In Oberried bei Freiburg wird das kulturelle und politische Vermächtnis der deutschen Nation verwahrt. Im Stollen eines alten Silberbergwerks lagern mehr als 600 Millionen Mikrofilmfotografien, auf denen Dokumente deutscher Geschichte gespeichert sind, verpackt in luftdichten Edelstahlcontainern, geschützt vor saurem Regen und radioaktiver Strahlung. Die Dokumente legen Zeugnisse vom Leben, Denken und Wirken unserer Zivilisation ab, wenn Deutschland längst von der Landkarte verschwunden sein wird. 1972 hatte das Bundesamt für Zivilschutz mit dem Stollenausbau unterm Schauinsland begonnen, knapp drei Jahre später trafen unter Ausschluss der Öffentlichkeit die ersten Mikrofilmbehälter ein.
Ein Schild mit drei nach unten spitz zulaufenden Emblemen in Blau und Weiß am Eingang des Stollens besagt: Hier lagert unter besonderem Schutz der Haager Konvention stehendes Kulturgut. Nur fünf Objekte weltweit fallen bisher unter diese Kategorie: der Vatikanstaat, drei Lagerstätten für Kulturgut in den Niederlanden und eben der „Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland„.
Die Vereinten Nationen hatten 1954 einen Vertrag zum Schutz von Kulturgütern ausgearbeitet. Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, im Kriegsfall Kulturgut weder zu zerstören noch sich widerrechtlich anzueignen. Bis heute sind 103 Staaten der Haager Konvention beigetreten, darunter die meisten europäischen Länder. Die Bundesrepublik hat das Abkommen 1968 ratifiziert. „Während des jugoslawischen Bürgerkriegs wurden ganz bewusst Archive angegriffen“, sagt der Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber, „um Identitäten zu zerstören. Die Europäische Union versucht jetzt, den Archivaren zu helfen. Beispielsweise um Sterbe- und Geburtsregister zurückzusichern, um den Bewohnern Identität zu geben, damit man nachweisen kann, welcher ethnischen Gruppe wer angehört.“
Zuständig für die Anlage ist das Bundesverwaltungsamt, Abteilung Zivilschutz, das stolz von der „Schatzkammer der Nation“ spricht. Sie liegt im Barbara-Stollen unter einigen hundert Metern Granit. Er ist etwa 850 Meter lang, von denen 450 Meter ausgebaut sind. Parallel zum Hauptstollen verlaufen die beiden Lagerstollen, gesichert durch Stahltüren mit Zahlenkombinationsschlössern. Hier unten liegt die Temperatur konstant das ganze Jahr über bei bis zu zehn Grad, die relative Luftfeuchtigkeit bei durchschnittlich 75 Prozent. Das Filmmaterial ist in 1.400 luftdichten Edelstahlbehältern verwahrt, die in doppelstöckigen Regalen lagern. In dem staub- und schadstofffreien Mikroklima können die Filme mindestens 500 Jahre liegen.
Seit 1960 werden in der Bundesrepublik Archivalien abgefilmt, schriftliche oder graphische Zeugnisse der Geschichte, die nur in einem Exemplar existieren. Sie könnten im Zuge bewaffneter Konflikte, durch Naturkatastrophen, Tintenfraß oder Papierzerfall zerstört werden. Schützenswerte und mithin verfilmte Dokumente sind beispielsweise die Baupläne des Kölner Doms, die Bannandrohungsbulle von Papst Leo X. gegen Martin Luther, ein Schreiben von Voltaire an Herzog Karl Eugen von Württemberg, der Vertragstext des Westfälischen Friedens oder das Protokoll der Wannsee-Konferenz.
Fast alle europäischen Länder sind wie Deutschland dabei, eigene Archiv- und Bibliotheksbestände auf Sicherungsfilm zu übertragen. Doch nur die Deutschen und die Schweizer haben schon Endlager eingerichtet – oder auch die Mormonen, die in den Rocky Mountains bei Salt Lake City in einem Stollen ihre Stammbäume für die Ahnenforschung lagern.
