendem Wert im Sinne des § 3 handelt, als Archivgut des Bundes zu übergeben (Hervorhebungen VdA)].
Auch die Praxis beweist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz diese Rechtslage als Grundlage seiner Arbeit ansieht, denn es hat bereits als archivwürdig bewertete Unterlagen an das Bundesarchiv abgegeben. In Bestand B 443 des Bundesarchivs sind archivwürdige Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz archiviert.
Die Entscheidung über Archivierung oder Vernichtung steht dem Bundesarchiv zu (§ 3 Bundesarchivgesetz), nicht der abgebenden Behörde.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz fällt unter die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes und ist damit anbietungspflichtig.

3. Prüfung der Staatsanwaltschaft
Bei den von der Staatsanwaltschaft geprüften Punkten handelt es sich z.T. um innerdienstliche Überlegungen des Bundesamtes, nicht aber um gesetzlich begründete Kriterien.
Vorgetragen wurde z.B., dass die Daten aus anderen Akten rekonstruierbar sind, dass sie für Strafverfahren irrelevant sind und als geheim klassifiziert sind. Alle diese Hinweise und die – vermutete – Tatsache, dass die vernichteten Unterlagen nach Auffassung der Bundesamtes „keine relevanten Unterlagen“ enthalten, sind nach Bundesarchivgesetz grundsätzlich irrelevant. Bei der zentralen Prüfung der „geltenden Aufbewahrungsbestimmungen“ im Bundesamt ist der Staatsanwaltschaft das grundsätzliche Missverständnis unterlaufen, „Aussonderung“ mit Vernichtung gleichzusetzen. Das ist gerade nicht zutreffend. Inzwischen ist sogar gerichtlich bestätigt, dass eine Vernichtung von Unterlagen erst erfolgen darf, wenn das zuständige Archiv die Übernahme als Archivgut abgelehnt hat.
Die von der Staatsanwaltschaft Köln vorgetragenen Gründe stellen die Geltung des Bundesarchivgesetzes nicht in Frage.

4. Verwahrungsbruch
Die nachgewiesene Aktenvernichtung ohne vorherige Anbietung an das Bundesarchiv stellt einen Gesetzesverstoß dar und begründet den Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 133 StGB.

5. Tatbestandsirrtum
Die Staatsanwaltschaft hat zudem bei der Vernichtung auf einen Tatbestandsirrtum hingewiesen. Das würde im Kern bedeuten, dass keine organisatorischen oder andere Maßnahmen im Bundesamt getroffen worden wären, die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes bekannt zu machen und ihnen Genüge zu tun; im Fall der Aktenaussonderungen wäre von einer üblichen Praxis der Vernichtung ohne Rückfragen beim Bundesarchiv und damit von einem systematischen Verstoß gegen das Bundesarchivgesetz auszugehen.
Sollte dies zutreffen, erweitert der VdA seine Anzeige vom 29. Juni 2012 und fordert die Staatsanwaltschaft auf, für diesen Fall zu prüfen, inwieweit im BfV durch Aktenvernichtungen – nicht nur in Einzelfällen – ein fortgesetzter systematischer Gesetzesbruch erfolgt ist.
Der VdA hat daher eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ermittelnden Oberstaatsanwalt wegen Einstellungsbescheid 121 Js 572/12 vom 18. Juni 2013 eingelegt.
Der VdA geht davon aus, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen und gegebenenfalls sogar ausgeweitet wird.

Kontakt/Quelle
VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Dr. Michael
Diefenbacher, Amtsgericht Fulda VR 2212, Kontakt: Wörthstraße 3, 36037 Fulda, E-Mail: info@vda.archiv.net

VdA, Pressemitteilung, 19. Juli 2013

Köln plant Stadtarchiv ohne Kunst- und Museumsbibliothek

Der Rat der Stadt Köln hat sich am Donnerstag Abend (18.7.2013) mit den Stimmen von SPD und Grünen für die "kleine" Neubaulösung entschieden und damit gegen die große Lösung unter Einbeziehung der Kunst- und Museumsbibliothek (KMB). In der entsprechenden Pressemitteilung der Stadt Köln heißt es dazu:

"Der Rat der Stadt Köln hat die Stadtverwaltung beauftragt, den Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln am Eifelwall mit dem Rheinischen Bildarchiv, aber ohne die Kunst- und Museumsbibliothek (KMB) zu planen. Wenn diese Entwurfsplanung steht, muss der Rat noch über den Bau selbst entscheiden. Die geschätzten Kosten für das Gebäude belaufen sich auf etwa 76,3 Millionen Euro, 21,6 Millionen weniger als wenn die die Kunst- und Museumsbibliothek in den Bau integriert worden wäre. Der Rat beauftragte die Verwaltung, weitere Einsparpotenziale etwa durch den Verzicht auf eine Klimaanlage im Vortrags- und Ausstellungsraum und eine Verkleinerung der Dienstbibliothek im Planungsprozess zu nutzen. Die Finanzierung des Neubaus erfolgt aus dem Wirtschafts- und Erfolgsplan der städtischen Gebäudewirtschaft.

