Wäre es nach dem Wunsch der Gemeindeverwaltung Krailling und dem damaligen Bürgermeister Johann Baptist Huber gegangen, würde das Kraillinger Gemeindewappen heute anders aussehen. In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg stellte die Verwaltung einen Antrag, das Wappen des ehemaligen Hofmarksherren Graf von Berchem als Gemeindewappen zu bekommen.
Bereits seit 1949 wurde über ein neues Gemeindewappen verhandelt, das vorhergehende aus der Zeit des Nationalsozialismus wollte man nicht behalten. „Die Wappen waren ja zur Nazi-Zeit mit einem Hakenkreuz versehen“, berichtet Ludwig Ziegler, Verwalter des Kraillinger Gemeindearchivs. Die Grafen von Berchem bewohnten im 18. Jahrhundert das Schloss auf dem heutigen Linner-Areal. Auf dem Familien-Wappen, das im Zimmer von Geschäftsleiter Adolf Lorenz als Holzschnitt an der Wand hängt, schlängelt sich ein Flüsschen, gesäumt von einem Schloss sowie einem Baum. „Eigentlich sieht es ja bis auf das Schloss sehr ähnlich aus“, sagt Lorenz.
In einem Schreiben vom 31. Januar 1951 formulierte der zuständige Archivar des Hauptstaatsarchivs erleichtert: „Die ursprüngliche Absicht, das Wappen der Grafen von Berchem als Vorlage dafür zu benützen, wurde auf den Rat des Hauptstaatsarchivs hin erfreulicherweise fallen gelassen.“ Die Tatsache der nur kurzen Wohndauer des Geschlechts in Krailling rechtfertige geschichtlich „die Übernahme des Familienwappens für das gemeindliche Wahrzeichen nicht“, so der Verfasser weiter.
Für das neue Wappen schlug das Hauptstaatsarchiv folgende Lösung vor: „In Blau ein silberner Schrägfuß, beseitet von je einer silbernen Tanne.“ Mit der Farbgebung solle auf die Landeszugehörigkeit angespielt werden. Der Münchner Kunstmaler Emil Werz hatte die Vorlagen und Entwürfe für das Wappen geliefert.
Am 14. März 1951 konnte der Staatsminister des Inneren, Wilhelm Hoegner, an die Regierung von Oberbayern endlich die Zusage zur Verleihung eines Gemeindewappens für Krailling schreiben: „Der Gemeinde wird auf ihren Antrag das Recht zur Führung eines Wappens verliehen.“ Nach gut zwei Jahren Verhandlungszeit bekam Krailling sein Wappen – ohne dem abgebildeten Schloss. Aber das steht ja in Wirklichkeit auch nicht mehr.
Kontakt:
Gemeinde Krailling
Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling
Tel.: 089/85706-0
Fax: 089/85706-44
E-mail:rathaus@krailling.de
http://www.krailling.de/
Quelle: Münchner Merkur, 23.8.2003
Situation im Stadtarchiv Eisenberg
Durch das jahrzehntelange Chaos im Stadtarchiv Eisenberg ging vieles unter, so auch die Ehrenbürgerschaft von zwei ehemaligen Nazi-Größen. Im Zusammenhang mit dem Widerruf der Ehrenbürgerschaft der Stadt Eisenberg für die ehemaligen Nazis Sauckel und Marschner wurde mehrfach die Frage gestellt: Wieso hat man nicht früher gemerkt, dass diese Männer noch Ehrenbürger sind?
Kurz gefasst lautet die Antwort: Weil im Stadtarchiv über lange Zeiträume Chaos herrschte, vieles verloren oder verschütt´ gegangen ist. Ausführlich beantworten die heutigen Mitarbeiter die Frage im folgenden Text.
Das Stadtarchiv Eisenberg wurde im Jahre 1855 vom städtischen Hilfsschreiber Theodor May angelegt und erschlossen. Nach Abschluss seiner Arbeit wurde nicht weiter an dem Archiv gearbeitet, so dass sich viele Akten ansammelten und lose herumlagen. Untergebracht war das Archiv damals unterm Dach des Rathauses.
Der Dachstuhlbrand im Rathaus in der Silvesternacht 1905/1906 brachte eine noch größere Unordnung in die Akten und über 200 Aktenbände verbrannten vollständig, ein weiterer großer Teil ist seitdem stark angekohlt. Aus Platzmangel wurde das Archiv im Schloss untergebracht. Ab Anfang März 1906 begann Dr. Ernst Devrient aus Jena, es neu zu ordnen. Die alten Findbücher wurden in ihrem Originalzustand belassen und ein Schlagwortverzeichnis angelegt. Dieses ist leider heute nicht mehr vorhanden. Bis 1909 übernahm Professor Fischer die weitere Betreuung des Archivs.
Zwischen 1910 und 1912 betreute Herr Matthes, ein Stadtangestellter, das Archiv. Dann war es bis 1922 unbesetzt. 1922 wurde es wiederum von Dr. Devrient geordnet und ergänzt. Leider wurde das Archiv dann wieder sich selbst überlassen – bis 1945. Kurz vor Ende des zweiten Weltkrieges wurden sehr viele Akten von den damaligen Machthabem vernichtet und auch auf Anweisung der sowjetischen Militäradministration später Archivalien aus den Beständen entfernt.
Nach 1945 wurde das Archiv jeweils vom Standesbeamten mitverwaltet. 1952 kam es aus dem Schloss wieder ins Rathaus und wie schon vor 100 Jahren unters Dach. Aber nach kurzer Zeit wurde es wieder ausgeräumt und ohne jede Ordnung gestapelt und aus fachlicher Sicht völlig unzureichend in zwei weiteren Behelfsunterkünften untergebracht.
1957 erhielt das Archiv neue Räume in einem Seitengebäude des FDGB-Hauses, doch bei der Rekonstruktion 1975 kam es zu erheblichen Schäden am Archivgut und massiven Verschimmelung der Akten. Also alles zurück auf den Rathausboden.
1978 suchten Rat der Stadt und Rat des Kreises gemeinsam nach einer Lösung, z. B. im VEB Vereinigte Elektrobetriebe ,Am Pforrsbrunnen´, doch kein Plan führte zu einem Ergebnis.
Ende der 70-er Jahre kam das Archiv in die Karl-Liebknecht-Straße 9. Auch eine Notlösung, die Luftfeuchtigkeit war zu hoch, die Räume nicht beheizbar. Selbst in der ehemaligen „Ammerschen Fabrik“ in der Mühlenstraße verbesserten sich die Bedingungen für Archivgut und Mitarbeiter kaum.
Es gab weder Telefon, Toilette noch Waschbecken, im Winter herrschten Temperaturen um die null Grad.
Erstmals in der langjährigen, von vielen Widrigkeiten geprägten Geschichte erhielt das Archiv 1995 geeignete Magazinräume als „Gedächtnis der Stadt“: Im Verwaltungsgebäude II der Stadtverwaltung Eisenberg am Markt 13/14.
Nach der Archivgut wurde spätern auch die Büroräume der Mitarbeiter verlegt, ein separater Benutzerraum eingerichtet und der historische Buchbestand in Extraräumen im Hintergebäude Markt 13/14 untergebracht.
