ITS-Dokumente zur Zwangsarbeit im »Dritten Reich« digitalisiert

Der Internationale Suchdienst (ITS) in Bad Arolsen hat die Digitalisierung seiner Dokumente zur Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ abgeschlossen. Eine Kopie der Daten erhalten heute die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, das US Holocaust Memorial Museum in Washington und das Nationale Institut des Gedenkens in Warschau. „Die Dokumente zeugen vom ungeheuren Ausmaß der Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus“, sagte Archivleiter Udo Jost. „Die Arbeitskraft der so genannten Fremdarbeiter wurde in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und Regionen ausgebeutet.“

Über 6,7 Millionen Dokumente (ca. 13 Millionen Abbildungen) zum Thema Zwangsarbeit aus der Zeit des Nationalsozialismus und der unmittelbaren Nachkriegszeit hat der ITS gescannt und indiziert. Die Datenmenge beläuft sich auf insgesamt 1,87 Terabyte. „Die Digitalisierung dient dem Schutz und Erhalt der Originaldokumente“, sagte Jost. „Gleichzeitig ermöglicht sie einen besseren Zugang zu den Unterlagen, ob beim ITS oder unseren Partnerorganisationen in Israel, den USA und Polen.“ Auf Beschluss des Internationalen Ausschusses, dem die Aufsicht über die Arbeit des Suchdienstes obliegt, kann jeder der elf Mitgliedsstaaten digitale Kopien der in Bad Arolsen lagernden Unterlagen erhalten.

Bei den jetzt überreichten Dokumenten handelt es sich um Originaldokumente aus der Zeit des Nationalsozialismus, die sich auf Einzelpersonen beziehen. Dazu zählen vorwiegend Arbeitsbücher von Zwangsarbeitern, Krankenakten, Versicherungsunterlagen sowie Meldekarten von Behörden, Krankenkassen und Arbeitgebern. Daneben hat der ITS auch Listen gescannt, die Anfang 1946 auf Befehl der westlichen Alliierten erstellt wurden. Alle deutschen Gemeinden mussten den Aufenthalt von Ausländern und deutschen Juden während des Zweiten Weltkrieges den alliierten Suchdiensten melden. Die Listen enthalten Angaben zu Wohnorten, Arbeitgebern, Beschäftigungszeiten, Eheschließungen, Geburten und Grabstätten.

Die Dokumente dienten unmittelbar nach dem Krieg der Familienzusammenführung und Repatriierung. Später nutzte der ITS die Unterlagen auch für Bestätigungen im Rahmen von Zwangsarbeiter-Entschädigungsfonds. Wissenschaftler können anhand der Akten im seit November 2007 für Forschungszwecke offen stehenden Archiv die Dimension der Zwangsarbeit unter dem Nazi-Regime erforschen. „Die Dokumente geben Auskunft über die Lebensbedingungen der ausländischen Arbeiter, ihren Einsatz in bestimmten Regionen oder bei einzelnen Arbeitgebern“, erläuterte Jost.

Schätzungen zur Zahl der Zwangsarbeiter während des „Dritten Reiches“ gehen von über zwölf Millionen Betroffenen aus, darunter etwa 8,4 Millionen Zivilarbeiter. Eingesetzt waren Zwangsarbeiter in allen Bereichen des Wirtschaftslebens, ob im Bergbau, der Industrie, der Verwaltung, im Handwerk oder der Landwirtschaft.

Nach den heute überreichten Dokumenten zur Zwangsarbeit sowie den bereits gescannten Beständen zur Inhaftierung in Konzentrationslagern, Ghettos und Gefängnissen (ca. 18 Millionen Abbildungen), der Zentralen Namenkartei des ITS (ca. 42 Millionen Abbildungen) und den Karteikarten zu Displaced Persons (ca. sieben Millionen Abbildungen) ist die vor kurzem begonnene Digitalisierung von Unterlagen aus den DP-Camps der Nachkriegszeit das nächste Großprojekt. Über 70 Prozent der beim ITS lagernden Dokumente konnten bisher gescannt und indiziert werden. Voraussichtlich 2011 soll die Digitalisierung des gesamten Archivs abgeschlossen sein.

Über den Internationalen Suchdienst

Der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen (ITS) dient Opfern der Naziverfolgung und deren Angehörigen, indem er ihr Schicksal mit Hilfe seiner Archive dokumentiert. Der ITS bewahrt diese historischen Zeugnisse und macht sie der Forschung zugänglich. 

Der ITS untersteht den elf Staaten (Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Großbritannien, USA) des Internationalen Ausschusses. Grundlage sind die Bonner Verträge von 1955 und das Änderungsprotokoll von 2006. Im Auftrag des Ausschusses wird der ITS vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) geleitet. 

