Das Interesse der Ostdeutschen an den Stasi-Akten ist nach Angaben der Stasi-Beauftragten, Marianne Birthler, auch fünfzehn Jahre nach der Wende ungebrochen. Im vergangenen Jahr wurden rund 97.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt, davon rund 1.200 von Forschern und Journalisten, aber nicht nur zu Personen der Zeitgeschichte. Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen will nun auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Akten über Helmut Kohl herausgeben. Beim größeren Teil der Unterlagen über den Alt-Kanzler sei das auch nach der neuen Rechtslage möglich, sagte Birthler am Donnerstag in Berlin. Kohl habe nur teilweise gewonnen. SPD, Grüne und der Deutsche Journalisten-Verband kritisierten das Urteil, demzufolge ein Teil der Stasi-Akten unter Verschluss bleiben muss und die Herausgabe an Journalisten stark eingeschränkt wird.
Birthler will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Danach sollten Kohl die Akten zugeschickt werden, damit er Stellung nehmen könne. Sie betonte, dass nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz keine Einwilligung Kohls für eine Herausgabe notwendig sei. Er könne jedoch erneut gerichtlich dagegen vorgehen.
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Quelle: Mitteldeutsche Zeitung, 23.6.2004
Digitales Grundbuchamt Lüneburg
Derzeit arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grundbuchamtes Lüneburg unermüdlich am Projekt digitales Grundbuch, das komplett zum 13. September umgesetzt sein soll. Amtsgerichts-Direktorin Dr. Renate Menk erklärt, dass immerhin 70.000 Grundbücher für den Bereich Stadt und Landkreis Lüneburg durchgesehen werden müssten, um zu entscheiden, ob sie auch zu scannen sind. Denn was der Computer nicht lesen kann, muss neu gefasst werden. Besondere Probleme bereiten Schriftstücke etwa aus der Zeit Anfang des 20. Jahrhunderts mit handschriftlichen, kaum lesbaren Eintragungen.
Die Grundbucheintragungen sind nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr in Papierform in Lüneburg einsehbar, sondern werden als elektronische Datensammlung im Informatikzentrum (izn) zentral vorgehalten. Dort werden auch die alten Akten weiter aufbewahrt. Dr. Menk sieht in der Digitalisierung eine wesentliche Verbesserung der Dienstleistungen des Grundbuchamtes, das täglich von etwa 30 bis 80 Kunden frequentiert wird.
Kontakt:
Amtsgericht Lüneburg
Am Ochsenmarkt
Postfach 13 40
D-21303 Lüneburg
Telefon 04131/202-1
www.amtsgericht-lueneburg-niedersachsen.de
Quelle: Landeszeitung für die Lüneburger Heide, 26.6.2004
EDV-Inventarisierung im Ruhrtalmuseum
Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung haben soeben Inventarisierungsarbeiten im Magazin des Ruhrtalmuseums Schwerte begonnen, die sich über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren erstrecken werden. Sie werden vom Museumsamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gefördert und zu einem großen Teil von Volkskundlerin Dr. Christine Schönebeck durchgeführt. Schwerpunkte der Inventarisierung sind – mit Blick auf eine geplante Dauerausstellung im Ruhrtalmuseum – geologische, archäologische und stadtgeschichtliche Bestände.
An der Entwicklung der zur Inventarisierung verwendeten Erfassungssoftware HiDA3 (Hierarchischer Dokumenten-Administrator) hat das Museumsamt mitgewirkt hat. Etwa 300 Museen arbeiten mit dieser Software und senden Kopien ihrer Daten an das Amt in Münster, das dadurch mit der Zeit einen umfassenden Blick über die Museumssammlungen in NRW erhält. In der Datenbank werden künftig sämtliche Angaben zu den Objekten des Ruhrtalsmuseums gespeichert sein, was eine enorme Erleichterung bei der Konzipierung und Verwirklichung von Wechselausstellungen bedeutet.