Seither stiegen auch die Benutzerzahlen deutlich an: Von 60 Anfragen (1993) über 856 (1998) auf 1045 (2002). Seit 1993 wurden auch erstmals historisch besonders wertvolle Archivalien restauriert. Der Bestandserhaltung dient auch die kontinuierliche Mikroverfilmung von Zeitungen und Akten.
Kontakt:
Stadtarchiv Eisenberg (Thüringen)
Markt 27
07607 Eisenberg (Thüringen)
Tel.: (036691) 73461
Fax: (036691) 73460 oder 45318
Email: Ebg.Stadt.Archiv@t-online.de
Quelle: OTZ, 23.8.2003
Archivierung von Websites und Webtransaktionen
Die elektronische Archivierung hat sich inzwischen als probates Mittel etabliert, große Mengen von Informationen langfristig und sicher aufzubewahren und zu verwalten. Die Archivierungstechnologie hat sich in mehreren Schüben vom Scannen von Papierdokumenten über die Speicherung von Office-Dokumenten, die Übernahme von Out-put-Dateien bis hin zur Speicherung komplexer Objekte entwickelt. Vom Ansatz her ist es für ein elektronisches Archivsystem unerheblich, welche Arten und Formen von Objekten es speichert. In dem Maße wie die elektronische Flut steigt und zunehmend zum Information Overflow führt, gewinnen elektronische Archivsysteme immer mehr an Bedeutung. Dokumente entstehen in immer größerem Maße nur noch elektronisch und sind nicht mehr für eine physische Repräsentation auf Papier ausgelegt.
Das Internet verändert den Dokument-Begriff
Besonders das Internet trägt derzeit zum exponentiellen Wachstum von Information bei. Neben den traditionellen DV-Systemen hat sich mit Websites, CMS Content-Management-Systemen und Portalen eine eigene Welt entwickelt. In dieser neuen Welt des WCM Web Content Management gelten viele Regeln der Vergangenheit offenbar nicht mehr. Neuartige Formen von Dokumenten, die dynamisch zur Laufzeit in unterschiedlichsten Präsentationsformen für verschiedenste Formen der Nutzung generiert werden, lassen den Begriff eines statischen Dokumentes immer mehr verschwimmen. War ein gescannter Beleg immer noch ein authentisches, bildhaftes, in sich geschlossenes Abbild eines physischen Originals, so wird durch neue Technologien wie XML der Zusammenhang zwischen Inhalt, beschreibenden Daten sowie Struktur, Layout und Format bewusst aufgelöst. Nur so können Inhalte für unterschiedliche Nutzungszwecke verwendet, personalisiert und für verschiedenste Systemlandschaften bereitgestellt werden. Bei einem solchen Dokument ist nur noch sehr schwer festzustellen, welche Repräsentationsform eigentlich das Original ist. Ein Dokument kann heute alles sein – ein elektronisches Fax, ein Worddokument, eine Transaktionsprotokolldatei, eine elektronisch signierte E-Mail, ein dreidimensionales digitales Modell, eine Web-TV-Aufzeichnung, eine Host-Druckdatei, ein JPEG- Photo. eine verlinkte HTML-Seite, usw. Durch die rasante Weiterentwicklung gerade im Webumfeld wurden die Probleme für die elektronische Archivierung, besonders durch dynamisch verknüpfte komplexe Objekte, immer größer.
Das Web – ein schnelllebiges Medium
Die Erwartungshaltung an Webangebote ist einfach zu beschreiben – Websites müssen interessant, immer aktuell und einfach zu bedienen sein. Dabei nimmt man auch in Kauf, das Inhalte einer Webseite überschrieben und verloren gehen. Schon heute sind eine Vielzahl der Links in Suchmaschinen tot. Sie produzieren den bekannten „404 Datei nicht gefunden Fehler“ oder führen auf einen ganz anderen Inhalt. Das Internet verändert sich ständig. Zahlreiche frühe Websites sind heute nicht mehr vorhanden und auch nicht rekonstruierbar. Private Initiativen versuchen schnappschussartig Teile des Webs zu konservieren, scheitern jedoch an der Menge der Websites und der Menge der Information. Hinzu kommt die anschwellende Menge von Plagiaten, Kopien, gestohlenen Inhalten und redundant, nur mit leichten Änderungen vorgehaltener Information im Rahmen der Content Syndication. Eine Suchanfrage über eine Suchmaschine produziert immer mehr Einträge ohne dass man eine Gewähr der Richtigkeit, Vollständigkeit, Originalität und Aktualität der Information hat. Die Betreiber von Websites nehmen hier ihre Verantwortung auch nicht sehr ernst und als Nutzer des Internetangebotes hat man sich an diese Zustände fast schon gewöhnt. Dabei gibt es nicht nur den Anspruch des Historikers an die Dokumentation von Webinhalten, sondern auch handfeste gesetzliche Regelungen, die die Betreiber von Webseiten verpflichten, die Inhalte ihrer Seiten zu nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die kaufmännische Perspektive
Über Websites werden zunehmend elektronisch Geschäfte angebahnt oder abgewickelt:
- Jeder der auf seine Webseite für kommerzielle Zwecke Angebote, Preislisten oder andere handels- und steuerrechtlich relevante Informationen stellt, ist verpflichtet diese auch zu dokumentieren. Diese Information ist häufig nur noch elektronisch vorhanden und kann daher auch nur noch elektronisch archiviert werden.
- Besondere Anforderungen kommen hinzu, wenn über die Website oder das Portal direkt elektronisch Geschäfte abgewickelt werden. Der Geschäftsgang dokumentiert sich dann häufig nur noch in einem Datensatz, einer Bestätigungs-E-Mail einer elektronischen Abbuchung und einer elektronischen Auslieferung, sei es durch Übersendung einer Datei oder eines Passwortes. Auch bei der Bestellung eines physischen Objektes, eines Blumenstraußes, eines Buchs oder eines Autos, findet der gesamte Geschäftsprozess bis zur Auslieferung nur noch elektronisch statt.
- Die Behandlung von Vermittlungsgeschäften über elektronische Plattformen führt zu weitverzweigten, nur aufwendig nachvollziehbaren geschäftlichen Verflechtungen mit unterschiedlichen Rechtscharakter. In den USA gibt es bereits über 100.000 Händler, die EBAY als Plattform für ihre Geschäfte nutzen und deren Abwicklung bis zur Lieferung zu 100% elektronisch durchgeführt wird. Bei B2B-Plattformen wird der gesamte Angebots-, Auswahl-, Bestell- und Abrechnungsvorgang zwischen mehreren Beteiligten im Rahmen einer Supply-Chain nur noch digital abgewickelt. Nach dem ersten Einbruch des Dot.Com-Booms zeichnet sich hier die zweite Welle des E-Business ab.
- Digital Rights Management für die Übertragung und Berechung von Nutzungsrechten an elektronischen Inhalten stellt besondere Anforderungen an die Dokumente selbst als auch an den Nachweis, welche Information mit welchen Rechten an wen übertragen wurde.
- Durch den Einsatz elektronischer Signaturen erhalten digitale Geschäfte eine neue rechtliche Qualität, die durch die Signaturgesetzgebung und die damit verbundene Anpassung anderer Gesetze zur Gleichstellung elektronischer und papiergebundener Dokumente führt. Damit werden vollständig elektronisch durchführbare Geschäfte zwischen Geschäftspartnern, die sich nicht kennen, möglich.
