Neues Archivgesetz für Thüringen

Künftig leichter Zugang zu öffentlichem Archivgut

Das Ende Juni 2018 vom Thüringischen Landtag beschlossene neue Archivgesetz ist jetzt im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen veröffentlicht worden. Bisher mussten Bürger ein „berechtigtes Interesse“ begründen. In der Gesetzesnovelle wurde diese Regelung nun durch ein „Jedermannsrecht“ ersetzt.

Mit dem neuen „Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz -ThürArchivG-)“ will die Landesregierung auch die Grundlage für die Archivierung elektronischer Unterlagen schaffen. Das Landesarchiv soll dafür künftig ein „Digitales Magazin“ des Freistaats unterhalten.

LinkGesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Nr. 8, 26. Juli 2018, S. 308-314

QuelleinSüdthüringen.de, 21.6.2018; VdA-Blog, 26.7.2018

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