Kontakt:
Das Ruhrtalmuseum
Brückstraße 14
58239 Schwerte
http://www.ruhrtalmuseum.de/
Quelle: Westfälische Rundschau, 26.6.2004
Der neue „Märker“
Das Kreisarchiv des Märkischen Kreises hat die neueste Ausgabe des „Märkers“, der landeskundlichen Zeitschrift für den Bereich der ehemaligen Grafschaft Mark und den Märkischen Kreis, herausgegeben. Darin beschäftigt sich Autor Dr. Manfred Luda im ersten Teil seines Aufsatzes mit der „Vermarktung südwestfälischen Eisens, die Handelsmetropole Köln und die hansische Familie von Meinerzhagen.“ Kreisarchivar Dr. Rolf Dieter Kohl hat einen Beitrag mit dem Titel „…, dass also ein groß Tumult in der Stadt entstanden… – Ein Streit zwischen dem kurfürstlichen Richter Johannes Höynck und der Stadt Balve im Jahre 1680“ geschrieben.
Andreas Janik befasst sich im neuen Märker mit dem „Ende der Freiherren von Strünkede – Eine genealogische Betrachtung“. Und schließlich steuerte Maria Perrefort einen Aufsatz zum Thema „Man hörte in den Tagen nichts als Heulen und Schreien in der Stadt – Hamm im Siebenjährigen Krieg (1756-1763).
Kontakt:
Kreisarchiv des Märkischen Kreises
Bismarckstraße 15
58762 Altena
Tel: 02352/966-7056
Fax 02351/966-7166
cschmitz@maerkischer-kreis.de
Quelle: Westfalenpost, 26.06.2004
Zwangsarbeiter in Wesseling
Die Historikerin Ursula Froitzheim beschreibt in einer 170-seitigen Dokumentation, die sie im Auftrag der Stadt Wesseling erarbeitet hat, das Schicksal der ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Stadt während des Zweiten Weltkriegs. Rund 10.000 überlieferte Meldekarten aus dem Stadtarchiv hat sie zu diesem Zweck in einer Datenbank erfasst und anschließend ausgewertet. Zudem hat sie persönliche Erinnerungen von ehemaligen Zwangsarbeitern in ihre Dokumentation integriert.
Exakt 10.172 Zwangsarbeiter waren während des Krieges in Wesseling registriert. Im Vergleich zu anderen Städten ist diese Zahl relativ hoch. Die Erklärung hierfür liegt darin, dass die Industrie einen hohen Bedarf an Arbeitskräften hatte. So wurden 96 Prozent der Ausländer in der Industrie eingesetzt. Die ersten Zwangarbeiter wurden aus Holland und Belgien, dann auch aus Frankreich nach Wesseling verschleppt. Ab 1942 kamen dann auch Menschen aus östlichen Ländern, wie der Sowjetunion und Polen hinzu.
Während des Zweiten Weltkrieges waren die Zwangsarbeiter stärker als die übrige Zivilbevölkerung den Angriffen der Alliierten ausgesetzt. Bei zwei Luftangriffen im Jahr 1944 auf das UK-Mineralölwerk wurden fast 60 Ausländer getötet. Die meisten der 107 Zwangsarbeiter, die in Wesseling starben, kamen bei Bombenangriffen ums Leben.
Kontakt:
Stadtarchiv Wesseling
Rathausplatz / Postfach 1567
Postfach 1567
50387 Wesseling
Telefon: 02236-701-319
Telefax: 02236-701-339
Quelle: Günther Jelonnek, Kölnische Rundschau, 24.6.2004
Akten im Netz
Das Informationsfreiheitsgesetz soll den Bürgern das Recht einräumen, ohne Begründung Akten einzusehen oder von Behörden Kopien von Unterlagen zu verlangen. Die Vorzüge dieser Praxis sollen eine größere Transparenz der Verwaltung bewirken sowie ein wirksames Mittel gegen Korruption sein. Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder, in denen die Informationsfreiheit der Bürger noch nicht durch ein entsprechendes Gesetz garantiert wird. Nun kommt in die Diskussion über ein Gesetz zur Informationsfreiheit dank des Internets Bewegung.
Die private Initiative www.pro-information.de sammelt im Netz Unterschriften für das Recht der Bundesbürger auf Akteneinsicht und auch Politiker entdecken die Vorzüge des Internet für das Gesetzesvorhaben. Bis zum Herbst will die Initiative 50.000 Unterschriften sammeln, um die Öffentlichkeit auf das lange verschleppte Gesetzesvorhaben von Rot-Grün aufmerksam zu machen, berichtet SPIEGEL-online.