Für die Dokumentation dieser Geschäfte reicht die Versionierung, Historisierung und Archivierung der Webseiten nicht aus. Sie muss um Transaktionsarchivierung, elektronische Posteingangs- und Postausgangsbücher, um das Abgreifen der Aktionen des Nutzers einer Webseite und besonders um die vollständige Integration mit den Daten aus den nachgelagerten internen Verarbeitungs- und Verwaltungshandlungen verknüpft werden. Hier beginnt meistens bereits das Problem: Websites haben häufig ein Eigenleben und sind nicht mit der betriebswirtschaftlichen Software eines Unternehmens oder einer Organisation verknüpft.
Die E-Government-Perspektive
Durch den MEDIAKOM-Wettbewerb und die BUNDONLINE2005-Initiative ist in das Thema Webpräsenz in der öffentlichen Verwaltung viel Bewegung gekommen. Kaum eine Kommune oder Behörde, die nicht inzwischen ihre eigene Webseite unterhält. Hierbei sind entsprechend dem Inhalt und der Form der Interaktion unterschiedliche Qualitäten zu unterscheiden:
- Bei amtlichen Veröffentlichungen, die eine gewisse Rechtsverbindlichkeit haben, ist in jedem Fall zu dokumentieren, welche Inhalte in welchem Zeitraum im Web veröffentlicht worden sind. Hierbei ist auch eine Kennzeichnung des rechtlichen Charakters der Veröffentlichung sicherzustellen. Dies ist besonders wichtig, bei Vorabveröffentlichung von Entwürfen, unterschiedlichen Versionen eines Dokumentes und anderen sich verändernden Inhalten. Bezieht sich ein Besucher der Webseite auf ein solches Dokument, muss der Behörde der Nachweis möglich sein, welche Version mit welcher Rechtsqualität im Web angeboten worden ist.
- Bei Amtshandlungen, wie z.B. der Beantragung eines KFZ-Kennzeichens, einer Umzugsmeldung oder einem Passantrag muss die gesamte Transaktion einschließlich der Authentifizierung des Nutzers gewährleistet sein. Werden über das Web eingegebene Informationen in nachgelagerten Systemen weitergeleitet und verarbeitet, ist der Nachweis des kompletten Prozesses notwendig um die Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns sicherzustellen. Hierzu sind auch elektronische Posteingangsbücher zu realisieren und bei personalisierten Websites mit individualisierter Gestaltung auch die Situation, in der der Bürger diese Dienste genutzt hat, aufzuzeichnen.
- Werden Rechtsgeschäfte mit kaufmännischem Charakter wie z.B. Abrechnung von Dienstleistungen, Ausschreibungen mit elektronischer Abgabe von Angeboten und Zuschlagserteilung oder vergleichbare Transaktionen durchgeführt, müssen diese analog zu den Anforderungen an die freie Wirtschaft elektronisch revisionssicher dokumentiert werden. Hierbei spielen elektronische Signaturen zunehmend eine wichtige Rolle. Da der Gültigkeitszeitraum von personengebundenen qualifizierten Signaturen deutlich unter den Aufbewahrungsfristen für kaufmännisch oder rechtlich bindende Dokumente liegt, stellen sich hier besondere Anforderungen an die elektronische Archivierung.
- Wird ein Portal einer öffentlichen Verwaltung auch als Träger- und Vermittlungsplattform für Dienstleistungen Dritter benutzt, seien es nun städtische Betriebe oder Geschäftsleute auf einer kommunalen B2B-Plattform, sind hier natürlich besondere Dokumentationspflichten in beide Richtungen notwendig- zum nutzenden Bürger oder Unternehmen als auch zum anbietenden Dienstleister. Die öffentliche Verwaltung tritt hier als Kommunikationsdienstleister mit einer ganzen Reihe von Verpflichtungen auf.
In allen diesen Szenarien spielen besondere Verpflichtungen der öffentlichen Verwaltung nach dem BDSG, dem TDSG, dem Signaturgesetz und vielen anderen Verordnungen und Gesetzen eine Rolle. Bei vielen politisch motivierten Projekten wurde häufig nicht über die rechtlichen und technischen Konsequenzen eines Webauftrittes nachgedacht. Bei vielen Webseiten der öffentlichen Hand spielte dies auch häufig keine eine Rolle, da Transaktionen über das Web einfach ausgedruckt und in der Gittermappe auf dem Aktenwägelchen durch die Gänge geschoben, sprich herkömmlich weiterverarbeitet werden. Der Medienbruch zwischen den „aufgemotzten“ Webseiten und den internen Verwaltungsabläufen ist immer noch eines der größten Probleme.
Anforderungen an Archivsysteme für Webseiten
Zu aller erst muss festgehalten werden, dass man keine eigenständige Archivierung von Webinhalten und Webtransaktionen betreiben sollte – die elektronische Archivierung ist als Infrastruktur zu betrachten, die allen Anwendungen eines Unternehmens oder einer Behörde gleichermaßen zur Verfügung stehen muss. Ziel dieses Ansatzes ist, unabhängig von der erzeugenden Anwendung alle Informationen in ihrem Sach- und Nutzungszusammenhang zu verwalten. Elektronische Archive sind die universellen Wissensspeicher, die aktions- und prozessbezogen die benötigten Informationen aktuell, vollständig, authentisch und im Zusammenhang wieder bereitstellen müssen. Für die Archivierung im Webumfeld müssen folgende Funktionen vorhanden sein:
- Datenbankgestützte, kontrollierte Verwaltung und Zugriffsmöglichkeit auf die gespeicherten Informationen. Hierbei sind Metadaten für die sichere und vollständige Identifizierung der gespeicherten Objekten, gegebenenfalls aber auch Suchmöglichkeiten über die Inhalte der Objekte selbst vorzusehen.
- Standardschnittstellen zur Einbindung sowohl in Website-Editions-, Nutzungs- und Verwaltungsprozesse als auch in die internen Anwendungen, die ebenfalls diese Daten und Dokumente nutzen können sollen
- Verwaltung einheitlicher Metadaten zur Beschreibung von Webinhalten, die auch den Zugriff über das Archivsystem ermöglichen, und andere Records Management Funktionen
- Umfangreiche Protokollierungs-, Audit-Trail- und Journalfunktionen um Transaktionsarchivierung, Capturing von Webformularen und elektronische Posteingangsbücher realisieren zu können
- Konverter und Rendition-Management, um aus Webinhalten unabhängige Formate generieren zu können, bei denen auch dynamische Verbindungen „eingefroren“ und dokumentierbar gemacht werden können. Diese Tools sind auch erforderlich, um die Information in unterschiedlichen Umgebungen verfügbar zu machen.
