Die Bestrafung der Anna Maria Grustin im Jahr 1755

Urteil über die uneheliche Schwangerschaft einer „Dirnin“ in Weil der Stadt.

Nachdem das Stadtarchiv Weil der Stadt im August 2021 das Skortationsprotokoll über das Verhör der unehelichen Schwangerschaft der Anna Maria Grustin als Archivale des Monats vorgestellt hatte, widmet es sich in der Präsentation der Archivale des Monats September 2021 der Verhandlung des Falles bzw. der Verhängung der Strafe durch den Rat der Stadt Weil der Stadt. Diese Informationen finden sich im Ratsprotokoll der Stadt Weil der Stadt aus dem Jahre 1755:


Abb.: Ratsprotokoll aus dem Jahr 1755 (Bestand WB – Bände Weil der Stadt, S. 268f.): Eine Transkription dieser beiden Seiten sowie der Seite 270 aus dem Protokollbuch findet sich hier.

Der Fall der unehelichen Schwangerschaft wurde dem Rat der Stadt Weil in der Sitzung vom 6. Juni 1755 vorgestellt, der Rat verwies auf weitere Ermittlungen, die notwendig seien. Diese wurden dann durch den Stadtschultheiß sowie den Syndicus durchgeführt – deren Untersuchungen und Befragungen sind im „Skortationsprotokoll“ vom 10. Juni 1755 beschrieben.

Anschließend wurde der Fall nach erfolgreicher Ermittlung wieder dem Rat vorgetragen, und zwar ebenfalls am 10. Juni 1755. Folglich wurde also die Anna Maria Grust nebst den weiteren Zeugen zunächst von Stadtschultheiß und Syndicus verhört, ehe sie vor die – vermutlich zeitlich versetzt stattfindende – Ratsversammlung gebracht und dort wiederum befragt wurde.

Am 14. Juni schließlich wurde – nachdem sie ebenfalls am 14. Juni nochmal eingehend befragt und nun wohl endgültig den Joseph Kohlhafer als Vater angegeben hatte – der Fall nochmals in der Ratssitzung ausgebreitet sowie die Strafe verhängt: Anna Maria Grust musste sich vor dem sonntäglichen Gottesdienst mit einem Strohkranz sowie einer Tafel mit der Aufschrift „Strafe der Dirnin Anna Maria Grustin, die sich in Unzucht mit einem Ehemann vergangen“ neben dem Eingang zur Kirche aufstellen. Anschließend wurde sie auf zehn Jahre aus der Stadt verwiesen.

Die große Bedeutung und der immense Aufwand zur Ermittlung des Ehebruchs ist aus heutiger Sicht nur schwer verständlich bzw. nicht nachvollziehbar. In der damaligen Zeit jedoch hingen mit der Institution der Ehe auch handfeste wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedingungen zusammen, wie das Bürgerrecht oder auch die Armenfürsorge durch öffentliche oder kirchliche Einrichtungen. In der streng hierarchisch gegliederten Gesellschaft früherer Jahrhunderte kamen der Ehe, dem Ehebruch und den unehelichen Schwangerschaften daher große Bedeutung zu, dies mit zum Teil fatalen Folgen für die betroffenen Frauen.

Über den anscheinend verheirateten und nun in den Augen des Rats als Kindsvater feststehenden Joseph Kohlhafer wird in Zusammenhang mit dem Fall der „Dirnin“ Anna Maria Grustin hingegen nichts weiter berichtet.

Kontakt:
Stadtarchiv Weil der Stadt
Stadtarchivar Mathias Graner
Kapuzinerberg 1
71263 Weil der Stadt
Tel.: 07033 309188
Fax: 07033 309190
stadtarchiv@weilderstadt.de

Quelle: Weil der Stadt, Archivale des Monats September 2021, 19.8.2021

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