In seinem Beschluss begrüßt der Rat das Angebot der Universität zu Köln, in Hinblick auf die Kunst- und Museumsbibliothek zusammenzuarbeiten. Er beauftragte die Stadtverwaltung, auf Basis des vom Rektorat der Universität zu Köln vorgelegten Angebots eine Rahmenvereinbarung zur wissenschaftlichen und administrativen Kooperation vorzubereiten. Die Zusammenarbeit soll das Leistungsangebot der KMB steigern und Synergieeffekte realisieren. Der Rat beauftragte die Stadtverwaltung weiterhin, die mit Unterstützung des Landes begonnene Initiative zur Zusammenarbeit von Universität und KMB fortzusetzen und weitere Kooperationspartner zu gewinnen.

Mit der Entscheidung für den Bau des Historischen Archivs ohne die Kunst- und Museumsbibliothek sind Umplanungen erforderlich, die mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa sieben Monaten einhergehen. Die damit verbundenen Kosten können nach derzeitiger Einschätzung durch die vorher angeführten Einsparpotenziale aufgefangen werden. Im Vergleich zu den eingesparten Kosten überwiegen die finanziellen Vorteile bei weitem.

Das vom Kanzler der Universität zu Köln übermittelte Kooperationsangebot gilt in allen Punkten bis auf die mögliche Beteiligung an den Betriebskosten auch für den Fall, dass die KMB nicht in den Neubau des Historischen Archivs zieht."

Unterstützer der KMB hatten vor der Ratssitzung für die große Lösung demonstriert. Nach der Entscheidung sagte Damian van Melis, der Vorsitzende des Fördervereins, laut Kölner Stadt-Anzeiger: "Es ist fast grotesk, wie der Stadtrat in Unkenntnis der Sach- und Finanzlage Köln bundesweit zum Gespött macht, damit unserem Ansehen schadet und zudem noch Geld verbrennt."

Der Initiator der bisherigen Petition für die Aufhebung des Planungsstopps des Neubaus, Thomas Wolf aus Siegen, hat die petitionsbegleitende Facebookseite nunmehr umbenannt in: "Für die zügige, fachgerechte Planung von KMB und Stadtarchiv Köln": https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln. Die Seite wird die Planungen für die Unterbringung der Kölner Kunst- und Museumsbibliothek (KMB) und den Neubau des Kölner Stadtarchivs verfolgen.

Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pressemitteilung, 19.7.2013

Klein- und großwestfälische Geschichtsbaumeister. HiKo-Herbsttagung 2013

Die Historische Kommission für Westfalen veranstaltet am 10./11. Oktober 2013 im LWL-Museum für Archäologie in Herne ihre diesjährige Herbsttagung mit dem Titel "Klein- und großwestfälische Geschichtsbaumeister. Stadt-, Kirchen-, Territorial- und Landesgeschichtsschreibung und -forschung im 19. und frühen 20. Jahrhundert". Die Tagungsleitung übernehmen Prof. Dr. Wilfried Reininghaus und Prof. Dr. Werner Freitag.

Herbsttagung 2013
der Historischen Kommission für Westfalen
am 10. und 11. Oktober 2013
im LWL-Museum für Archäologie in Herne
(Europaplatz 1, 44623 Herne)

Tagungsleitung: Prof. Dr. Wilfried Reininghaus und Prof. Dr. Werner Freitag

Vorläufige Programmplanung (Stand: 9. Juli 2013)

Donnerstag, 10. Oktober 2013

9.30 Eintreffen der Teilnehmer, Anmeldung, Begrüßungskaffee

10.00 Begrüßung durch Vertreter des LWL und der Historischen Kommission

10.30 Einführungsvortrag:
Die Rolle der Landesgeschichte für die Entstehung eines modernen Landesbewusstseins.
Prof. Dr. Thomas Vogtherr (Osnabrück)

Sektion I: Westfälische Gesamtdarstellungen
Moderation: Prof. Dr. Stefan Berger (Bochum)