- Versionierung, um Dokumente selbst als auch die Bezüge zwischen Dokumenten verwalten zu können
- Berechtigungssysteme und Berechtigungssystematiken, um unabhängig vom Erzeuger von Inhalten auf die Dokumente unabhängig, vollständig und langfristig zugreifen zu können
- Verwaltung von elektronischen Signaturen, Zertifikaten und den zugehörigen Objekten über den Lebenszyklus von qualifizierten, personengebundenen Signaturen hinaus
- Revisionssicherheit zum Nachweis der Unverändertheit, Vollständigkeit und Authentizität der gespeicherten Informationen mit einem umfangreichen internen Kontrollsystem zum Nachweis von Veränderungen am System
- Migrationswerkzeuge um die kontrollierte, verlustfreie und richtige Überführung von Inhalten auf neue Plattformen und in neue Systeme zu ermöglichen
Viele dieser Funktionen gehören zum Standardrepertoire eines professionellen Archivsystems, einige sind jedoch speziell für die Belange von Webseiten und Portalen sowie für Schnittstellen und Dokumentformate im Internet-Technologie-Umfeld anzupassen.
Die elektronische Archivierung ist das Gedächtnis der Informationsgesellschaft
Dieses Zitat von Erkki Likaanen, EU-Kommissar für die Informationsgesellschaft, zeigt noch eine andere Dimension des Aspektes Archivierung von Webinhalten und Webtransaktionen auf – neben rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind für Webinhalte auch kulturelle und historische Faktoren zu berücksichtigen. Das Internet ist nicht nur eine weltweite Kommunikations- und E-Business-Plattform, es ist auch ein gigantischer Informations- und Wissensspeicher, dessen Inhalt es gilt für zukünftige Generationen aufzubewahren. In der Vergangenheit war es die Aufgabe von Archivaren, Registraren und Dokumentaren Information für die Nachwelt aufzubereiten, zu bewerten und zu konservieren. Der „staubige Archivjob“ ändert sich vom Berufsbild immer mehr zum Informationsmanager. Bei der Bewahrung elektronischer Information kommt der Archivierung von Webinhalten eine immer größere Bedeutung zu, da immer mehr Dokumente und Daten nur noch für den Zweck einer Webpräsentation entstehen. Bei der Planung von Webseiten und Portalen sollten denn auch Archivare Gehör finden, damit von Anfang an die Belange der elektronischen Archivierung berücksichtigt werden.
Quelle: contentmanager.de, 04/2003 und 08/2003
Virtuelle Reise durch die Schatzkammern der Stabi
Die Berliner Staatsbibliothek gewährt in einer neuen Ausstellung Einblicke in ihre Schatzkammern historischer Drucke. In der Schau „Ex Bibliotheca Regia Berolinensi – Galaxie des Wissens“ werden bibliophile Werke aus fünf Jahrhunderten in moderner Form präsentiert: virtuell und multimedial auf CD-ROM, an Terminal-Installationen und im Internet (www.galaxie-des-wissens.de).
Videosequenzen, Tondokumente, interaktive Funktionen und Detailansichten ermöglichen eine Entdeckungsreise durch den drei Millionen Bände umfassenden historischen Druckschriftenbestand. Vom Plakatdruck der 95 Thesen Martin Luthers bis zur Tarnschrift aus dem Zweiten Weltkrieg reicht die Palette der Exponate. Zu sehen ist die Multimedia-Präsentation im Haus 1 der Staatsbibliothek Berlin, Unter den Linden 8.
Quelle: Die WELT, 22.8.2003
Tag der offenen Tür im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden
40.000 laufende Meter Akten werden im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrt. Ein schöner, aber klotziger, denkmalgeschützter Bau im Dresdner Regierungsviertel, voll mit Unterlagen, Urkunden, Karten und Plänen aus mehr als tausend Jahren. Die Überlieferung des sächsischen Staates seit dem 10. Jahrhundert. Hier wird aufbewahrt, was in sächsischen Behörden und Gerichten produziert oder dokumentiert wurde, damit unsereiner heute noch mal nachlesen kann: Zum Beispiel, wie sich die Markgrafen Friedrich III. und Balthasar von Meißen am 13. Mai 1356 über die Unteilbarkeit ihrer Länder auf Lebenszeit einigten, oder wie die Abgeordneten des Sächsischen Landtags 1881 den „humoristischen Rundgesang“ pflegten, oder wie die Jugendlichen der Firma Sanitätshaus Beckert in Bautzen Spottgedichte auf die SED schrieben. Aufbewahrt auch, damit künftige Generationen noch einmal im „Bericht der Unabhängigen Kommission der Sächsischen Staatsregierung zur Flutkatastrophe 2002“ nachschlagen können.
Da kommt natürlich ganz schön was zusammen. 20 Kilometer Akten werden jährlich in sächsischen Behörden angelegt, schätzt Andrea Wettmann, die Sprecherin des Staatsarchivs. Aber höchstens zwei bis fünf Prozent landen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Staatsarchiv. „Wir schlagen Schneisen“, sagt Andrea Wettmann. „Eine unserer Hauptaufgaben ist das Vernichten.“ Was übrig bleibt, ist umfangreich genug. Der Archivbestand wächst und wächst, dabei ist das Gebäude auf der nach ihm benannten Dresdner Archivstraße schon mehr als voll. Längst werden Neuzugänge andernorts in Depots verwahrt, beispielsweise in Kamenz.
Thermokopien sind der „totale Horror“
Dringend müsste das Haus aus dem Jahre 1915 saniert werden. Der Fahrstuhl ist von 1935, Heizung, Elektrik und andere Technik sind ebenfalls antik. Von Klimatisierung ganz zu schweigen. Die großen Jugendstilfenster sind zwar schön, aber so viel Licht ist Gift für die offen in Regalen lagernden Akten. Behelfsweise sind die Scheiben derzeit mit gelber Folie beklebt, die vor UV-Strahlen schützt. „Wir brauchen auch dringend einen Magazin-Neubau“, sagt Archivleiter Guntram Martin. Fürs kommende Jahr sind erste Planungsmittel versprochen, vielleicht wird 2005 mit einem Neubau begonnen.
Die äußere Hülle ist das eine, das Innenleben ist nicht weniger problematisch. Denn die Aktenberge bröseln. Ungeschützt liegen die Mappen übereinander in alten Regalen, verstauben und verrotten. Dabei sind die rein mechanischen Schäden am Papier noch harmlos, erklärt Archivleiter Martin. Vor allem Industriepapiere sind anfällig für chemische Prozesse, die die Unterlagen schrittweise auflösen. Thermokopien zum Beispiel seien „der totale Horror“. „Wir sind bei der Lagerung bis an die Grenze des Machbaren gegangen“, sagt Martin.
Seit eineinhalb Jahren wird nun endlich verpackt. Ein riesiger Kraftakt bei laufendem Betrieb. 26 Hilfskräfte packen Päckchen, zwei Jahre lang. 25.000 laufende Meter Archivgut werden in 150.000 Kartons umgelagert. „Arbeit statt Sozialhilfe“ heißt die Fördermaßnahme, die die Hilfskräfte stellt und bezahlt. Auch dazu wird es wohl Akten geben, und auch die landen wohl wieder in Archiven, um verpackt zu werden.
Heiko Voigt steht zwischen den verstaubten Regalen im stickigen sechsten Stock und schwitzt. 18 Grad wären ideal, in den vergangenen Wochen war er froh, wenn es nur 35 waren. Mitten im Sächsischen Kriegsarchiv. Zurzeit sind die Monatslisten des königlichen Hauptzeughauses dran. 1859 und folgende. Verpflegung und Ausstattung der 7. Artillerie-Division. Mit viel Mühe lassen sich die Namen der Soldaten entziffern. Heiko Voigt guckt aber gar nicht rein. „Man kann das Meiste sowieso nicht lesen“, sagt der 34-Jährige.