Der Direktor des Internationalen Suchdienstes, Reto Meister, wird Ende des Jahres 2008 sein Amt aus privaten Gründen niederlegen. Zukünftiger Direktor ab Januar 2009 wird Jean-Luc Blondel, ebenfalls Delegierter des IKRK. Blondel war bereits im Herbst 2006 als Interimsdirektor beim ITS tätig. Somit kennt er die Einrichtung, deren Zielsetzungen und Mitarbeiter aus eigener Erfahrung.

Kontakt:
Internationaler Suchdienst (ITS)
Große Allee 5-9
34454 Bad Arolsen
Telefon: +49 (0)5691 629-0
Telefax: +49 (0)5691 629-501 
email@its-arolsen.org
www.its-arolsen.org

Quelle: ITS, Pressemitteilung, 25.8.2008; Waldeckische Landeszeitung, 26.8.2008

Aktenführung und Archivierung im Kanton Nidwalden einheitlich

Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Nidwalden hat das erste kantonale Archivierungsgesetz verabschiedet. Die Aktenführung und Archivierung von Kanton und Gemeinden soll damit auf eine solide rechtliche Basis gestellt werden. Der Entwurf wurde in der "Vernehmlassung" sehr positiv aufgenommen. Aufgrund der Rückmeldungen von selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten beantragt die Regierung die Aufhebung der Anbietepflicht in Bezug auf sensible Geschäftsverkehrsdaten.

Alle 38 Teilnehmenden der Anhörung anerkennen die Notwendigkeit und den Nutzen eines einheitlichen Archivierungsgesetzes. Die zahlreichen zustimmenden Antworten zeigen, dass klare und einheitliche Regeln zur Aktenführung und Archivierung einem Bedürfnis entsprechen. Begrüßt wird insbesondere die zusammenhängende Regelung von Aktenführung und Archivierung sowohl auf Kantons- wie auf Gemeindeebene in einem umfassenden Gesetz.

Die Behörden oder Verwaltungsstellen des Kantons, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der kantonalen und kommunalen selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten erhalten mit dem neuen Archivierungsgesetz eine solide Basis für ihr Informationsmanagement. Diese Organe bleiben jedoch weiterhin für die Archivierung ihrer eigenen Akten zuständig. Das neue Gesetz gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen die ordnungsgemäße Archivierung vorgenommen werden muss.

Insbesondere die im Entwurf festgeschriebene Unterstützung durch das Staatsarchiv Nidwalden ist in der Vernehmlassung auf Zustimmung gestoßen. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende wünschen, dass vom Staatsarchiv detaillierte und einfach umsetzbare Richtlinien ausgearbeitet werden, welche die Organe bei der Aktenführung und der Archivierung unterstützen.

Die von verschiedenen Vernehmlassungseilnehmern vorgeschlagene Erarbeitung von spezifischen Verfahrensregeln für die Erstellung und Handhabung elektronischer Akten werden vom Regierungsrat in einem separaten Projekt (ELVER NW: Elektronische Verwaltung Nidwalden) an die Hand genommen. Die Gemeinden erhalten im Rahmen dieses Projekts die Möglichkeit, eine einheitliche Geschäftsverwaltungssoftware einzuführen. Wenn darüber hinaus ein breites Bedürfnis nach einer einheitlichen Archivsoftware besteht, kann das Staatsarchiv im selben Projekt tätig werden. Das Archivierungsgesetz ist bewusst technologie-neutral formuliert, es muss sowohl auf elektronische wie auch auf Papierdokumente anwendbar sein – nicht zuletzt, weil es mit historischen Beständen, mit Archivdepots und mit Sammlungen auch herkömmliches Papier-Archivgut umfasst.

Gemäß dem neuen Archivierungsgesetz sind die Organe verpflichtet, sämtliche Akten nach einer bestimmten Zeit der Aufbewahrung in den eigenen Zwischenablagen dem für sie zuständigen Archiv anzubieten. Im überarbeiteten Entwurf berücksichtigt die Regierung die Bedenken von selbständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten des Kantons gegenüber dieser Regelung. Bankkundendaten der NKB und kommerziell sensible Akten der selbständigen kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen von der Anbietepflicht an die Archive ausgenommen werden.

