Künftig können Dokumente beim Bundesgerichtshof elektronisch eingereicht werden. Dies wird durch ein Pilotprojekt der Bundesregierung möglich, das das Bundeskabinett am 7. November 2001 beschlossen hat und auf das Angela Ullmann vom Archiv des Deutschen Bundestages hingewiesen hat. Der elektronische Schriftverkehr wird für Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Grundbuchordnung und der Schiffsregisterordnung gelten. Die Verordnung sieht vor, dass vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für die die Schriftform erforderlich ist, als elektronische Dokumente beim Bundesgerichtshof eingereicht werden können. Diese Möglichkeit besteht für die Parteien des jeweiligen Verfahrens und für Dritte, wie zum Beispiel Zeugen und Sachverständige.
Voraussetzung ist, dass die Form des Dokumentes für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und dass das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.
Weitere Informationen unter http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_61773.htm
Voraussetzung ist, dass die Form des Dokumentes für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und dass das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.
Weitere Informationen unter http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_61773.htm