Karl V. bestätigt 1521 Rechte und Privilegien des Rates der Reichsstadt Worms

Das Stadtarchiv Worms verwahrt eine der wenigen originalen Zeugnisse aus den Monaten der Beratungen und Verhandlungen der „Luthersache“ 1521 auf dem Reichstag in Worms. Hierbei handelt es sich um ein seltenes Pergamentheft aus dem Jahr 1521. Der Reichstag von Worms von 1521 mag im Rückblick vor allem wegen der Luthersache von größter Wichtigkeit im Gedächtnis geblieben sein: Für den Rat der Reichsstadt war der Aufenthalt des neuen Reichsoberhauptes dagegen vor allem wichtig, um hier eine Bestätigung der städtischen Rechte und Privilegien zu erlangen – die religiösen Fragen im Umfeld des Lutherauftritts selbst waren aus Sicht des Rates eher ein Nebengleis.


Abb.: Privileg Kaiser Karls V. mit Bestätigung der Rechte der Reichsstadt Worms (Pergamentlibell, 22. April 1521) (Foto: Stadtarchiv Worms Abt. 1 A I Nr. 718, erste Seite, Fotograf: Stadt Worms)

Entscheidend für die Obrigkeit war es, dass Karl V. am 22. April 1521, wenige Tage nach dem „Verhör“ Luthers, in einem Pergamentheft diese seit dem Mittelalter gewachsenen Rechte ausdrücklich bekräftigt hat. Die Quelle ist eine der wenigen originalen Zeugnisse aus den Monaten der Beratungen und Verhandlungen in Worms: Karl V. wiederholte hier auf Bitten der Stadtspitze wörtlich die Texte kaiserlicher Privilegien seit 1315 für seine „ersamen und lieben getreuen stettmeister, burgermaister, rat und gemeind der statt Wormbs“.

Das gab dem Rat die Rechtsgrundlage, seine Herrschaft in der Stadt gegen den faktisch abwesenden bischöflichen Herrn weiter auszubauen. Gleichzeitig liefen im Mai 1521 erneute bzw. weitere Verhandlungen wegen der immer noch latent umstrittenen Verträge über das seit dem späten Mittelalter immer heftig umstrittene Verhältnis von Geistlichkeit und Rat.

Der Rat nutzte die auch durch die reformatorischen Ideen angeheizte Opposition gegen den altgläubigen Klerus, um weitere eigene politische Interessen gegen den Bischof Reinhard von Rüppurr durchzusetzen: Ende 1522 schuf die Bürgerschaft ein 13er-Ratskollegium ohne bischöfliche Zustimmung. Der 13er-Rat blieb bis zum Ende des Alten Reiches bzw. der reichsstädtischen Zeit im Linksrheinischen 1798 die entscheidende Machtspitze der Stadt – der Bischof hatte faktisch ausgespielt. Auch das gehört zu den Auswirkungen des Reichstags auf die Stadt, in der er durchgeführt wurde.

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Quelle: Stadt Worms, Pressemitteilung, 16.04.2021

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