Das neue Archivierungsgesetz löst die kantonale Archivverordnung für den Kanton aus dem Jahre 1975 ab. Diese vermag den Anforderungen an moderne Archive in keiner Weise mehr zu genügen. Da Aktenführung und Archivierung untrennbar mit dem Datenschutz zusammenhängen, ist der Datenschutz im Archivbereich als logische Fortsetzung des kantonalen Datenschutzgesetzes zu regeln. Die zuhanden des Landrates verabschiedete Vorlage orientiert sich am Bundesgesetz über die Archivierung und an neueren kantonalen Erlassen, nimmt jedoch Rücksicht auf die Nidwaldner Besonderheiten. Sie beinhaltet die drei Kernbereiche Aktenführung, Archivierung sowie Benutzung des Archivguts. Die formellen und inhaltlichen Zielen ergeben sich einerseits aus der in den letzten Jahrzehnten gelebten Archivpraxis in Nidwalden und andererseits aus den in anderen Kantonen gesammelten Erfahrungen:

– Nur grundlegende Bestimmungen werden aufgenommen. Was infolge der Weiterentwicklung – insbesondere der technischen Rahmenbedingungen – leicht zu ändern sein muss, soll in einer Vollzugsverordnung geregelt werden.
– Das Archivierungsgesetz ist formell dem Datenschutzgesetz gleichgestellt. Es führt den Datenschutz im Archivbereich fort und benützt die gleichen Begriffe.
– Die Vorlage umfasst die gesamte «Lebensspanne» von Akten von ihrer Herstellung bis zu ihrer dauerhaften Archivierung bzw. Vernichtung. Da die Aktenführung eine Voraussetzung für eine reibungslose Archivierung ist, werden beide Gebiete im gleichen Gesetz geregelt.
– Aktenführung und Archivierung werden für den gesamten Kanton einheitlich geregelt. Die kleinräumigen Verhältnisse rechtfertigen analog zum Datenschutzgesetz separate Regeln auf Gemeindeebene nicht. Dagegen lassen sich im Vollzug mit einer einheitlichen Regelung Synergieeffekte erzielen. Vorhersehbarkeit und Aussagekraft der archivischen Überlieferung steigen.
– Das Staatsarchiv ist die zentrale Kompetenzstelle für Aktenführung und Archivierung im Kanton. Es berät die Organe und unterstützt die anderen Archive. In diesem Rahmen bleibt die Autonomie der Gemeinden sowie der kantonalen und kommunalen selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten gewahrt.

Kontakt:
Kanton Nidwalden
Staatskanzlei
Dorfplatz 2
CH-6371 Stans
Telefon: 041 / 618 79 02
Fax: 041 / 618 79 11
staatskanzlei@nw.ch
www.nidwalden.ch

Staatsarchiv Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
CH-6371 Stans 
Telefon: 041 618 51 51 
Telefax: 041 618 51 55 
staatsarchiv@nw.ch 
www.staatsarchiv.nw.ch

Quelle: Kanton Nidwalden, Medieninformation, 26.8.2008

Restaurierungserfolge in Pfullingen

Bei einem Pressetermin wiesen der Pfullinger Stadtarchivar Stefan Spiller, Hauptamtsleiter Hubert Dyjas sowie die Archivmitarbeiterinnen Angelika Euchner und Melanie Weiß darauf hin, wie die Schätze des Archivs erhalten und restauriert werden müssen, um das Gedächtnis der Stadt zu retten.

Rund 150 laufende Meter Archivgut, die bis ins frühe 17. Jahrhundert zurückreichen, werden vom Stadtarchiv Pfullingen im Keller der Stadtbücherei verwaltet. Ein Teil dieser Unterlagen, darunter Protokolle der Ratssitzungen vergangener Zeiten, ist aufgrund alter Brand- und Wasserschäden derart angegriffen, dass er restauriert werden muss. Dass dafür erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt werden müssen, ist auch den Gemeinderäten bewusst. Sie bewilligten für die Restaurierungsaufgaben in diesem Jahr 70.000 Euro.

Damit wurden bereits wichtige Dokumente gesichert; eine Römersteiner Spezialfirma beschäftigt sich mit dieser Aufgabe. Beispielsweise sind teilweise verbrannte Ratsprotokolle in einem aufwendigen Verfahren wieder lesbar gemacht worden. In mehrstufigen Verfahren werden die brandgeschädigten Papiere Blatt für Blatt zunächst entfettet und gereinigt, um dann in einem mit Papierfasern angereicherten Bad mit neuer Papiersubstanz ergänzt zu werden. Trocknungsvorgänge und eine neue Bindung schließen sich an, bevor die Nutzung der Bände wieder nahezu uneingeschränkt möglich ist.

Nach den ersten Erfolgen sind gleichwohl weitere Restaurierungsmaßnahmen, unter anderem zur Entsäuerung des Papiers aus dem 19. und 20. Jahrhundert, notwendig. Auch hierfür hofft das Archiv auf hinreichende finanzielle Mittel für einen längeren Zeitraum.

