Tiroler Landeshauptmann durfte auf dem Index stehende Bücher einsehen

Am 11. Juni 1665 unterzeichneten die sieben Mitglieder der Inquisitionskommission in Rom, darunter die Kardinäle Francesco Barberini und Marzio Ginetti, eine Genehmigung, mit der sie Johann Dominicus Graf von Wolkenstein-Trostburg (1620-1675), dem Landeshauptmann der Gefürsteten Grafschaft Tirol, für die Dauer von fünf Jahren die Lektüre der Werke von Charles Dumoulin und Nicolò Macchiavelli erlaubten. Beide Autoren standen auf dem sogenannten Index, also der von den katholischen Kirchenbehörden erstellten Liste der verbotenen Bücher bzw. Autoren, deren Lektüre als Vergehen gewertet wurde und im äußersten Fall mit der Exkommunikation geahndet werden konnte.


Abb.: Genehmigung zur Lektüre der verbotenen Bücher durch die Mitglieder der Inquisitionskommission in Rom, 1665 (Südtiroler Landesarchiv, Archiv Toggenburg, Nr. 750)

Nicht von ungefähr war der Index bzw. die dafür zuständige Römische Inquisition (Indexkongregation) im zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts errichtet worden, als sich die Reformation vor allem im deutschen Sprachraum dank massenhafter Verbreitung gedruckter Schriften „häretischen“ und kirchenkritischen Inhalts nahezu unkontrolliert ausbreitete. Dabei wurden nicht nur der Reformation zugeneigte Autoren auf den Index gesetzt, sondern auch katholische Schriftsteller, die abweichende Meinungen vertraten, sowie sämtliche Übersetzungen der Bibel in Volkssprachen, da das Lesen der Bibel durch Laien als gefährlich erachtet wurde.

Charles Dumoulin (1500-1566), ein viel beachteter französischer Rechtsgelehrter, war auf dem Index gelandet und langjährigen Anfeindungen ausgesetzt, da er die Missbräuche der katholischen Kirche bei der Erteilung von Dispensen oder der Vergabe von Benefizien scharf kritisiert hatte.

Die Werke des Staatsphilosophen Nicolò Macchiavelli (1469-1527) wurden bereits 1559 auf den Index gesetzt und in der Folge vielfach verdammt, während sie anderen als fundamentale Werke über die Natur des Regierens galten. Eine Genehmigung zum Lesen dieser beiden Autoren wurde augenscheinlich nur selten erteilt, umso interessanter ist, dass Johann Dominicus von Wolkenstein wohl seiner Funktion als Landeshauptmann wegen als auch wegen seines untadeligen Rufs auf fünf Jahre das Lesen ihrer Werke erlaubt wurde.

Die Zahl der von der katholischen Kirche verbotenen Bücher stieg im Laufe der Jahrhunderte auf circa 6.000 Werke an; der Index, der mehr als vierhundert Jahre bestanden hatte, wurde erst 1966 bzw. 1967 offiziell außer Kraft gesetzt.

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Quelle: Südtiroler Landesarchiv, Aktuelles, Archivale des Monats Juni 2021, 07.06.2021

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