Die neuerliche Gesetzesinitiative von Rot-Grün soll verstärkt die Möglichkeiten des Internets nutzen. Man wolle erreichen, dass möglichst viele Behörden ihre Akten ins Internet stellen, nicht zuletzt, um einer Überlastung der Verwaltung durch die zu erwartende Flut von Anfragen zu begegnen. Gleichzeitig sei die geplante Nutzung des Internet ein klarer Anstoß für eine weitere Modernisierung der Verwaltung. Ausnahmeregeln im Gesetz sollen gleichzeitig einen Missbrauch der Akteneinsichtnahme verhindern.
Link: http://www.pro-information.de/
Quelle: Marcus Schmidt, SPIEGEL online, 24.6.2004
Neue Runde im Streit um Stasi-Akten
Die Stasi-Unterlagen über Alt-Kanzler Helmut Kohl bleiben laut dpa teilweise unter Verschluss. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab nur einen Teil der Akten frei und änderte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem vorigen Jahr. Laut Urteil des dritten Senats vom 23. Juni 2004 (BVerwG 3 C 41.03) dürfen besonders Informationen, die durch Abhörmaßnahmen in Privat- oder Diensträumen gewonnen worden sind, nicht weitergegeben werden. Erhebliche Einschränkungen sieht der Urteilsspruch auch für die Medien vor.
Die juristischen Auseinandersetzungen um die Herausgabe der Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl hatten im Frühjahr 2000 begonnen. Nach Bekanntwerden der CDU-Spendenaffäre beantragten mehrere Journalisten Einsicht in die DDR-Geheimdienstunterlagen über den früheren Parteivorsitzenden in der Hoffnung auf Informationen über mögliche Geldflüsse an die Unionspartei.
In dem jahrelangen Streit um die Herausgabe von Kohls Stasi-Akten begann nun eine neue Runde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter hatten bereits im Jahr 2002 verfügt, dass der Inhalt der Akten unter Verschluss bleiben muss. Nach einer Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes hatte das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt, dass die Papiere doch herausgegeben werden dürfen. Dieses Urteil wird nun in Leipzig überprüft. Die Richter müssen dabei entscheiden, ob das neue Stasi-Unterlagengesetz mit den Persönlichkeitsrechten vereinbar ist. Altkanzler Kohl will seine Stasi-Akten komplett sperren lassen, da er befürchtet, dass genau dies nicht der Fall sei.
Es sei nicht erkennbar, auf welchen Quellen das Material der DDR-Staatssicherheit beruhe, sagte Kohls Anwalt Thomas Hermes in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Informationen beispielsweise durch Abhörmaßnahmen gewonnen wurden.
Die Süddeutsche stellte eine Chronik des juristischen Streits über die Auslegung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zusammen:
- 6. April 2000 – Kohl beantragt Einsicht in die Akten zu seiner Person.
- 7. September – Kohl nimmt erstmals Einsicht in die Unterlagen.
- 8. November – Kohl fordert die Bundesbeauftragte Marianne Birthler über seinen Anwalt auf, die Stasi-Unterlagen über seine Person nicht vor Beendigung seiner Akteneinsicht herauszugeben.
- 27. November – Kohl klagt beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Herausgabe der Akten.
- 2. April 2001 – Eine von Birthler erarbeitete neue Verwaltungsrichtlinie sieht im Kern eine Benachrichtigung von Personen vor, deren Akten herausgegeben werden sollen, damit sie die Unterlagen vorher kennen lernen können.
- 4. Juli – Das Verwaltungsgericht gibt der Klage Kohls statt und untersagt die Herausgabe der Akten über ihn. Birthler kündigt an, das Urteil anzufechten.
- 8. März 2002 – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.
- 4. Juli – Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet der Bundestag eine Novelle des Stasi-Akten-Gesetzes, das die Verwendung von Stasi-Akten über Prominente zu Forschungszwecken unter bestimmten Auflagen wieder ermöglicht.
- 12. Juli – Die Gesetzesnovelle passiert den Bundesrat. Kohl kündigt über seine Anwälte an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, um die Herausgabe der Akten über ihn zu verhindern.
- 4. Oktober – Birthler klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Klärung, weil das gerichtliche Verbot der Aktenherausgabe auf dem nunmehr veralteten Stasi-Unterlagengesetz beruht, während das neue Gesetz die Herausgabe wieder zulasse.
- 17. September 2003 – Das Verwaltungsgericht urteilt, die Stasi-Unterlagen über Kohl dürfen grundsätzlich herausgegeben werden. Ein Verstoß gegen Grundrechte Kohls liege nicht vor. Die Sprungrevision wird zugelassen.