Kontakt:
Stadtverwaltung Pfullingen
– Stadtarchiv – (Marktplatz 2/2)
Postfach 7369
72786 Pfullingen 
Telefon 07121 / 703-208 
Telefax 07121 / 703-213 
info@pfullingen.de

Quelle: Thomas Baral, Reutlinger General-Anzeiger, 24.8.2008

Die Protokolle des Hermannstädter Rates und der Sächsischen Nationsuniversität 1391-1705

Mit einem Buchteil und einer DVD wurden jetzt die Protokolle des Hermannstädter Rates und der Sächsischen Nationsuniversität der Jahre 1391 bis 1705 ediert. Beim Buchteil des Werkes handelt es sich um einen alphabetischen Index der genannten Protokolle. Er wurde wahrscheinlich vom Hermannstädter Archivar Martin Georg Hirling zu Beginn des 19. Jahrhunderts angelegt. Käthe Hientz (Tübingen) und Bernhard Heigl (Graz) transkribierten den Index mit viel Sorgfalt. 

Der alphabetische Index ermöglicht das schnelle Orientieren in den auf der DVD im Anhang reproduzierten handschriftlichen Protokollen. Die DVD enthält neben den Protokollen von Stadt und Nation der Zeit ab 1521 auch Abschriften von Urkunden und Schriftstücken, die teils aus früheren Zeiten stammen. 

Der Einführung von Thomas Şindilariu ist zu entnehmen, dass die kritische Herausgabe der Protokolle ein Desiderat der siebenbürgisch-sächsischen Historiographie seit dem 19. Jahrhundert ist. Die ursprünglich 14 Bände umfassende Protokollserie war Mitte des 19. Jahrhunderts noch vollständig erhalten. Als Archivar Franz Zimmermann die Bestände von Nation und Stadt 1876 trennte und eine neue Bandzählung einführte, fehlten bereits die Bände 1, 5, 6 und 12 nach der alten Zählung. Der Inhalt der fehlenden Bände ist nur noch über den jetzt veröffentlichten Index zu erschließen sowie über einige wenige Teilabschriften.

Info:
„Hermannstadt und Siebenbürgen. Die Protokolle des Hermannstädter Rates und der Sächsischen Nationsuniversität. 1391-1705“, 
herausgegeben von Käthe Hientz, Bernhard Heigl und Thomas Şindilariu, 
Hermannstadt/Heidelberg (Honterus/ AKSL) 2007, 223 Seiten, DVD-Anhang (= Veröffentlichungen von Studium Transylvanicum), 14,90 Euro.

Bezug:
Siebenbürgen-Institut
Schloß Horneck
D-74831 Gundelsheim/Neckar
info@ siebenbuergen-institut.de
www.siebenbuergen-institut.de

Quelle: Liviu Cîmpeanu, Siebenbürgische Zeitung, 24.8.2008.

Postkarte von 1907 wünscht Pozdrowienie Bottrop

Das Stadtarchiv Bottrop ist um eine besondere Archivale reicher. Postkarten gehören zwar seit langem zum Bestand, diese jedoch besitzt echten Seltenheitswert. Sie ist 101 Jahre alt und wurde in der Drucklegung in polnischer Sprache verfasst.

\“Die Karte stellt wirklich einen kleinen Schatz für uns dar\“, sagt die Leiterin des Stadtarchivs Bottrop Heike Biskup. \“Sie dokumentiert ein Stück Bottroper Geschichte und auch des Ruhrgebiets insgesamt, die ja eng verknüpft ist mit der Zuwanderung der Menschen aus Oberschlesien und anderen Gebieten im heutigen Polen.\“ Das Besondere an der Karte ist, dass sie polnische Beschriftungen trägt. Möglicherweise sind solche Karten oft als Gruß in die alte Heimat gegangen. \“Pozdrowienie Bottrop i. W.\“ heißt es in großen Lettern, das heißt \“Grüße (aus) Bottrop in Westfalen\“.

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Abb.: Polnische Postkarte von 1907, Vorder- und Rückseite (Stadtarchiv Bottrop)

Die Karte ist abgestempelt mit dem Datum vom 21. Juli 1907. Adressat ist allerdings kein Empfänger in Polen sondern eine junge Frau in Hünfeld bei Kassel (\“Cassel\“). Auf der Karte ist die Zeche Prosper II (poln. \“Kopalnia Prosper\“), die alte, damals neu erbaute Herz-Jesu-Kirche (\“Nowy Kosciol\“) und eine polnische Buchhandlung (Ksiegarnia polska) zu sehen. Das Stadtarchiv vermutet, dass es sich um die Buchhandlung von F. Trzoska (Essener Str. 11) handelt, das geht aus einem alten Adressbuch aus dem Jahr 1911 hervor.