Er greift zum Staubsauger. Mappe für Mappe entstaubt er mit einer Spezialbürste, schaut nach äußerlichen Beschädigungen, wickelt die Mappen in weißes Pergamentpapier und legt sich sorgfältig ab in säurefreie „Stülpdeckelkartons Nr. 4, aus Archivpappe, hell“. Alles wird sorgfältig beschriftet. Überall stehen Unmengen Kartons rum, zwischen den Regalen, in den Gängen auf den Fluren. Der Platz reicht einfach nicht mehr aus, denn verpackt brauchen die Akten viel mehr Lagerraum. Dafür kommen die Archivare sehr viel schneller an das, was sie suchen.
Zehn bis zwölf Meter schafft Heiko Voigt pro Tag. Eine ganz leichte Arbeit ist das nicht. Der Staub, die stickige Luft. Und volle Konzentration. Wehe, irgendwas kommt hier durcheinander. „Eine Minute Unaufmerksamkeit bedeutet 100 Jahre suchen“, hat Archivleiter Martin den Hilfskräften anfangs klargemacht. Den Spruch haben sie sich ans schwarze Brett geheftet. 20 000 laufende Meter haben die 26 Männer und Frauen bisher geschafft. Die Akten aus dem Forstrevier Moritzburg zum Beispiel warten noch oder die der sächsischen Gesandschaft in Wien aus der Zeit, als Sachsen noch Außenpolitik betrieb.
Eigentlich sei es ein Unding, dass überhaupt in den Magazinen gearbeitet wird, sagt Martin. Allein die menschlichen Ausdünstungen machen vielen Dokumenten zu schaffen. Anderswo, in modernen Archiven, sei das undenkbar. Aber irgendwie müssen die Mappen ja in die Kartons kommen. Nur die ganz wertvollen Stücke werden schon immer in Spezialschränken unter besonderen Bedingungen gelagert.
Die Schlüssel zu Augusts Privatgemächern
Die Schlüsselaffäre am Hof August des Starken zum Beispiel, dokumentiert durch königliche Schreiber und zwei Abdrücke von Schlüsseln zu Augusts persönlichen Gemächern. Die hatte 1718 seine Mätresse Maria Magdalena Gräfin von Dönhoff herstellen lassen. Die geplante Nachfertigung der Schlüssel in Prag kam jedoch aus unbekannten Gründen nicht zustande. 1719 übergab die an der Intrige beteiligte Maria Magdalena Helena von Schlangen die Schlüsselabdrücke an den König und geriet dabei selber in Verdacht. Doch August ließ schließlich Gnade vor Recht ergehen. Dies ist eine von vielen Episoden, deren Dokumente das Hauptstaatsarchiv am Sonnabend während eines Tags der offenen Tür zeigt. Besucher können dort interessantes Archivgut einsehen. Den Niederlassungsvertrag zwischen Sachsen und den USA mit eindrucksvollem Siegel zum Beispiel, 1846 unterschrieben vom US-Präsidenten James K. Polk und dem Außenminister und späteren Präsidenten James Buchanan. Oder die kuriose Tatortskizze eines Mordfalls in der Niederlößnitz. Die Leiche der Hanne Rosine Hässlich war am 5. März 1847 im Hof ihres Hauses gefunden worden. Direkt neben der Hundehütte. Das machte der Zeichner gleich mehrfach deutlich. Vor der Hütte bellt auf der Skizze ein kleines Tier, und damit’s keiner übersieht, steht noch deutlich darüber geschrieben „Hund“.
Am Sonnabend, 23. August, beteiligt sich das Sächsische Hauptstaatsarchiv erstmals mit einem „Tag der offenen Tür“ am „Gläsernen Regierungsviertel“ in Dresden. Von 11 bis 16 Uhr werden einmalige Originale aus der sächsischen Geschichte gezeigt.
Kontakt:
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden
Archivstraße 14, 01074 Dresden
Frau Dr. Andrea Wettmann
Tel.: 0351/8006-138
andrea.wettmann@archive.smi.sachsen.de
Quelle: sz-online, 22.8.2003
Neues Verfahren Kohl gegen Birthler
Am 17. September wird das Berliner Verwaltungsgericht über die juristische Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl und der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, verhandeln.
Im Oktober 2002 hatte Kohl der Birthler-Behörde für den Fall mit einem Ordnungsgeld gedroht, dass sie Unterlagen über ihn an Journalisten oder Historiker herausgäbe. Kohl ist der Meinung, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das ihn als „Betroffenen oder Dritten“ im Sinne des Stasi-Unterlagengesetzes sieht, schütze ihn dauerhaft davor, dulden zu müssen, dass Stasi-Beobachtungen über ihn publiziert werden.
Frau Birthler reichte gegen die Androhung eines Ordnungsgeldes im Oktober 2002 eine sog. Abänderungsklage beim Verwaltungsgericht ein: Sie ist der Ansicht, das im Sommer 2002 novellierte Gesetz schaffe eine neue Rechtsgrundlage für die Herausgabe von Akten prominenter Stasi-Bespitzelter.
Das Gericht wird über die Klage von Frau Birthler zu entscheiden haben. Hilfsweise haben Kohls Anwälte „Wiederklage“ gegen die Herausgabe von Unterlagen über ihn erhoben. Nach Auskunft eines der Anwälte Kohls zeigt ein in Auftrag gegebenes Gutachten, dass die Neufassung des Stasi-Unterlagengesetzes gegen das Grundgesetz verstößt.
Quelle: FAZ, 21.8.2003, S. 4.
Methoden und Kriterien der Fimrestaurierung
Das Material, aus dem Kino gemacht wird, ist unwiderstehlich. Die Körnung der Bilder, die Kontrastierung des Lichts, die Intensität von Farben und Musik haben schon Generationen von Filmkritikern zu poetischen Höhenflügen veranlasst. „Nicholas Ray ist Kino“, hat Jean-Luc Godard gesagt, als er noch Filmkritiker war – und ihm später sein filmisches Werk gewidmet.
Wie viel Kino das Werk eines einzelnen Regisseurs sein kann, hat kürzlich die erste komplette Nicholas-Ray-Retrospektive im Pacific Film Archive in Berkeley gezeigt. Rays Filme haben alles, wovon das Kino lebt. Gerade deshalb waren sie immer schon besonders anfällig. Die Folgen waren während der Retrospektive unübersehbar. So stand eine rotstichige Kopie von Rays farbenprächtigem Bibelfilm „King of the Kings“ einer kristallinen, in ihrer perfekt rekonstruierten Hypernatürlichkeit fast surrealistisch anmutenden Kopie von „Johnny Guitar“ gegenüber. Magenschmerzen bereitete vielen Zuschauern die in Schweden aufgefundene und bemitleidenswert ramponierte Kopie von „The Lusty Man“. Standing Ovations hingegen gab es für eine krispe, liebevoll restaurierte Kopie von „They Live by Night“. Und doch konnte dieser Höhepunkt nicht darüber hinwegtäuschen, welch schweren Stand die Filmkunst – und nicht nur die Nicholas Rays – heutzutage hat. Sie löst sich buchstäblich auf.