11.30 „Nach langem Zögern und mit schweren Bedenken“. Die „Geschichte Westfalens“ von Friedrich Philippi (1926) als Summe eines Historikerlebens
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus (Münster)

13.00 Mittagessen

14.00 Die Vermessung Westfalens. Konzeptionen geschichtlicher Landeskunde auf den Raumwerktagungen 1950 bis 1970
Dr. Thomas Küster (Münster)

14.45 Ein Neuanfang? Gesamtdarstellungen zur westfälischen Geschichte aus den 1950er- und 1960er-Jahren
Prof. Dr. Werner Freitag (Münster)

15.30 Kaffeepause

Sektion II: Stadt-, Territorial- und Kirchengeschichte – auf der Suche nach dem Westfälischen
Moderation: Dr. Burkhard Beyer (Münster)

16.00 Luise von Winterfeld im Strom der Zeit: Westfälische Stadtgeschichte zwischen Kaiserreich und früher Bundesrepublik
Prof. Dr. Thomas Schilp (Dortmund)

16.45 Heinrich Pennings und das Vest Recklinghausen. Kommunale Historiographie zwischen Heimatschutzbewegung und Geschichtswissenschaft im frühen 20. Jahrhundert
Dr. Matthias Kordes (Recklinghausen)

17.30 Lippische Geschichtsschreibung im 19. und frühen 20. Jahrhundert
Prof. Dr. Heide Barmeyer-Hartlieb (Detmold), Dr. Hermann Niebuhr (Detmold)

18.30 Abendessen

Freitag, 11. Oktober 2013

9.00 Aus dem Blick geraten? Westfalen in der Geschichtsschreibung des Niederstifts Münster
Prof. Dr. Alwin Hanschmidt (Vechta)

Sektion III: Landesgeschichte aus Sicht der Vereine und Kirchen
Moderation: Prof. Dr. Werner Freitag (Münster)

9.45 Westfalen im Spiegel seiner Vereine und ihrer Publikationen im 19. Jahrhundert
Dr. Mechthild Black-Veldtrup (Münster)

10.30 Kaffeepause

11.00 Kirchengeschichtsschreibung der evangelischen Kirche: Heinrich Friedrich Jacobson, Hugo Rothert und Ewald Dresbach
Prof. Dr. Christian Peters (Münster)

11.45 Historiker in Soutane oder Ordenshabit: Der Beitrag katholischer Kleriker zur westfälischen Historiographie
Prof. Dr. Dr. Harm Klueting (Fribourg/Schweiz und Köln)

13.00 Mittagessen

Sektion IV: Kunstgeschichte, Wirtschaftsgeschichte und Archäologie
Moderation: Prof. Dr. Wilfried Reininghaus (Münster)

14.00 „… gesteigerte Neigung zur Selbständigkeit.“ Über die Konstruktionen einer westfälischen Kunstgeschichte und deren zeittypische Ausprägungen (1853–2013)
Prof. Dr. Klaus Niehr (Osnabrück)

14.45 Das Ruhrgebiet und seine Gesellschaft: Analyseansätze der Volks- und Sozialgeschichte
PD Dr. Karl Ditt (Münster)

15.30 Kaffeepause

16.00 Die Varus-Schlacht und ihre Folgen in der westfälischen Geschichtsschreibung – Bausteine zur Entstehung eines Westfalen-Bewusstseins
Dr. Gabriele Isenberg (Hattingen)

17.00 Abschlussdiskussion

18.00 Ende der Veranstaltung

Formlose Anmeldungen zur Tagung bitte bis zum 28. September 2013
an die Historische Kommission für Westfalen, Salzstraße 38, 48143 Münster,
Tel. 0251 / 591-4720, Fax 0251 / 591-5871, E-Mail: hiko@lwl.org

(Hilfe bei der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit möglich.)

Link: Programm der Herbsttagung 2013 der Historischen Kommission für Westfalen als pdf-Datei

vfm: Kölner Archivpolitik »auf U-Bahn-Niveau«

Der vfm teilt in einer Presseinformation vom 17.7.2013 mit: Die deutschen Medienarchivare und Dokumentare, die im "Verein für Medieninformation und -dokumentation" (vfm) zusammengeschlossen sind, verurteilen die Verzögerung bei der Planung des neuen Kölner Stadtarchivs.