Kurioserweise ist der handschriftliche Text der Karte in deutsch verfasst. Er ist aufgrund der Sütterlinschrift für heutige Augen nur schwer zu lesen. Unter anderem heißt es dort: \“Wir sind nun schon ganz im Industriegebiet eingewöhnt. Man gewöhnt sich allmählich an den Kohlenstaub. Es ist gar nicht so gefährlich. Heute sind wir kurz bei Friedrich vorgesprochen. Wie geht\’s bei Euch? Lasst bald was von Euch hören.\“

Den Weg der Karte in das Stadtarchiv hat die Stadt einem Anrufer aus Fulda zu verdanken, der aber gebeten hatte, seinen Namen nicht zu veröffentlichen. Bei der damaligen Empfängerin der Karte handelt es sich um eine Verwandte. Er selbst hatte auch lange Zeit im Ruhrgebiet gelebt und war im Bergbau tätig. Das Stadtarchiv bedankte sich bei dem Spender und schenkte ihm zum Dank einen Bildband von Bottrop.

Kontakt:
Stadtarchiv Bottrop
Blumenstr. 12-14
46236 Bottrop
Telefon: 02041/ 70 37 54
Telefax: 02041-70-3833
stadtarchiv@bottrop.de

Quelle: Pressedienst der Stadt Bottrop, 22.8.2008

Staatsarchiv Münster wird modernisiert

Nicht nur vor dem Hintergrund der derzeitigen Organisationsüberprüfung des 2004 gegründeten Landesarchivs Nordrhein-Westfalen wird das Staatsarchiv Münster modernisiert und umgebaut. Die Münstersche Zeitung berichtet aus diesem Anlass über die Aufgaben des Archivs, das sich in einem denkmalgeschützten und zwischen 1885 und 1889 im Stil der niederländischen Neorenaissance erbauten Gebäude befindet.

Die Leiterin des Staatsarchivs Münster Dr. Mechthild Black-Veldtrup erläutert dabei u.a. die Übernahmepraxis aus den 326 Ämtern der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster, für die das Archiv zuständig zeichnet. „Ein Prozent der angebotenen Akten nehmen wir im Schnitt mit“, sagt Black-Veldtrup über die Bewertung. Insgesamt umfassen die Bestände 37 Regalkilometer. Mitunter entdecke man noch Dokumente aus früheren Jahrhunderten. „Aber eigentlich schaffen wir Überlieferung für morgen heran.“ 

Kontakt:
Landesarchiv NRW Staatsarchiv Münster
Bohlweg 2
48147 Münster
Telefon: 0251/4885-0
Telefax: 0251/4885-100
stams@lav.nrw.de 

Quelle: Annette Kessen, Münstersche Zeitung, 22.8.2008

Bambergs Ehrenbürger

Noch bis kurz vor Weihnachten zeigt das Stadtarchiv Bamberg die Ausstellung \“Wegen besonderer Verdienste… – Bambergs Ehrenbürger: Eine Dokumentation\“. Die Ausstellung ist in folgende fünf Abteilungen unterteilt: 1818-1933, 1933-1945, 1945-2008, Eingemeindete Gemeinden, Medaillen und Ehrenring.

Das \“Bürgerrecht\“ war bis in das beginnende 20. Jahrhundert Voraussetzung zur Teilhabe am öffentlichen Leben der Städte und Märkte. Seine Verleihung unterlag der Genehmigung durch die Gemeinde, es setzte ausreichendes Vermögen, guten Leumund und Zahlung einer Gebühr, teilweise auch Zustimmung einer Zunft voraus.

Anders als die Rechte von \“Inwohnern\“ oder \“Schutzverwandten\“ bot das Bürgerrecht einen herausragenden Anteil am öffentlichen Leben einer Gemeinde: Es gewährte Teilhabe an den städtischen Privilegien (Handels-, Steuer- oder Gerichtsfreiheiten, aktives und passives Wahlrecht, \“Heimat\“), verpflichtete aber auch zur Teilhabe an gemeinsamen Lasten und Pflichten (Abgaben, Verteidigung, Katastrophenschutz).

Mit der Einführung einer Gemeindeordnung im Königreich Bayern wurde den Kommunen die Befugnis zugestanden, verdiente Personen mit dem \“Ehrenbürgerrecht\“ auszeichnen zu dürfen; bis in das 20. Jahrhundert war es nur durch einen staatlichen Zustimmungsvorbehalt eingeschränkt.

