Antragsfrist für hessisches Landesprogramm Bestandserhaltung 2021 endet bald

Wie der Bund so stellte auch das Land Hessen im Jahr 2021 Fördermittel für den Originalerhalt von Archiv- und Bibliotheksgut zur Verfügung, die bis 19.2.2021 bei der Koordinierungsstelle beantragt werden können. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert Projekte, die die Förderkriterien erfüllen, mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten.

Das Land Hessen gewährt außerdem für Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden, eine Zuwendung von mindestens 40 Prozent der Gesamtprojektkosten. Damit werden bei positiven Förderbescheiden des Sonderprogramms des Bundes und des Landes insgesamt 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.

Weitere Informationen zum Landesprogramm und zur Möglichkeit der Kofinanzierung finden sich auf der Internetseite der Koordinierungsstelle Bestandserhalt Hessen. Die KBH hat auf ihrer Seite außerdem alle wichtigen Informationen zu den Antragsfristen 2021 zusammengefasst.

Quelle: Rebekka Friedrich, Archivalltag im Stadtarchiv Darmstadt, 10.1.2021

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