Einsturz des Kölner Stadtarchivs wäre vermeidbar gewesen

Die Kölner Staatsanwaltschaft ist in ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln im März 2009 vermeidbar gewesen wäre. Auf zahlreichen Fotos aus den Jahren vor dem Einsturz seien Beschädigungen an einer U-Bahn-Wand zu sehen, die den Archiveinsturz ausgelöst haben sollen. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen zwei Arbeiter der Baustelle, die massiv geschlampt und dies im Anschluss vertuscht haben sollen.

Abb.: Historisches Archiv Stadt Köln, Luftaufnahme der Einsturzstelle vom 4. März 2009 (Foto: Stadt Köln)

Die Staatsanwaltschaft Köln informiert über die Anklageerhebung: Auf der Grundlage eines Gutachtens ihrer Sachverständigen zu den technischen Ursachen für den Einsturz des Stadtarchivs und seiner Nachbargebäude am 03.03.2009 hat die Staatsanwaltschaft Köln am 15.05.2017 gegen sieben Personen Anklage zum Landgericht Köln wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung erhoben. Zwei Angeschuldigten wird vorgeworfen, im September 2005 beim Aushub der Lamelle 11 auf ein Hindernis gestoßen zu sein, das sie nicht beseitigen konnten. Die Angeschuldigten sind in diesem Zusammenhang hinreichend verdächtig, entgegen den technischen Regeln eine Meldung an ihre Bauleitung unterlassen und den Aushub eigenmächtig fortgesetzt zu haben. Dabei schufen sie im Schatten des nicht beseitigten Hindernisses eine „Erdplombe“, die am 03.03.2009 schlagartig nachgab. Durch die so geschaffene Öffnung in der Schlitzwandlamelle wurden innerhalb kürzester Zeit große Mengen Bodenmaterial von außen ins Innere der Baugrube umgelagert, was zu einem Entzug der stützenden Wirkung des Bodens unterhalb der angrenzenden Bebauung und damit zum Einsturz der Gebäude sowie zum Tode zweier Anwohner führte. Diesen Angeschuldigten wird fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Baugefährdung vorgeworfen, weil sie die technische Ursache für den Einsturz gesetzt haben sollen und ihr Verhalten beim Aushub einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Ausführung eines Bauvorhabens darstellt.

Bei den übrigen fünf Angeschuldigten handelt es sich um Personen mit Prüfungs- und Überwachungsaufgaben. Diese Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, die Herstellung der Lamelle 11 im September 2005 nicht mit der gebotenen Sorgfalt begleitet bzw. überwacht und während des Aushubs der Baugrube in 2007 und 2008 eine gebotene Kontrolle der Schlitzwandfugen unterlassen zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, durch die Nichtbeachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Ausübung ihrer Prüf- und Überwachungspflichten die Verstöße bei der Herstellung der Lamelle 11 weder bemerkt noch in späteren Bauphasen auf markante Auffälligkeiten im Fugenverlauf, die auf das Vorhandensein einer Fehlstelle hindeuteten, entsprechend reagiert zu haben. Diesen Angeschuldigten wird ebenfalls fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, drei von ihnen wird darüber hinaus auch Baugefährdung bei der Leitung und Ausführung eines Bauvorhabens zur Last gelegt.

Für die Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren abgetrennt. Die Ermittlungen und die Untersuchungen der Sachverständigen der Staatsanwaltschaft dauern im Ursprungsverfahren nach wie vor an. Dort sind noch Sachverhalte zu begutachten, die unabhängig von der Unglücksursache den Tatbestand der Baugefährdung verwirklicht haben könnten. Die Sachverständigen begleiten daher auch weiterhin die im Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln andauernde Beweiserkundung zum noch zu detektierenden Verlauf der festgestellten Fehlstelle.

Link: Historisches Archiv der Stadt Köln

Quelle: WDR, 24.5.2017; KSTA, 29.5.2017; Oberstaatsanwalt Bremer, Staatsanwaltschaft Köln, Pressemitteilung, 24.5.2017

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