Als reines Ehrenrecht – wie auch Straßenbenennungen, Ehrenzeichen u.ä. – entstanden den damit Ausgezeichneten daraus weder kommunale Vorrechte noch Pflichten, abgesehen von öffentlichen Ehrungen, Ehrengrab, Eintrag in das \“Goldene Buch\“ u.Ä. 

Ehrenbürgerrechte stellen die höchste Stufe der Anerkennung von Verdiensten durch Kommunen dar und werden daher sehr behutsam vergeben. In nahezu 200 Jahren wurden in Bamberg und den ehemals selbstständigen Gemeinden nicht mehr als 34 Personen damit geehrt.

Weitere Formen der Anerkennung bürgerlicher Leistungen sind – spätestens seit 1946 – die Benennung von Straßen, der Vorschlag für staatliche Orden durch Kommunen oder die Verleihung von kommunalen Ehrenzeichen (Ring, Medaille). 

Info:
\“Wegen besonderer Verdienste… – Bambergs Ehrenbürger: Eine Dokumentation\“
4. August bis 23. Dezember 2008 

Die Ausstellung ist während der Dienstzeiten des Stadtarchivs Bamberg zugänglich:
Mo-Mi 8:00-16:00 Uhr, Do 8:00-20:00 Uhr, Fr 8:00-14:30 Uhr, Sa, So, Feiertage geschlossen
Der Eintritt ist frei. Gruppenführungen nach Vereinbarung.

Kontakt:
Stadtarchiv Bamberg 
Untere Sandstraße 30a 
96049 Bamberg 
Tel.: 09 51/87 13 71 
Fax: 09 51/87 19 68
stadtarchiv@bamberg.de

Nachlass von Josef Fehler geht ans Stadtarchiv Bocholt

Als Deutschland unter der Schreckensherrschaft der Nazis stand, gab es nur wenige, die sich trauten, trotz Repressalien öffentlichen Widerstand gegen das Regime zu leisten. Einer davon war Josef Fehler (1893-1945). Nach längeren Verhandlungen konnte nunmehr der angereicherte Nachlass des Josef Fehler mit Fotos, Briefen Zeugnissen und weiteren Dokumenten, auch aus der Leidenszeit des gebürtigen Schlesiers aus Glogau, von der Familie für das Stadtarchiv Bocholt als Geschenk erworben werden. 

Bocholts Spezialist für die jüdische Geschichte der Stadt, Josef Niebur, hatte den Bestand gesichtet und für seine Forschungen als wichtig erachtet: den Nachlass Josef Fehlers, der im Jahre 1935, enttäuscht von der nationalsozialistischen Politik, aus der SA ausgetreten war und die sich anschließende Schikane der Nazis ertragen musste. 

Seine Schwiegertochter Elisabeth Fehler, Mitautorin der Bocholter Stadtchronik in den Jahren 1982-1988, und ihr Sohn überreichten am 6. August 2008 dem Stadtarchiv die recht umfangreiche Dokumentensammlung, die künftig zur wissenschaftlichen Nutzung im Rahmen des NRW-Archivgesetzes und der Satzung der Stadt Bocholt über das Stadtarchiv eingesehen werden kann. 

1935 erstmals von der Gestapo verhaftet und wieder freigelassen, ließ sich Fehler aber seinerzeit nicht beirren, trotz Verbots in jüdischen Geschäften einzukaufen und seine Abneigung gegen das Unrechtregime auch öffentlich zu vertreten. Josef Fehler saß dafür abermals von Anfang Februar bis Mitte August 1940 in Untersuchungshaft, wurde freigesprochen, doch 1945 erneut inhaftiert und ins Konzentrationslager Neuengamme überführt. Bei der Evakuierung des KZ per Schiff kam er 1945 um. 

Seit 1994 erinnert die Josef-Fehler-Straße in Bocholt an diesen aufrechten, frommen Mann, dem Niebur in der Schriftreihe „UNSER BOCHOLT“ (1990, Heft 4) einen eigenen Beitrag zum Leben widmete. 