Neuen Konzepten der Bestandspflege wird heute nicht nur in filmwissenschaftlichen Kreisen immer größere Bedeutung beigemessen. Denn es geht unter anderem darum zu zeigen, dass sich Filmpräservation und -restaurierung nicht ausschließlich mit der Vergangenheit befassen, sondern im Gegenteil ein noch sehr junges Arbeits- und Forschungsfeld bilden. Das befindet sich auf dem jüngsten Stand der digitalen Technik, und seine kulturelle Bedeutung ist im Informationszeitalter immens. Das Kino mag zwar per se kein aussterbendes Medium sein, seine Daten jedoch, die Filme nämlich, befanden sich immer schon auf vergänglichen Trägern.
Das größte Problem der Filmarchive besteht derzeit darin, dass die neu entwickelten digitalen Sicherungsmedien, die das Lagern großer Datenmengen ermöglichen, schneller obsolet sind, als die Archivare und Restauratoren weltweit mit der Sicherung der gigantischen Bestände an Originalkopien nachkommen können. Dietrich Schüller, der Direktor des Österreichischen Phonogrammarchivs und Mitarbeiter der Unesco-Studie „A Philosophy of Audiovisual Archiving“ (1998), sagt, dass heute bereits 80 Prozent aller Stummfilme und mehr als die Hälfte aller Tonfilme für die Nachwelt verloren seien. Ein Verfall, der sowohl die marginalen Werke der Filmgeschichte als auch Hollywood-Klassiker wie „The Sound of Music“ betrifft, der zurzeit von der American Academy wieder in präsentable Form gebracht wird. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit.
Der Impuls zum Restaurieren ging im Wesentlichen von den großen Hollywood-Konzernen aus, allen voran Sony. Sie erkannten Mitte der 80er-Jahre, dass die Filmbestände aus der Studio-Ära langsam zerfielen. Dies betraf nicht nur das äußerst empfindliche und leicht entflammbare Nitrozellulose-Material, auf dem bis in die 50er-Jahre gedreht wurde, sondern im selben Maße auch die vermeintlich sichereren Acetat-Filme der letzten fünfzig Jahre, auf die man nach der Verbannung der explosiven Nitro-Filme aus den Lichtspielhäusern umstieg.
Das auf Acetatzellulose basierende Filmmaterial erwies sich zwar als weit weniger feuergefährlich, war aber wie der Nitro-Film chemisch nicht sehr beständig. Schlechte Lagerzustände wie Hitze und Feuchtigkeit haben über die Jahre bei vielen Kopien das so genannte „Vinegar Syndrome“ hervorgerufen, bei dem eine der Essigsäure verwandte Substanz vom Material freigesetzt und von dort auf andere Kopien übertragen wird. Erst in den 80er-Jahren gingen die Filmlaboratorien dazu über, Polyester als Filmmaterial für Sicherungskopien zu verwenden.
Die wissenschaftliche Disziplin Filmrestaurierung befindet sich heute an einem entscheidenden Wendepunkt. Da die erste Expertengeneration sich ihr Handwerk noch selbst beibringen musste, fehlten ihr lange ein professionelles Selbstverständnis sowie ein kritisches Rahmenwerk im Hinblick auf theoretische, methodische und ethische Fragen, das die jahrezehntelangen beruflichen Erfahrungen schließlich in einem fundierten Programm, einer Art Philosophie, zusammengefasst hätte.
Hier ist in den letzten Jahren vor allem in den Filmarchiven selbst wichtige Basisarbeit geleistet worden. Der Internationale Zusammenschluss von Filmarchiven (FIAF) verfügt seit einigen Jahren über einen dezidierten Satzungsbeschluss, den „Code of Ethics“, der, basierend auf der Unesco-Studie von 1998, allen Mitgliedern klare Richtlinien im Umgang mit seltenem Filmmaterial vorgibt. Ganz oben auf der Liste steht der Schutz der Integrität des Materials sowie der Schutz gegen jede Form der Manipulation, Verstümmelung, Verfälschung oder Zensur. Der „Code of Ethics“ ist heute ein verbindlicher Standard, der auch in den führenden Filmpräservationsprogrammen an der Universität Los Angeles (UCLA) und der Jeffrey Selznick School am George Eastman House in Rochester, New York, gelehrt wird.
Wer aber zeichnet nun für die Pflege des Filmbestandes verantwortlich? Und wer kommt für die anfallenden Kosten auf? Die belaufen sich immerhin auf knapp 40.000 US-Dollar pro restaurierter Kopie; 100 Jahre materialgerechter Lagerung würden pro Kopie mit etwa 4.500 Dollar zu Buche schlagen. Kulturpolitisch wurde Film schon immer weniger als universales Gut denn als nationales Erbe betrachtet. Aber der Staat hat ganz andere Sorgen, als sich mit dem verblichenen Andenken seiner Filmgeschichte zu befassen – besonders dann, wenn es ihn Geld kostet. Der Filmrestaurator Martin Körber, der unter anderem für die digitale Restauration von Fritz Langs „Metropolis“ (2001) verantwortlich zeichnet, sieht die Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang vor allem darin, dass das Bewusstsein für Film als kulturhistorisch relevanter Kunstform hoch entwickelt ist. Dieses Bewusstsein muss notwendigerweise nationale Interessen überwinden.
Interessanterweise ist solch ein kulturelles Bewusstsein aber besonders in solchen Ländern stark ausgeprägt, in denen eine nationale Filmkultur von einer einflussreichen und potenten Filmindustrie Rückhalt erfährt. In Europa gilt das vor allem für Frankreich, in geringerem Maße auch für England und Italien. Dass die partikularen nationalen Interessen Hand in Hand mit einem universalen, in den Filminstitutionen weltweit kultivierten Bewahrergeist gehen, war maßgeblich für die rasanten Fortschritte, die in den letzten zehn Jahren auf dem Feld der Filmrestauration zu verzeichnen sind.
Die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Retrospektive auf der diesjährigen Berlinale war ein gelungenes Beispiel für solch eine internationale Kooperation. Nicht zuletzt die enge Zusammenarbeit der Friedrich-Wilhelm Murnau-Stiftung, die seit ihrer Gründung 1966 den nach dem Zweiten Weltkrieg von den Westalliierten beschlagnahmten Filmstock der ehemals reichseigenen Produktionsgesellschaften UFA, Universum Film, Bavaria, Tobis und Terra verwaltet, mit dem National Film and Television Archive des British Film Institute, der 20th Century Fox, dem L'Immagine Ritrovata in Bologna und anderen Institutionen gewährleistete den Erfolg der Retrospektive und der begleitenden Panels.