Die Mitglieder des vfm blicken zwar in der Regel nicht auf Jahrtausende zurück, sondern sind Kinder der Neuzeit. Dennoch war der Kölner Archiveinsturz auch in unserer Fachwelt ein wichtiges Thema. Die Medienarchivare – insbesondere in den Rundfunkanstalten – wurden mit der Frage konfrontiert, wie sicher eigentlich ihre Archivbestände gelagert sind, handelt es sich doch nicht nur um eine Überlieferung für die Wissenschaft und die Nachwelt, sondern um täglich benötigtes Produktionsmaterial für neue Sendungen. Sie investieren jährlich Millionenbeträge, um diese Kapital "flüssig" zu halten.

Die zahlreichen Archive und privaten Helfer nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 werden sich fragen, ob sich ihre damalige Hilfe überhaupt gelohnt hat. Viele Materialien werden seit damals in anderen Archiven aufbewahrt und restauriert, um sie dem Kölner Stadtarchiv nach dessen Wiederaufbau zurück geben zu können. Für die Medienarchive ist auch das Deutsche Rundfunkarchiv mit einer Digitalisierungsaktion beteiligt. Überall werden nicht unbeträchtliche Mittel eingesetzt, die eigentlich durch die Stadt Köln bereitgestellt werden müssten

Intransparent ist der Vorgang insgesamt, weil die Entscheidung von Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD), die Vorlage der Verwaltung in der Sitzung des Kulturausschusses am am 12. Juli 2013 zurückzuziehen, der Öffentlichkeit gegenüber nicht begründet wurde. Niemand aus der Fachwelt kann deshalb nachvollziehen, wieso es diese Verzögerungen bezüglich des Neubaus gibt, und wie die Perspektive aussieht.

Die Entscheidung der Stadverantwortlichen widerspricht nicht nur den bisherigen eigenen Ansagen, schnell und zügig den Neubau für das "sicherste und modernste Archiv Europas" zu bauen, sondern ignoriert auch die Eigenverantwortung, das historische Kulturgut der Stadt für die nachfolgende Generation zu sichern und der Wissenschaft öffentlich zugänglich zu machen. Was immer auch die Gründe für die "Hinhaltetaktik" (Kölner Stadt-Anzeiger vom 15. Juli 2013) der Verantwortlichen sein mag, wir fragen uns, ob zumindest Alternativlösungen im Dialog mit den Fachverantwortlichen oder -verbänden diskutiert wurden?

Der vfm fordert daher die Stadt Köln auf, die getroffene Entscheidung zu überdenken, der Öffentlichkeit und der Fachwelt gegenüber transparent zu machen und die Planungen für den Neubau mit Nachdruck voranzutreiben.

Hamburg, den 17. Juli 2013
Für den Vorstand des vfm
Hans-Gerhard Stülb, Vorsitzender

Köln verzögert Archivneubau

"Äußerst befremdet" nehmen Deutschlands Archivare zur Kenntnis, dass Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) die Entscheidung über den Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln verzögere, indem er die abschließende Unterzeichnung der Verwaltungsvorlage verweigert. Das teilt der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare zusammen mit dem Historikerverband, dem Geschichtslehrerverband und der Dachorganisation der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine mit.

"Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, das sicherste und modernste Archiv Europas zu errichten", teilte Roters mit. Diese Aussage klingt für den VdA "wie Hohn und Spott angesichts der aktuellen politischen Sachlage. Große Worte – aber wo bleiben die Taten?" Mit der Materie vertraute Fachleute vermuten, dass die Verzögerung eine Folge von Sparmaßnahmen sei, dies aber nicht offen kommuniziert werden solle. Die ursprünglich für 2015 versprochene Fertigstellung des Neubaus war bereits auf 2017 verschoben worden.

Schon nach dem im Frühjahr verhängten Planungsstopp für den Nachfolgebau des Stadtarchivs, dass 2009 in den Tunnel einer in Bau befindlichen U-Bahn-Linie gestürzt war, hatten Tausende Historiker, Archivare und interessierte Bürger protestiert. Nun treibe es, so der Archivarverband, die Kölner Kommunalpolitik auf die Spitze: "Der Oberbürgermeister stoppt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar die weiteren politischen Beratungen. Der Neubau des Stadtarchivs soll offenbar in der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause am 18. Juli 2013 nicht thematisiert werden."

Die Stadt Köln trete die "überregionale Solidarität mit Füßen." Das bezieht sich auf die spontane Hilfsbereitschaft zahlreicher anderer Archive in Deutschland, die nach dem katastrophalen Einsturz mit zwei Toten gerettete Bestände des traditionsreichsten deutschen Stadtarchivs unbürokratisch in ihren Magazinen aufgenommen hatten. Offenbar sei Oberbürgermeister Roters "aus dem Blick geraten", dass die 13 Übergangslager ("Asylarchive") spätestens 2016 geräumt sein müssten. Danach würden für die fachgerechte Aufbewahrung der Kölner Archivbestände bis zur Eröffnung eines Neubaus jährlich Kosten in Höhe von mindestens sechs Millionen Euro anfallen.