Stadtarchivar Dr. Hans Oppel appelliert in diesem Themenzusammenhang an alle Bürger in und um Bocholt, geeignetes Material zur Geschichte unserer Stadt, seien es Dokumente, Karten, Fotos oder auch Produkte unserer Industrie, dem Archiv zur Verfügung zu stellen und „so das Mosaik unserer Bocholter Geschichte weiter zu vervollständigen.“

Kontakt:
Stadtarchiv Bocholt
Münsterstr.76
46397 Bocholt
Tel.: 02871 / 953 – 349
Fax: 02871 / 953 – 347
stadtarchiv@mail.bocholt.de 
dr.oppel@mail.bocholt.de

Quelle: Stadt Bocholt, Pressemitteilung, 7.8.2008

Schloss Burgfarrnbach Fürther Attraktion beim »Tag des offenen Denkmals«

Das Schloss Burgfarrnbach ist die diesjährige Attraktion der Stadt Fürth beim bundesweiten „Tag des offenen Denkmals“. Am Sonntag, dem 14. September 2008, beteiligt sich das Schloss von 10.00 – 17.00 Uhr mit einem informativen und unterhaltsamen Programm. Highlight ist um 10.00 Uhr die Eröffnung der Ausstellung zum Leben und Wirken der Grafen Pückler-Limpurg, die einen repräsentativen Querschnitt durch die hochherrschaftliche Zeit wiedergibt. Dabei wird die Genealogie der Grafen erläutert, Pläne des Schlosses sowie Urkunden gezeigt und auch die Geschichte des adeligen Hauses näher beleuchtet. Ausgewählte Exponate des Archäologischen Arbeitskreises aus dem Stadtgebiet führen auf die Ursprünge zurück, aber auch heutige und künftige Nutzung des Schlosses werden versinnbildlicht. Die Ausstellung dauert bis zum 9.10.2008 und ist Di – Do von 10.00 – 16.00 Uhr und zusätzlich am 27./28.9. von 11.00 Uhr – 15.00 geöffnet. An diesen beiden Tagen findet um 11.00 Uhr auch eine Führung statt.

Im Festsaal des Schlosses runden verschiedene Vorträge und eine Buchpräsentation die Informationen über die Historie der gräflichen Familie ab. Zeitversetzte Schlossführungen durch ausgewählte Räumlichkeiten gewähren weitere Einblicke in die Geschichte des Schlosses (vgl. den Bericht vom 7.6.2008).

„Einmal residieren wie die Grafen“ ist das Motto der Aktion, die in Zusammenarbeit mit einem Fotostudio angeboten wird. Die Besucher erhalten Gelegenheit, sich in historischen Kostümen im besonders stimmungsvollem Ambiente der repräsentativen Schlossräume fotografieren zu lassen. Ob langsames Lustwandeln im Park, zierliches Sitzen auf der Chaiselonge in einem repräsentativen Grafenzimmer, oder höfisches Schreiten im imposanten Treppenhaus, diese Fotos haben einen (unt)adeligen Erinnerungswert.

Kundige Senioren der benachbarten Seniorenresidenz der Arbeiterwohlfahrt bieten im Lesesaal Kurse in altdeutscher Schrift an (11.00 Uhr und 15.30 Uhr), und die Kalligraphie-Werkstatt des Schlosses lädt ganztägig Jung und Alt zur künstlerischen Entfaltung ein. Natürlich werden alle Materialien kostenlos bereitgestellt.

Kinder und Jugendliche kommen ebenfalls ganztägig auf ihre Kosten. Historische Mal- und Bastelangebote in der Kreativ Werkstatt, alte Bewegungsspiele aus Urgroßmutter Zeiten im Schlosshof und ein Vorlesemarathon mit Schloss- und Gespenstergeschichten im Park-Pavillon Karolinenruh lassen keine Langeweile aufkommen. Ein besonderes Schmankerl wird am Nachmittag „Gutenbergs Druckwerkstatt“ (14.00 – 17.00 Uhr) mit dem Museum im Koffer sein. Da werden Kinder zu Lehrlingen einer alten Druckerei und können nach Herzenslust Plakate oder auch T-Shirts bedrucken. Die Sonntagskleider sollten an diesem Tag im Schrank bleiben, denn Druckerschwärze hinterlässt Spuren.

Auch der barocke Pavillon, das ehemalige Schneiderhäuschen, und die Meierei warten ab 11.00 Uhr mit Besichtigungen und Führungen auf, und das Parkpflegewerk zur Rückführung zur historischen Parkanlage wird um 11.30 Uhr und 14.30 Uhr ausgiebig erläutert. Der Marstall ist zur Besichtigung ab 10.00 Uhr geöffnet, ab 14.00 Uhr finden dort auch Führungen mit dem Museum Frauenkultur Regional – International statt.

In der Remise übernimmt die Soldatenkameradschaft Burgfarrnbach 1871 die Aufgaben des gräflichen Mundschenks und wartet mit Getränken, dabei lädt der weitläufige Schlosspark zum gemütlichen Verweilen ein.

Die Einfahrt zum Schlosshof ist an diesem Tag für Kraftfahrzeuge gesperrt, Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung stehen jedoch in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Informationen und Anfahrtsplan auch unter www.schloss-burgfarrnbach.de.