Und wer bezahlt die Rechnungen, die durch solche aufwändigen Restaurierungsprojekte anfallen? Eine Frage, die die prekäre Situation der Filmrestaurierung in Deutschland verdeutlicht. In den USA befinden sich von jeher sowohl Filmrechte als auch Filmmaterial in solventer privater Hand, nämlich in der der Hollywood-Studios. Diese verfügen über Möglichkeiten, die Budgets für ihre Archive sowohl mit Einnahmen aus aktuellen Titeln als auch durch den immer noch boomenden amerikanischen DVD-Markt, der mit Filmklassikern noch längst nicht gesättigt ist, abzudecken. Allein Sony restauriert im Jahr fast 300 Filme aus dem Bestand. Deutschland dagegen verfügt nicht über eine vergleichbare Filmindustrie; so bleibt es finanziell schwach ausgestatteten Institutionen wie der Murnau-Stiftung oder dem Filmmuseum München überlassen, die historisch-wissenschaftliche Arbeit mit der Filmgeschichte zu pflegen.
Die Murnau-Stiftung hat in dieser Hinsicht erste Schritte unternommen, die Pflege des Filmstocks zu professionalisieren. In enger Zusammenarbeit mit der Transit Film GmbH arbeitet die Stiftung daran, die kommerzielle Auswertung ihres Rechtebestandes durch gewerblichen Kinoverleih, eine weitreichende Video- und DVD-Vermarktung sowie den Lizenzhandel mit TV-Sendern und Vertriebsfirmen im Ausland zu verbessern. Die im April veröffentlichte Edition von deutschen Stummfilm-Klassikern, zu der neben vier Murnau- und drei Lang-Filmen auch „Der Golem“ und Joe Mays „Asphalt“ gehören, war das erste Großprojekt, mit dem die Murnau-Stiftung die filmrestaurative Arbeit in Deutschland internationalen Maßstäben angleichen will. Manche Experten meinen, dass es höchste Zeit ist.
Denn nur, wenn Filmgeschichte sichtbar bleibt, schärft sich das Bewusstsein für die Bedeutung des Films als künstlerischer Gestaltungsform. Wenn die Bilder aus der – wie es im Jargon der Unesco heißt – „World Memory“ gelöscht sind, bleibt nichts als ein flackernder Schein auf leerer Leinwand.
Quelle: taz Nr. 7136 vom 21.8.2003, Seite 15.
Staatsarchiv Luzern mit neuer Website
Keine Animationen – dafür eine klare Navigation und viel Inhalt, der laufend ausgebaut wird. Das Luzerner Staatsarchiv sieht in seiner Website (www.staluzern.ch) ein Arbeitsinstrument für alle, die sich für die Geschichte des Kantons Luzern interessieren und das Archiv als Forschungsort besuchen wollen. Mit dem neuen Layout wird das Webangebot des Staatsarchivs zugänglicher: klar, einfach, übersichtlich, und schnell.
Der gesamte Inhalt wurde ergänzt und neu strukturiert: Die verschiedenen Kunden und Partner werden direkt angesprochen. Sie finden auf speziellen Seiten massgeschneiderte Angebote und weiterführende Links.
Ein Volltextsuche erschliesst nicht nur die allgemeinen Informationen, sondern auch eine aktuelle und ausführliche Übersicht über die gesamten Bestände des Archivs. Nicht weniger wertvoll sind die Hilfeleistungen für die Arbeit mit Archivquellen, die verschiedenen Merkblätter zum Herunterladen oder die rund 2500 Familienwappen.
Kontakt:
Staatsarchiv des Kantons Luzern
Schuetzenstrasse 9
Postfach 7853
CH-6000 Luzern 7
TEL : ++41 41 228 53 64
http://www.staluzern.ch
Hamburgs Geschichtswerkstätten starten ihr Protestprogramm gegen die Kürzungen
Die Situation ist paradox. Nie zuvor haben Hamburgs Geschichtswerkstätten eine solche Aufmerksamkeit der Medien gehabt und so viele Sympathiebekundungen des Publikums bekommen wie zurzeit. Gleichzeitig war ihre Existenz nie gefährdeter.
Zur Erinnerung: Ende Juli stellte die Kulturbehörde ihren Haushalt 2004 vor. Der Etat steigt, doch es gibt einen großen Verlierer. Die Zuwendung von 539.000 Euro für die 14 Hamburger Geschichtswerkstätten und Stadtteilarchive sollte komplett gestrichen werden. Erschrocken über lautstarke Proteste, kündigte die Behörde am 30. Juli an, ihren Erlass abzumildern: 133.000 Euro sollen alle 14 Einrichtungen im kommenden Jahr für Miet- und Betriebskosten erhalten. Wegfallen würden dagegen vor allem die Mittel für die sieben festen Stellen, die sich zwölf Mitarbeiter der Geschichtswerkstätten teilen.
Funktionieren könnte der Betrieb dennoch, glaubt die Kulturbehörde. Sie schlägt mehr Kooperation mit anderen Stadtteileinrichtungen vor und will die Archive stärker in den Bezirken verankern. Ähnliches stellt sich auch Gerd Hardenberg vor. Der kulturpolitische Sprecher der Schill-Fraktion will das starke ehrenamtliche Engagement in den Geschichtswerkstätten und das gesammelte Material in ihren Archiven erhalten. Doch mehr als die Basisfinanzierung hält auch er für nicht möglich.
Für Michael Joho, den ehrenamtlichen Leiter der Geschichtswerkstatt St. Georg und Sprecher der Stadtteilarchive, sind diese Vorschläge zu wenig. „Ohne die hauptamtlichen Kräfte wird es stark frequentierte Angebote wie den zentralen Bilderspeicher, die Stadtteilrundgänge, das Kinderprogramm oder die intensive Zusammenarbeit mit Schulen nicht mehr geben.“
Überdies seien die vorgeschlagenen Möglichkeiten der Kostenersparnis längst ausgeschöpft: „Räume, Sponsoren und Partner suchen wir seit Jahr und Tag. Anders als mit viel kostenloser Unterstützung wäre unser Betrieb nicht durchführbar.“ Und wer ernsthaft Kirchen als Kooperationspartner vorschlage, sei nicht mit der Situation vor Ort vertraut: „Die sind schon froh, wenn sie ihre Personal- und Raumsituation halten können und nichts abgeben müssen.“
Vor den Sommerferien haben die Geschichtswerkstätten großflächigen Protest angekündigt. Auftakt ist die Kundgebung am 19.8. auf dem Hansaplatz (Beginn 18 Uhr) – Motto: „Geschichte muss lebendig bleiben“. Es folgen zahlreiche Aktionen in den Stadtteilen noch vor der Sitzung des Kulturausschusses der Bürgerschaft Anfang September. Joho: „Bis dahin wollen wir so viel rotieren, dass es dem Senat schwer fällt zu sagen, es bleibt dabei.“
Inzwischen ist Michael Joho wieder etwas optimistischer als noch vor sechs Wochen: „Ich halte einiges für möglich. Die Korrektur der Behörde ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Die erste Bewegung von Kultursenatorin Dana Horáková soll nicht ihre letzte gewesen sein.“
Informationen zum Protestprogramm gibt Michael Joho, Tel. 0170/948 04 60; am 25. August findet um 19 Uhr in der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 4, eine Diskussion über Nutzen und Fördermöglichkeiten von Geschichtswerkstätten statt. Auf dem Podium sitzen u. a. Franklin Kopitzsch, Hans-Dieter Loose, Jürgen Mantell.
