Dogern/Bad Säckingen. Um ein Kleinod reicher wird in Kürze die im Mai dieses Jahres im Gasthaus Hirschen in Dogern eingeweihte Einungsmeisterstube sein. Ins dortige Archiv kommt eine Urkunde zurück, die hier bis zum Jahre 1909 auch aufbewahrt worden ist, und die mit der Aufhebung der Leibeigenschaft in der Grafschaft Hauenstein gegenüber dem Kloster St. Blasien einen bedeutenden Meilenstein in der Heimatgeschichte markiert.
Gefertigt worden ist die Urkunde am 15. Januar 1738 im Propsteigebäude in Gurtweil. Vorangegangen waren schwierige Verhandlungen zwischen der kaiserlichen Regierung in Wien, dem Kloster St. Blasien und den Vertretern der hauensteinischen Einungen mit dem Redmann Joseph Tröndlin an der Spitze. Die Interessenslage war dabei recht unterschiedlich. Während die Regierung und die Vertreter der Einungen in der Ablösung der Leibeigenschaft eine Chance sahen, die „Salpetererunruhen“ zu beenden, bewogen das Kloster eher finanzielle Aspekte. Der Fürstabt benötigte Geld zum Erwerb der Herrschaften Kirchhofen und Staufen, die ihm der österreichische Staat anbot, weil dieser seine Kriegskasse für die Auseinandersetzungen mit den Türken auffrischen wollte. Man einigte sich auf eine Loskaufsumme von 58.000 Gulden, die nach einer Anzahlung von 18.000 Gulden in vier jährlichen Raten zu je 10.000 Gulden zu entrichten waren. Allein Indlekofen verweigerte die Zahlung. Um das Vertragswerk nicht scheitern zu lassen, übernahmen die übrigen Ortschaften diese Summe.
Seine Zustimmung erteilte Kaiser Karl VI. am 11. Juni 1738. Die Hauensteiner hatten damit auf vertraglichem Weg etwas erreicht, was den Bewohnern in den übrigen vorderösterreichischen Landen noch 40 Jahre vorenthalten blieb. So lange sollte es noch dauern, bis Kaiser Josef II. die Leibeigenschaft generell aufhob.
Seit je her lebten in den acht hauensteinischen Einungen Freie und Leibeigene („Gotteshausleute“) zusammen. Wer indes „leibeigen“ war, erfuhr Zeit seines Lebens Beeinträchtigungen. Über den von allen zu entrichtenden „Zehnten“ hinaus waren die Leibeigenen zu weiteren Abgaben verpflichtet, so etwa zur Ablieferung von „Fasnachtshühnern“ oder im Todesfall zur Herausgabe des besten Stücks Vieh oder des besten Gewandes, um nur zwei zu nennen. Wollte man wegen eines Umzugs den Ort wechseln, bedurfte es der Zustimmung des Klosters, und gleiches galt bei einer Heirat. Verstarb ein Lediger, fiel sein Besitz an St. Blasien.
Umstritten war der Begriff „leibeigen“ in der Grafschaft Hauenstein von je her. Man berief sich dabei auf einen Vertrag mit dem Grafen Hans von Habsburg- Laufenburg, der seinen Leuten die Eigenschaft „frei“ zugesichert hatte. Eine Urkunde freilich existierte nicht, doch pflanzte sich diese Zusicherung mündlich von Generation zu Generation fort. Zusammen mit dem vom Kloster verlangten „Huldigungseid“ war die strittige Frage der Leibeigenschaft denn auch der Grund für den Ausbruch der „Salpetererunruhen“, bei denen sich „Ruhige“ und „Unruhige“ zeitweilig unversöhnlich gegenüber standen.
Wie nicht anders zu erwarten war, brachte der Vertrag von Gurtweil denn auch keine Befriedung der hauensteinischen Lande. Die „Unruhigen“ lehnten ihn glattweg ab mit der Begründung, dass sie ja nie „leibeigen“ gewesen waren.
Die Urkunde wurde, wie erwähnt, bis 1909 im Hirschen in Dogern aufbewahrt. Im Zuge einer Räumaktion verkaufte sie der damalige Hirschenwirt Johann Peter Albiez an die Fabrikantenfamilie Eggemann in Laufenburg. Von dort gelangte sie im Jahre 1991 als Dauerleihgabe in das Stadtarchiv Bad Säckingen. Nunmehr kehrt sie am kommenden Sonntag an den Ausgangsort zurück.
Quelle: Südkurier, 10.10.2003