Link: Programm "Ein Familientag im Schloss Burgfarnbach" am 14.9.2008

Kontakt:
Stadtarchiv, Stadtbibliothek, Städtische Sammlungen im Schloss Burgfarrnbach 
Schloss Burgfarrnbach
Schlosshof 12
90768 Fürth
Telefon: (0911) 97534-3
Fax: (0911) 97 53 45 11
bettina.wiemer@archiv.fuerth.de
arch@fuerth.de
www.schloss-burgfarrnbach.de

Grundsteinlegung fürs Stadtarchiv Saarbrücken

Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz hat am 18.8.2008 den Grundstein für das neue Stadtarchiv Saarbrücken gelegt. \“Die Stadtgeschichte wird in den Räumen der ehemaligen Deutschherrnschule ein angemessenes neues Domizil erhalten\“, erklärte Britz. Der Gebäudemanagementbetrieb der Landeshauptstadt investiert in den Umbau rund 3,2 Millionen Euro. Ende 2009 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. 

Der Umzug des Archivs ist dringend notwendig (siehe Bericht vom 14.4.2007). Das aktuelle Archiv in der Nauwieser Straße mit einer Gesamtfläche von nur 500 Quadratmetern entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das Archivmagazin ist mit einer Fläche von 300 Quadratmetern viel zu klein, platzt aus allen Nähten. Zudem ist das Klima für die Bedürfnisse eines Archivs unzureichend. Darüber hinaus gibt keine Werkstatt, die Arbeiten müssen im Vorraum des Leseraums erledigt werden. Auch der öffentliche Bereich ist unzureichend ausgestattet. Im Leseraum gibt es nur vier Benutzerarbeitsplätze ohne technische Ausstattung. Ein Ausstellungsraum ist gar nicht vorhanden, als Veranstaltungsraum kann derzeit der Vortragsraum der Musikschule genutzt werden – aber nur, wenn er frei ist. 

Mit dem neuen Gebäude werden diese Mängel allesamt beseitigt. \“Im neuen Archiv steht mit insgesamt 1.400 Quadratmetern Fläche genügend Platz zur Verfügung\“, sagte Charlotte Britz. Zudem erhält das Archiv einen eigenen Ausstellungsraum und einen eigenen Veranstaltungsraum. Im Untergeschoss und einem Erdgeschossflügel werden künftig die Archivmagazine untergebracht. Unter dem Schulhof entsteht ein Tiefmagazin, in dem Akten in Fahrregalen gelagert werden. Davor werden die Handbibliothek, das Zeitungsmagazin und die Werkstatt angeordnet. 

Im Erdgeschoss wird in einem Flügel der öffentliche Bereich eingerichtet, der aus einem Ausstellungsraum, dem Leseraum und einem Veranstaltungsraum besteht. Im Leseraum werden zehn moderne Benutzerarbeitsplätze eingerichtet, die für Besucher mit Laptop geeignet sind. Das erste Obergeschoss ist den Verwaltungsräumen vorbehalten. Im anderen Flügel werden Sondermagazine für großformatige Karten und Pläne sowie für Fotos untergebracht. Im Fotomagazin wird eine Klimabox integriert, in der Fotonegative mit speziellen klimatischen Anforderungen gelagert werden können. Auch die fachgerechte Lagerung von solchen Sonderformaten ist im jetzigen Archivgebäude nicht möglich. Zudem können in einer Werkstatt Archivalien fachgerecht gereinigt und für die Lagerung vorbereitet werden. Hier befindet sich auch der Anlieferungseingang. \“Damit sind die fachlichen Anforderungen an ein modernes Archiv erfüllt. Das neue Gebäude ist überregional konkurrenzfähig\“, sagte Britz.

Die Oberbürgermeisterin weiter: \“Die moderne Ausstattung wird zudem die Attraktivität unseres Archivs für die Bürger deutlich steigern. Wir erhoffen uns, dass es künftig stärker genutzt wird.\“

Mit dem Umbau der ehemaligen Deutschherrnschule wird zudem gewährleistet, dass das denkmalgeschützte Haus auch weiterhin sinnvoll genutzt werden kann. So war ein Ziel bei der Planung, Eingriffe in die vorhandene Substanz zu minimieren. 

Kontakt: 
Stadtarchiv Saarbrücken
Nauwieser Straße 3 
66104 Saarbrücken 
Tel: 0681/905-1258 (Sekretariat), 0681/905-1690 (Leseraum) 
Fax: 0681/905-1215 
stadtarchiv@saarbruecken.de
www.saarbruecken.de

Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken, Pressemitteilung, 18.8.2008