- 23. Juni 2004 – Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Quelle: Deutsche Welle (DW), 23.6.2004; Süddeutsche Zeitung, 23.6.2004
Aufbau des Gemeindearchivs Hille
Als Anfang des 19. Jahrhunderts preußische Gründlichkeit in die Rathäuser einzog, wurde die staatliche Verwaltung reformiert und neu organisiert. Seither existieren auch geordnete aktenkundliche Vorgänge, erläutert Dr. Wolfgang Bockhorst von dem mit der Archivpflege auch für den Regierungsbezirk Detmold betrauten Westfälischen Archivamt in Münster. Dies schlage sich auch auf den Zustand des im Aufbau befindlichen Gemeindearchivs Hille nieder, wo beispielsweise die Amtsregistratur des Amtes Hartum aus dem 19. und 20. Jahrhundert vollständig erhalten ist.
Bis der Historiker Lutz Trautmann von der Gemeinde Hille den Auftrag erhielt, ein Gemeindearchiv aufzubauen, hat es zwar immer mal wieder Verwaltungsmitarbeiter, darunter auch eine ABM-Kraft, gegeben, die mit dem Archivaufbau beschäftigt waren, doch letztendlich blieb alles in den Anfängen stecken. Seit Anfang Juni 2003 sichtet nun Trautmann die Akten in Münster, im November 2004 läuft sein Werkvertrag aus. Bis dahin ist auch das Archiv fertiggestellt und öffentlich zugänglich.
Neben einer Grundordnung waren zu Beginn seiner Tätigkeit immerhin 1.400, allerdings teilweise fehlerhaft verzeichnete Akten vorhanden. Der Historiker entschied sich, die Akten in vier zeitlich abgegrenzte Gruppen einzuteilen. Der Bestand A enthält Akten des 19. Jahrhunderts, Bestand B (1905 bis 1955) mit über 2.000 Akten liegt schon geordnet in den Regalen im Rathauskeller. Bestand C werde die Jahre 1955 bis 1973, dem Jahr der kommunalen Neugliederung, umfassen. In den Bestand D kommen die wenigen Akten aus dem Amt Dützen, zu dem vor 1973 die drei Dörfer Oberlübbe, Unterlübbe und Rothenuffeln gehörten.
Mit dem Gemeindearchiv lassen sich laut Dr. Bockhorst vom WAA die rechtlichen Regelungen und die historische Entwicklung der Gemeinde auf Verwaltungsebene verfolgen, dokumentiert durch die Akten mit ihren Einträgen, Auflistungen und Berechnungen. Da sich dahinter auch Geschichten verbergen, strebt man in Hille an, im Anschluss an die Archivierung auch eine Gemeindechronik herauszugeben.
Kontakt:
Gemeindeverwaltung Hille
Am Rathaus 4
32479 Hille (Ortschaft Hartum)
Tel.: 0571/4044-0
Fax: 0571/4044-80
info@hille.de
www.hille.de
Quelle: Gisela Burmester, Mindener Tageblatt, 24.6.2004
Familiengeschichte im Archiv – Detmolder Sommergespräch
Zum Detmolder Sommergespräch am 7. Juli 2004 lädt das Staats- und Personenstandsarchiv Detmold in sein Haus ein. Die Leitfrage der eintägigen Tagung lautet: „Wo und wie wird Familiengeschichte abgebildet?“ oder: „In welchen Beständen finde ich etwas über meine Familie?“ Diese Frage steht am Anfang jeder familienhistorischen Recherche im Archiv. Um sie zu beantworten, ist zu klären: „Wo wird Familiengeschichte aktenkundig?“ Wird man fündig, muss das Material sortiert, die Fragestellung systematisiert werden: „Was heißt nun Familie und Familiengeschichte?“
Diese Fragen werden beim Detmolder Sommergespräch von verschiedenen Seiten beleuchtet. Dazu wurden unterschiedliche Referenten eingeladen: Archivarinnen und Archivare, Vertreter der genealogischen Forschung, Standesbeamte sowie Wissenschaftler der akademischen Demographieforschung. Die Veranstaltung versteht sich als ein round table zur Verständigung zwischen diesen Gruppen. Sie ist für Interessierte offen, für diejenigen, die mit uns ins Gespräch kommen wollen und diejenigen, die neue Wege der Familienforschung kennen lernen möchten. Das Detmolder Personenstandsarchiv möchte sich am 7. Juli mehr als sonst als Kommunikationszentrum zwischen Forschung und Verwaltung im Hinblick auf die westfälisch-lippische Personenstandsüberlieferung präsentieren.