Link:

Pressemitteilung des VdA, VHD, Gesamtverein und VGD, 15.7.2013

Quelle: Die WELT, 15.7.2013

Familienarchiv Rheinberger als Dauerleihgabe ins Landesarchiv Liechtenstein

Das Familie Rheinberger besitzt das wertvollste Familienarchiv in Liechtenstein. Über mehrere Generationen wurde ein umfangreicher und sehr vielfältiger Dokumentenbestand aufgebaut. Eines der ältesten und bedeutendsten Dokumente in diesem Archiv ist ein Steuerbuch der Gemeinde Vaduz aus dem Jahre 1730. Vom Amtsboten Johann Rheinberger stammen verschiedene Aufzeichnungen über die Franzosenkriege (um 1800). Ab der nächsten Generation, dem Rentmeister Johann Peter Rheinberger, enthält das Archiv dann auch viele persönliche Unterlagen (v.a. Briefe), die über das Familienleben, die Alltagssorgen, die Ausbildung, Reisen usw. berichten.

Die Kinder von Rentmeister Rheinberger war die Generation mit den herausragenden Namen: Regierungssekretär David Rheinberger, Hauptmann Peter Rheinberger, Hanni Rheinberger (als Sr. Maxentia wurde sie Generaloberin in Zams) und der Buchbinder Anton Rheinberger. Alle diese Namen toppte der Komponist Joseph Gabriel Rheinberger. Diese Personen stehen für die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Familienangehörigen: als Beamte, Offizier und Landestechniker in der Landesverwaltung, als Landtagsabgeordneter in der Politik, als Komponist, Maler und Dichterin in der Kultur, als fromme Ordensschwester in der Religion. Alle diese Familienangehörigen hinterließen mehr als nur Spuren in der Geschichte Liechtensteins in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nicht weniger berühmt und bekannt ist der Bildhauer und Architekt Egon Rheinberger, ein Sohn von Hauptmann Peter Rheinberger. Mit dem Wiederaufbau der Burg Gutenberg und dem Umbau des Roten Hauses setzte er markante Denkmäler, die das Erscheinungsbild von Balzers und Vaduz prägen.

Die Familie Rheinberger hat über Generationen hinweg eifrig Dokumente gesammelt. Das Familienarchiv Rheinberger wurde damit zu einer Fundgrube für die Landesgeschichte. Der Arzt Dr. Rudolf Rheinberger, selber ein engagierter Geschichtsschreiber, hat die wichtigsten Teile des Familienarchivs schon vor Jahrzehnten geordnet (ca. 25 Archivschachteln). Doch dies ist längst nicht alles: Die Bibliothek zählt 1.250 Titel (knapp 40 Laufmeter), ein großer Teil davon stammt aus dem 19. Jahrhundert. Ferner gehören zum Familienarchiv zahlreiche Mappen und Behältnisse mit Plänen, Zeichnungen und Ehrendiplomen, dazu Unterlagen und Hunderte von Ansichtskarten. Die Familie hat über Jahrzehnte hinweg auch scheinbar belanglose Dokumente, z.B. alte Rechnungen über ihren privaten Haushalt aufbewahrt – auch das könnte mitunter eine interessante Quelle für die Erforschung des Alltags werden.

Die Familie hat bereits 1967, als in der neu eingerichteten Musikschule in Vaduz ein Joseph Gabriel-Rheinberger-Archiv eingerichtet wurde, zahlreiche Dokumente zum Leben und Werk des Komponisten zur Verfügung gestellt. Nun hat sich die Familie entschieden, auch den Rest des Familienarchivs dem Landesarchiv Liechtenstein zu übergeben und damit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das Landesarchiv freut sich über diese Dauerleihgabe und über den damit verbundenen Vertrauensbeweis von Seite der Familie, andererseits ist es sich auch bewusst, dass es damit die Verpflichtung übernimmt, die Dokumente sicher aufzubewahren und zu erhalten.

Kontakt:
Amt für Kultur (AKU)
Peter-Kaiser-Platz 2
Postfach 684
9490 Vaduz
Tel. +423 / 236 63 40
Fax +423 / 236 63 59

Quelle: Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein, Pressemitteilung, 11.7.2013