Kolonialakten in Mikrofilmform für ehemalige Kolonien

Zwei Tage lang, vom 19. bis 20. August 2004, konferierten in Regensburg auf Einladung des Internationalen Archivrates ICA, des Bundesarchivs in Koblenz und des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. archivische Fachleute mit führenden Archivaren aus den ehemaligen deutschen Kolonien Burundi, Kamerun, Namibia, Papua-Neuguinea, Ruanda und Tansania mit Zanzibar und Togo.

Es handelte sich um eine internationale Tagung auf dem Weg zum 15. Internationalen Archivtag in Wien, die jenen problematischen Fragen begegnete, die häufig auf internationalen Konferenzen angesprochen werden: die Rückgabe von Dokumenten aus der Kolonialzeit an die ehemaligen Kolonien. Deutschland kam seiner Verpflichtung jetzt durch die Übertragung von Kolonialakten auf Mikrofilme nach. Die ehemaligen Kolonien erhalten zwar nicht die seit langem geforderten Originale, aber – einvernehmlich vereinbart – alle Dokumente auf Mikrofilm, sofern sie in der Lage sind, die Mikrofilme zu lagern und Benutzern zugänglich zu machen.

Auf den Filmen ist u.a. Namibias Kolonialgeschichte dokumentiert, ein besonders brisantes Kapitel der Herrschaft in Deutsch-Südwest-Afrika. Kaiserliche Truppen massakrierten dort ein Nomadenvolk. Nach dem Herero-Aufstand 1904 starben bis zu 75.000 Menschen – 75 Prozent der Herero.

Die seit der Wende 1990 verfilmten und in dieser Form nun übergebenen Akten stammen aus dem Bestand Reichskolonialamt (R 1001), der im Berliner Bundesarchiv lagert. Das Reichskolonialamt regelte bis 1918 alle Fragen, die die deutschen \“Schutzgebiete\“ betrafen. Militär, Gesetzgebung, Eisenbahnbau, Währung: alles, was das Zusammenleben in den deutsch verwalteten Gebieten bestimmte, lässt sich aus den Akten lesen.

Quelle: Marianne Sperr, Mittelbayerische Zeitung, 20.8.2004; Manfred Stuber, Mittelbayerische Zeitung, 21./22.8.2004

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