Die Geschichtswerkstätten:
- Geschichtswerkstatt Barmbek e.V. (seit 1986): 2 feste, etwa 10 ehrenamtliche Mitarbeiter, 76 Mitglieder. Zuschuss (der Kulturbehörde): 85 000 Euro. Archiv: ca. 5000 Fotos, Interviews, heimatkundliche Bibliothek (von 1850 bis heute).
- Kultur & Geschichtskontor Bergedorf e.V. (seit 1982): 3 feste, mehrere 100 ehrenamtliche Mitarbeiter, 60 Mitglieder. Zuschuss: 69 000 Euro. Archiv: historische Fotos, Postkarten, Stadtpläne. Eigene Bibliothek.
- Stadtteilarchiv Bramfeld e.V. (seit 1983): 1 Festangestellte in Teilzeit, 7 ehrenamtliche Mitarbeiter, 11 Mitglieder. Zuschuss: 51 000 Euro.
Archiv: Fotos, Kassetten mit Zeitzeugeninterviews, Karten. Klöntreffs und Rundgänge. - Geschichtsgruppe Dulsberg e.V. (seit 1986): keine festen Mitarbeiter, dafür 15 ehrenamtliche Mitglieder. Zuschuss: 2500 Euro. Archiv: Fotos, Zeitungsartikel (ab 1920), wissenschaftliche Arbeiten, eigene Bibliothek.
- Geschichtswerkstatt Eimsbüttel e.V. (seit 1983): 1 fester Mitarbeiter, 15 ehrenamtliche, 69 Mitglieder. Zuschuss: 66 000 Euro. Archiv: über 5000 Fotos, Tonkassetten, Dokumente zur Stadtteilgeschichte, eigene Bibliothek.
- Stadtteilarchiv Eppendorf e.V. (seit 1987): 2 feste und 5 ehrenamtliche Mitarbeiter, 30 Mitglieder. Zuschuss: 39 000 Euro. Kleines Foto- und Textarchiv. Außerdem eigenes Veranstaltungszentrum „Subbühne“ im Röhrenbunker.
- Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt Fuhlsbüttel e.V. (seit 1988): 10 ehrenamtliche Mitarbeiter, 103 Vereinsmitglieder. Zuschuss: 25 000 Euro. Archiv: Fotos, Bücher und private Gegenstände, mehr als 1000 Bücher.
- Stadtteilarchiv Hamm e.V. (seit 1987): 2 feste Mitarbeiter, etwa 12 ehrenamtliche, 100 Mitglieder. Zuschuss: 20 000 Euro. Archiv: ca. 20 000 Fotos, Zeitungsartikel. Bewirtschaftung des Bunkermuseums; Geschichtscafé (einmal im Monat).
- Geschichtswerkstatt Horn (seit 1996): 13 ehrenamtliche Mitarbeiter, kein fester Zuschuss der Kulturbehörde. Einnahmen aus Spenden und Kalenderverkäufen. Archiv: ca. 2000 Fotos, Zeitungsartikel, alte Tagebücher.
- Jarrestadt-Archiv (seit 1990): zwischen 4 und 6 ehrenamtliche Mitarbeiter. Zuschuss: 5000 Euro. Archiv: Fotos, Zeitschriften, Interviews. Eigene Bibliothek zur Stadtteilgeschichte.
- Stadtteilarchiv Ottensen e.V. (seit 1980), untergebracht in der ehemaligen Ottenser Drahtstifte-Fabrik. 3 feste Mitarbeiter, 20 ehrenamtliche, 90 Mitglieder. Zuschuss: 118 000 Euro. Audio- und Videoarchiv mit Zeitzeugeninterviews, Firmennachlässe, Fotos.
- Geschichtswerkstatt St. Georg e.V. (seit 1990): Zwischen 40 und 60 ehrenamtliche Mitarbeiter, 73 Mitglieder. Zuschuss: 6000 Euro. Archiv: ca. 1800 Fotos, Zeitungsberichte, historische Dokumente. Bibliothek mit ca. 5000 Büchern.
- St.-Pauli-Archiv e.V. (seit 1987): 1 fester Mitarbeiter, 10 ehrenamtliche, 40 Vereinsmitglieder. Zuschuss: 26 000 Euro. Archiv: Fotos und Ansichtskarten, Tonkassetten mit Interviews. Bibliothek.
- Geschichtswerkstatt Wilhelmsburg (seit 1990), untergebracht im Kommunikationszentrum Honigfabrik. Zuschuss: 9000 Euro. Eine feste Mitarbeiterin, 30 ehrenamtliche, 150 Mitglieder. Fotoarchiv, literarische Barkassenfahrten, Straßentheater-Projekte.
Link: http://www.hamburger-geschichtswerkstaetten.de/
Quelle: Hamburger Abendblatt, 19.8.2003
Findbuch-Wegweiser für Scharnhausen
Wer in der Vergangenheit von Scharnhausen stöbern möchte, der hat nun eine Hilfe an der Hand. In einem Findbuch hat der Stadtarchivar Jochen Bender die Akten neu geordnet. Für den Stadtarchivar hat sich „die archivische Maulwurfsarbeit gelohnt“. Dabei hatte vor Jochen Bender eine Menge Mühe gestanden. Zusammen mit seiner Mitarbeiterin Karin Hermann hat er sich durch 40 Meter Akten gewühlt und Blatt für Blatt durchgesehen – insgesamt haben die beiden etwa 250.000 Schriftstücke begutachtet, neu geordnet und verzeichnet. Entstanden ist dabei das 175 Seiten dicke Findbuch, das nun als Inhaltsverzeichnis des Aktenbestandes dient.
Bei der Katalogisierung mussten die beiden an verschiedenen Stellen suchen – der Dokumentenbestand war im Laufe der Zeit höchst unterschiedlich verwaltet worden. Manche Schriftstücke waren nur grob geordnet oder lediglich durch einen allgemeinen Aktenplan erschlossen. Das älteste Dokument aus Scharnhausen stammt aus dem Jahre 1652. Richtig jung in der Reihe historischer Dokumente nehmen sich dagegen Akten aus dem Jahr 1974 aus – auch sie sind von nun an im Findbuch zu finden.
Vor allem für die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts konnten der Stadtarchivar und seine Mitarbeiterin eine Informationsdichte feststellen, die so bisher nicht vermutet worden war. Interessierte können nach Themen im Findbuch in der Katalogisierung entweder über eine systematische Grobgliederung oder über ein Stichwortregister suchen.
Auch wenn das Findbuch für Scharnhausen nun fertig gestellt worden ist, dem Archivar und seiner Mitarbeiterin geht die Arbeit nicht aus. Kaum aufgetaucht aus den Dokumentenmetern, gehen die beiden wieder in den Aktenuntergrund. Das Aktenstudium in Ruit steht an. Und dort wollen 53 Meter Papier gesichtet und geordnet werden.
Das Findbuch ist im Stadtarchiv auf CD-Rom erhältlich. Außerdem ist der Katalog auch ins Internet gestellt worden.
Kontakt:
Stadtarchivar Jochen Bender
Klosterhof 10, Nellingen
73760 Ostfildern
Tel. 0711 3404-287
Fax 0711 3404-9287
E-mail: J.Bender@Ostfildern.de
http://www.stadtarchiv.ostfildern.de
Quelle: Stuttgarter Zeitung, 19.8.2003