Das Hoheitszeichen des großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Konsulates in Bremen

„Auf einem Schild mittlerer Größe gemahlt“. – 100 Kilo Stahl, verteilt auf 970 x 760 x 4 mm, entsprechen nicht unbedingt landläufigen Vorstellungen von einer Archivalie. Seit 1914 gehört dennoch genau so ein Stück zu den Beständen des Landeshauptarchivs Schwerin. Es handelt sich mitnichten um eine bloße Stahlplatte, sondern vielmehr um das Behördenschild des mecklenburg-schwerinschen Konsulates in Bremen, wie das aufgetragene Wappen und die Umschrift unschwer erkennen lassen.


Abb.: Wappenschild des Konsulates des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin in Bremen, ca. 1883-1913 (Landeshauptarchiv Schwerin, 5.12-2/5, Nr. 41)

Wie aber wurde das großherzogliche Hoheitszeichen aus der Hansestadt zur Schweriner Archivalie?
Im 18. Jahrhundert begann Mecklenburg-Schwerin an Plätzen, die aus unterschiedlichen Gründen für das Herzogtum wichtig waren, diplomatisch-konsularische Agenturen zu etablieren: Amsterdam, Antwerpen, Kopenhagen, St. Petersburg, Wien, Berlin, Leipzig, Hamburg, Lübeck, Bremen. Ein wenig scheint es, als sollte hier Präsenz ohne kostspielige ständige Gesandtschaften gezeigt werden. Mit Konstanz wussten diese punktuellen Vertretungen oft nicht aufzuwarten, nach dem „Aus“ eines Repräsentanten blieben sie Jahre unbesetzt oder gingen gänzlich ein.

Das änderte sich im 19. Jahrhundert, als sich sukzessive ein Netz mecklenburgischer Konsulate konstituierte bzw. mehr und mehr verdichtete. Als die auswärtigen Beziehungen der deutschen Einzelstaaten 1867/68 auf den Norddeutschen Bund übergingen, unterhielt Mecklenburg-Schwerin fast 140 konsularische Vertretungen in aller Welt.

Die stetige konsularische Repräsentanz des Großherzogtums in Bremen begann, nachdem der von 1774 bis 1811 amtierende Konsularagent August Gottlieb Eckenbrecher keinen Nachfolger fand, im Jahr 1835. Zu diesem Zeitpunkt ließen sich an der Weser 14 außerdeutsche Staaten sowie vier Mitglieder des Deutschen Bundes konsularisch vertreten: Hannover, Kurhessen, Preußen, Sachsen. 1835 eröffneten hier außerdem noch Argentinien und Bayern Konsulate.

Die Kaufmannschaften in Rostock und Wismar, deren Schiffsführer in erster Linie Nutznießer des Konsulates in Bremen sein sollten, standen der Behörde eher ablehnend gegenüber. Sie hielten sie für weitgehend überflüssig und fürchteten – im Übrigen grundlos – mit der Einrichtung verbundene Kosten in Form von verpflichtenden Gebühren und Abgaben.

Treibende Kraft war 1835 der Bremer Rentier Ernst Christian Ludwig Gruner, der seinen Wohlstand als Kaufmann und Teilhaber eines Handlungshauses auf St. Thomas in Dänisch-Westindien erworben hatte und weiterhin mehrte. Nachdem er Anfang 1857 verstarb, folgte ihm im Lauf des Jahres Carl Tewes im Amt. Der zu den Gründerkreisen der Bremer Bank und des Norddeutschen Lloyd zählende Kaufmann, der sich intensiv für die Dampfschifffahrt auf der Oberweser engagierte, war Teilhaber einer der erfolgreichsten und kapitalstärksten Bremer Firmen im Nordatlantikhandel.

Nach seinem Ableben Anfang 1875 schien, zumal das Deutsche Kaiserreich die Außenvertretung der Einzelstaaten übernommen hatte, die großherzogliche Repräsentanz in Bremen erledigt. Allerdings unterhielten Schwerin und Bremen keine auswärtigen Beziehungen im eigentlichen Sinne, so dass 1877 ein gewisser Adolf Friesland seine Dienste als Konsul erfolgreich in Schwerin anbot. Er war Teilhaber der größten Bremer Petroleum-Raffinerie bzw. Mineralölfabrik August Korff und zudem Schwiegersohn des Firmenpatriarchen.
Als Adolf Friesland sechs Jahre später mit nicht einmal 40 Jahren starb, fand sich mit dem Lloyds-Repräsentanten Hermann Vietsch schnell ein Nachfolger, der erst Anfang 1914 durch Tod aus dem Amt schied. Danach ließ Mecklenburg, nicht zuletzt aufgrund der geringfügigen Konsulatsgeschäfte, die dritte seiner neben Königsberg und Hamburg noch bestehenden Außenvertretungen eingehen.

Deren Geschichte endete allerdings erst einige Wochen später, als die amtlichen Insignien und Hinterlassenschaften in Schwerin eintrafen. Das Außenministerium erhielt zwei Siegel, einen Stempel, das Konsulatspatent, Instruktionen, eingegangene Post, das Notariatsregister des Konsulats sowie per Bahnpost das Konsulats-Schild und eine mecklenburgische Flagge. Es reichte die Sendung mit Ausnahme der Flagge, die nach ihrer den aktuellen Vorschriften entsprechenden Herrichtung zunächst in Verwahrung genommen und fast zwei Jahre später dem Amt Schwerin zum Gebrauch übergeben wurde, an das damalige Geheime und Hauptarchiv Schwerin weiter.

Der Gebrauch von Flagge, Uniform und Wappen war ein Recht, aber keine Pflicht des Konsuls. Das Konsulatswappen, „auf einem Schilde mittlerer Größe gemahlt“, hatte „einzig und allein die Bequemlichkeit der Mecklenburgischen Schiffs-Capitains“ zum Zweck. In Bremen nun „mißfielen“, so Bürgermeister Christian Abraham Heineken in seiner „Geschichte der Freien Hansestadt Bremen“ aus dem Jahr 1812, „die reichgestickten Konsulatsuniformen“ und „großen Wappenschilder über den Haustüren“ von auswärtigen Konsuln „dem Gleichheit liebenden Bürger“. Entweder war das Hermann Vietsch entgangen, oder die Zeiten hatten sich Anfang der 1880er Jahre geändert: Von den vier mecklenburgischen Konsuln in Bremen wies einzig sein Nachlassinventar ein Wappenschild aus, so dass offenbar nur er dieses Hoheitszeichen führte. Die gegenüber dem Muster recht laienhafte Umsetzung verleiht dieser singulären Archivalie eine hohe Authentizität.

Abb.: Muster für das von den mecklenburg-schwerinschen Konsulaten zu gebrauchende Wappenschild (LHAS, 5.12-2/5, Nr. 2)

Kontakt:
Landeshauptarchiv Schwerin
Graf-Schack-Allee 2
19053 Schwerin
Telefon: 0385-588791 11
Telefax: 0385-588794 12
poststelle@lakd-mv.de

Quelle: Dr. Matthias Manke, Landeshauptarchiv Schwerin, Archivalie April 2021

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