Was in Deutschland verfilmt wird, entscheiden die Archivverwaltungen des Bundes und der Länder. Die Richtlinien für den Schutz von Kulturgütern schreiben einen „repräsentativen Querschnitt in zeitlicher, regionaler und sachlicher Hinsicht“ vor. Das ist ziemlich unpräzise, doch man habe „die Formulierung nicht umsonst so allgemein gehalten, weil sich Archivgut vom Inhalt her nur schwer normieren lässt. Vorschriften sind dazu da, um flexibel gehandhabt zu werden“, sagt Uwe Schaper, stellvertretender Direktor des Brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam und zuständig für die Sicherungsverfilmung.
Die zuständigen Kommissionen pflegen einen Archivbegriff, der sich ausschließlich am Staat orientiert, das heißt, was der Staat nicht selbst archivalisch produziert und erfasst hat, bleibt außen vor, private Archive also, Bibliotheken und Sammlungen. Weder das Frankfurter Fritz-Bauer-Institut, das sich mit Geschichte und Wirkung des Holocausts beschäftigt, ist im Oberrieder Stollen vertreten noch das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg, das Geschichte und Kultur, Kunst und Literatur des deutschen Sprachraums sammelt und erforscht.
Lässt sich da überhaupt von einem „repräsentativen Querschnitt“ sprechen? Und verkommt die Sicherungsverfilmung für den Barbara-Stollen nicht zur Sisyphusarbeit angesichts der Dokumentationsflut staatlicher Organe? Muss man als Archivar nicht verzweifeln? „Als Archivar lernen Sie, mit der eigenen Endlichkeit zu leben“, sagt Schaper, „Sie bewegen sich mit den Unterlagen, die Sie verwalten, in mehreren Jahrhunderten. Sie lernen Leute kennen, wie sie gehandelt haben, auf dem Höhepunkt ihres Seins und wie sie von der Bildfläche verschwinden. Wir können nicht alles hinterlassen. Wobei die Frage auch ist: Müssen wir unseren Nachfolgern alles hinterlassen?“
Der Etat für den unterirdischen Kulturgutbunker ist lächerlich gering: drei Millionen Euro. „Wir haben keine Lobby“, klagt Roland Stachowiak, verantwortlich für „Kulturgutschutz“ beim Bundesverwaltungsamt, „wir haben eine konstante Mangelverwaltung.“ Das archivarische Über-lieferungsbedürfnis ist gigantisch, doch nur was der „Dringlichkeitsstufe 1“ entspricht, kommt auf Film. Die Gesellschaft mutet allein den Archivaren die Entscheidung darüber zu, was Historikern als relevant erscheinen könnte.
Die in Konstanz lehrende Literaturwissenschaftlerin und Gedächtnisforscherin Aleida Assmann hält „das für völlig absurd. Das ist eine Frage, die man ihnen nicht allein überlassen sollte. In einer demokratischen Gesellschaft müssten die Auswahlkriterien viel stärker Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein. Und die Archivare wünschen sich auch nichts Besseres, als dass man ihnen unter die Arme greift. Aber sie machen ihre Probleme nicht öffentlich. Das ist ein sehr unbefriedigender Zustand.“
Wofür wird man den unterirdischen Archivbunker der Bundesrepublik Deutschland in 500 Jahren halten? Nirgendwo findet sich eine Benutzerordnung oder eine Gebrauchsanleitung, nur kalte Edelstahlcontainer voller Mikrofilme; nicht einmal ein Lesegerät gibt es. Die Unesco in Paris führt ein internationales Register, in dem der Barbara-Stollen eingetragen ist. Aber wer kann den Erhalt des Registers garantieren? Wer weiß den Ort des geheimen Schatzes zu nennen, wenn Deutschland einmal von der Landkarte verschwunden sein sollte? Wer kann die Eingangstür zum Stollen überhaupt öffnen – nach der Katastrophe?
Quelle: FR, 8.8.2003.