Die historische Familienforschung erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit. Viele Familienforscher wissen, dass sie etwas im Archiv finden, wenden sich an uns, sind aber nicht genau darüber informiert, was sie in welchen Archivalien ermitteln können. Im Gegensatz zu wissenschaftlichen Benutzern fehlt ihnen häufig die Kenntnis über Quellenkunden und Sekundärliteratur. Eine kleinere Gruppe der Genealogen ist bestens informiert und recherchiert nicht nur in Kirchenbüchern, sondern weit darüber hinaus in der Überlieferung der staatlichen Behörden und in nichtstaatlichen Sammlungen sowie in kirchlichen und kommunalen Archiven. Sie erforschen dabei mitunter weit mehr als nur die eigene Familie und schreiben ganze Dorfgeschichten.
Bei der Recherche über die Kirchenbücher hinaus ermitteln die Forschenden auch wichtige Informationen über Lebenswege, -umstände, Berufe und öffentliches Engagement. Aber erst die Einbettung ihrer Ergebnisse in übergreifende demographische, sozialhistorische oder kulturgeschichtliche Geschichtsforschungen ermöglicht die Einordnung der gewonnenen Erkenntnisse, etwa Heirats- und Sterbealter, Mehrfach-Heiraten u.v.m. Insofern lohnt eine Begegnung – 'auf Augenhöhe' – zwischen der Familienforschung mit der systematischen und über die einzelne Familie hinaus gehenden Geschichtswissenschaft. Was die Familienforschung an Detailerkenntnissen gleichsam einer mikrohistorischen Alltagsgeschichte liefern kann, trägt die akademische Wissenschaft an Kontextinformationen und Methodik bei.
Gleichzeitig trifft hier Forschung auf Archiv und Verwaltung. Verwaltungsleute können erfahren, welchen Wert ihre Aufzeichnungen nach Abschluss der Akten für die Forschung haben können. Archivare lernen, welche Bestände besonders frequentiert und welche u. U. besser zugänglich gemacht werden müssten. Umgekehrt können beide den Forschenden vermitteln, in welchem Schriftgut und in welchen Beständen für ihre Fragestellung und auch für weiter führende Erkenntnisinteressen Informationen zu finden sind. Bei dem Detmolder Sommergespräch sollen diese verschiedenen Perspektiven einander erläutert und miteinander diskutiert werden.
Anmeldung unter (begrenzte Teilnehmerzahl!):
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Willi-Hofmann-Straße 2
32756 Detmold
T.: 05231 – 766-112
bettina.joergens@lav.nrw.de
Poststelle: stadt@lav.nrw.de
Programm:
Moderation Franz Meyer (Stadtarchiv Bad Salzuflen):
- 9. 30 Uhr
Begrüßung und Vorstellung des Programms (Dr. Jutta Prieur-Pohl, Staats- und Personenstandsarchiv Detmold) - 9. 45 Uhr
Wer oder was ist das Personenstandsarchiv: Einführung und Hausführung (evt. 2 Gruppen) (Dr. Bettina Joergens, Claudia Klinge, Staats- und Personenstandsarchiv Detmold) - 10. 30 Uhr
Kaffeepause - 10. 45 Uhr
Was macht das Standesamt? Typische und untypische Vorgänge im Standesamt und um das Standesamt. Wie Familien im Behördenschriftgut abgebildet werden. (Klaus Kaim, Fachverband der Standesbeamten in Westfalen-Lippe e.V., Standesamt Hamm) - 11. 15 Uhr
Kommentar: …und in welchen Beständen der Archive sie zu finden sind. Die staatliche Personenstandsüberlieferung und mehr (Dr. Joergens) - 11. 30 Uhr
Diskussion und Fragen - 12. 00 Uhr
Mittagspause
Moderation: Dr. Nicolas Rügge (Staatsarchiv Osnabrück):
- 13. 30 Uhr
Personenstandswesen vor Einführung der standesamtlichen Register: Kirchenbücher und kirchliche Überlieferungen in den Archiven (Maja Schneider, Archiv der Lippischen Landeskirche) - 14. 15 Uhr
Diskussion und Fragen - 14. 45 Uhr
Kaffeepause - 15. 15 Uhr
