„Zauberei!“ – „Wer? Wo?“ – „Cordt Wageners Frau!“ – „Wirklich?!“ – „Aber ja!“ Aber nein! Wie sich vor Gericht herausstellte. Die Anschuldigungen Johann Eickhoffs waren aus der Luft gegriffen: Verleumdung im Jahre 1612. Die Gerichtsbarkeit fackelte dann auch nicht lang und verurteilte Eickhoff zu einer Strafzahlung von 3 Mark.
Es wurde im damals noch recht beschaulichen Amt Hatzburg geraubt und geschlagen, beleidigt und Ehebruch begangen. Aufschluss über die (Un-)Taten im 17. Jahrhundert geben die so genannten „Brüchegeld-Register“, in denen penibel Fakten aufgelistet wurden. Bemerkenswert, besonders im Vergleich zu heute: Körperverletzungen, für die man dieser Tage ins Gefängnis kommen kann, wurden mit nur wenigen Mark Geldstrafe belegt. Bei Ehebruch oder voreheliche Schwangerschaften dagegen, also Vorkommnisse, die mittlerweile geradezu alltäglich sind, mussten die Übeltäter viel tiefer in den Geldbeutel langen. Das bis zu 20-Fache der Buße für eine „einfache“ Beleidigung war dann fällig.
Und die höchste ausgesprochene Strafe in der Zeit? „Das war ein besonders makabrer Fall aus dem Jahr 1604“, weiß Lukas Stahn, Geschichtsstudent an der Uni Hamburg und im Frühjahr 2015 Praktikant im Stadtarchiv Wedel, zu berichten. „Marius Dreyer grub auf dem Friedhof Leichen aus – mit der bizarren Begründung, die Toten würden an den Leinentüchern, in die sie eingewickelt waren, ‚nagen‘. Stolze 412 Mark und 8 Schilling kostete Dreyer das – ein Vermögen in der damaligen Zeit.“
Die Register, deren Originale im Landesarchiv in Schleswig liegen, wurden durch die Wedeler Stadtarchivarin Anke Rannegger transkribiert, also in gut lesbare Schrift übertragen. Im Rahmen seines Praktikums versah Stahn die Abschriften mit Erklärungen und einer Einführung. „Das Praktikum hat viel Spaß gemacht“, so der 23-Jährige. „Ich konnte einiges über die Arbeit in Archiven lernen – vielleicht ein Berufsweg, den ich später einschlagen möchte.“
Nicht alle Fälle sind so makaber wie der des Herrn Dreyer. „Es gab auch einige witzige Vorkommnisse“, erzählt Stahn amüsiert. „Sehr unterhaltsam liest sich die Tat eines gewissen Lorenz Tidemann: 20 Mark musste er dafür bezahlen, dass er ‚gute Leute‘ beleidigt und vor deren Augen sein ‚Instrument‘ aus der Hose gezogen und vorgezeigt hatte!“
Link:
Unzucht, knabbernde Untote und besondere Instrumente. Hatzburger Brüchegeld-Register 1603-1617
herausgegeben vom Stadtarchiv Wedel, Anke Rannegger, Lukas Stahn – Juni 2015
Kontakt:
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Quelle: Stadtarchiv Wedel, Unzucht, knabbernde Untote und besondere Instrumente, Juni 2015