Wie und auf welcher Quellengrundlage forschen Familienforscher? – Podiumsdiskussion mit Vertreter des genealogischen Arbeitskreises und einer Historikerin mit qualitativen Ansatz - 15.15 Uhr
Einführung - 15.20 Uhr
Die Forschungsweise eines Hobby-Genealogen (Wolfgang Bechtel, Genealogischer Arbeitskreis im NHV, Lippe) - 15.40 Uhr
Die Forschungsweise eines Wissenschaftlers (Dr. Georg Fertig, Universität Münster) - 16 Uhr
Fragen und Diskussion - 16.30 Uhr
Schlussrunde: Kritik, Anregungen und Perspektiven (Dr. Joergens)
Die älteste Urkunde Niederösterreichs im Netz
Eine Schenkung Kaisers Otto III. des zwischen den Flüssen Tulln und Anzbach liegenden kaiserlichen Gutes wird in der ältesten Urkunde Niederösterreichs aus dem Jahre 998 dokumentiert. Damit ist das auf Bitten des bayrischen Herzogs Heinrich ausgestellte Schriftstück nur um zwei Jahre jünger als die berühmte Ostarrichi-Urkunde. Nach 1160 wurde das kaiserliche Schriftstück dem Klosterarchiv St. Andrä zur Verwahrung anvertraut. In den folgenden Jahrhunderten überstand die Schenkungsurkunde wie durch ein Wunder Brände, Hochwasser, Kriegszerstörungen sowie beide Türkenbelagerungen. Nach der Aufhebung des Klosters St. Andrä 1783 kam es schließlich in das Chorherrenstift Herzogenburg.
Die kostbare Schenkungsurkunde ist jedoch nur eine von Tausenden historischen, im Stiftsarchiv Herzogenburg befindlichen Dokumenten, die künftig jedermann zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des Projektes Monasterium.Net (MOM) werden auch die für die niederösterreichische Landesgeschichte so bedeutenden Geschichtsquellen im Internet für die Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht. Die feierliche Präsentation der digitalen Zugänglichkeit dieser historischen Schriftstücke wird am 30. Juni 2004 im Augustiner-Chorherrenstift Herzogenburg erfolgen (Einladung als pdf-Datei).
Damit ist das Stift Herzogenburg neben den Stiften Geras, Altenburg und Baden ein weiteres der etwa zwanzig Stifte und Klöster, deren Archive über das weltweite elektronische Netz genutzt werden können. Neben im Stift Herzogenburg aufbewahrten Dokumenten werden im Rahmen der Präsentation auch aus den Stiften Dürnstein und St. Andrä stammende historische Kostbarkeiten präsentiert. Einen Überblick über historische Quellen und deren internetbasierte Verfügbarkeit wird Karl-Theo Heil aus Münster (D) geben, Experte für Geschichte und Neue Medien.
Die digitale Erschließung der historischen Quellen gilt als ein wesentlicher Beitrag, das allgemeine Bewusstsein für das kulturelle Erbe zu stärken: Denn Geschichte stellt mehr als die Summe in sich abgeschlossener Epochen oder eine elitäre, geisteswissenschaftliche Disziplin dar. Die Entstehung der gesamten modernen Gesellschaft schließlich ist Teil der Geschichte, deren Quellen daher für alle zugänglich gemacht werden sollen.
Info:
Die älteste Urkunde Niederösterreichs und weitere historische Kostbarkeiten im Internet –
Präsentation des virtuellen Stiftarchivs von Herzogenburg (www.monasterium.net),
30. Juni 2004, 18.30 Uhr, Augustiner-Chorherrenstift Herzogenburg, 3130 Herzogenburg
- Pressetext zum Download (http://www.dsp.at/dasp/Herzogenburg-Pressetext.doc
- Urkunde Ottos III. (998) zum Download (www.dsp.at/dasp/otto.jpg)
- Stiftungsurkunde Dürnstein (1410) zum Download (www.dsp.at/dasp/duernstein.jpg)
Link: www.monasterium.net
Kontakt:
Dr. Thomas Aigner (Monasterium.Net),
Diözesanarchiv St. Pölten,
Domplatz 1
A-3100 St. Pölten,
Tel.: 02742/324 321, 320; 0650/414 73 65
benedikt.hippolyt@monasterium.net