Hessischer Landtag hat keine toten Akten

Im Hessischen Landtag am Wiesbadener Schlossplatz wird gearbeitet: Parlamentarische Initiativen werden debattiert, Gesetze verabschiedet, es finden Ausschusssitzungen statt, in Enquetekommissionen oder Untersuchungsausschüssen wird diskutiert und gestritten. Dabei wird alles schriftlich festgehalten. Was passiert mit den großen Mengen Schriftgut, das hier in jeder Wahlperiode entsteht? Normalerweise muss das gesamte Archivgut des Landes Hessen einem der drei hessischen Staatsarchive in Wiesbaden, Darmstadt oder Marburg zur Übernahme angeboten werden. Nicht jedoch das Schriftgut des Hessischen Landtags! Denn der Hessische Landtag darf laut Hessischem Archivgesetz ein eigenes Archiv unterhalten und selbst entscheiden, ob die hier entstandenen Unterlagen im Landtag archiviert oder ob an das Hessische Hauptstaatsarchiv gegeben werden.

„Wir haben keine toten Akten“, davon ist Dr. Jürgen Kaestner, der seit 1986 den Bereich Archiv, Bibliothek, Dokumentation mit insgesamt neun Mitarbeitern leitet, überzeugt. In seinem Bereich sind zwei Mitarbeiter für das Archiv zuständig. Sie verwalten alle hier im Landtag entstehenden Originalakten und kümmern sich um deren Digitalisierung. Und so stehen auf der Homepage des Landtags (www.hessischer-landtag.de) alle öffentlichen Unterlagen zeitnah zur Verfügung. Von der Homepage geht es nur einen „Mausklick“ weiter ins „Dokumentenarchiv“, wo alle Plenarprotokolle und Drucksachen, in denen die parlamentarischen Initiativen festgehalten sind, Gesetzesentwürfe, Begründungen zu den Gesetzen, Geschäftsordnungsanträge aufgerufen werden können. Auch die Gesetze, Verordnungen und Verträge des Landes Hessen und viele weitere Schriftstücke können von hier auf den eigenen PC heruntergeladen werden.

Dieses umfangreiche politische Archiv ist ganz aktuell, reicht aber auch bis in die Anfänge der parlamentarischen Arbeit in Hessen zurück und beginnt mit der Verfassungsberatenden Landesversammlung im Jahr 1946. Das öffentliche Interesse ist groß: Jeden Monat besuchen im Durchschnitt 20.000 Interessenten diese Homepage.

Der gelernte wissenschaftliche Bibliothekar und promovierte Politikwissenschaftler besteht darauf: „Wir werfen nichts weg! Denn alle hier entstehenden Schriftstücke sind wichtig genug, um dauerhaft gesichert und aufbewahrt zu werden.“ Mittlerweile haben sich in den zwei rund 200 Quadratmeter großen Archivräumen in den Kellern des Landtags in der Rollregalanlage rund 655 Meter laufende Originalaktenbestände angesammelt. Auch die nicht öffentlichen Ausschusssitzungen werden hier aufbewahrt, können aber ausschließlich von den Mitgliedern des Landtags und ihren Mitarbeitern eingesehen werden. Für diese Protokolle und Kurzberichte gelten die üblichen Sperrfristen von 30 Jahren. Allerdings kann der Landtagspräsident im Einzelfall darüber entscheiden, ob eine Akteneinsicht schon vor Ablauf dieser Sperrfrist gewährt werden kann.

Das Archiv des Landtags hat natürlich auch eine Archivordnung. In dieser ist festgehalten, dass die Erschließung der Bestände „insbesondere der Arbeit des Parlaments und der wissenschaftlichen Forschung“ dienen soll. Und so steht das Archivgut vorrangig den Mitgliedern des Landtags und ihren Mitarbeitern zur Verfügung. Das Archiv kann jedoch auch von anderen Behörden sowie von Gerichten, Wissenschaftlern und Publizisten genutzt werden. Oft sind für Doktorarbeiten Protokolle der Ausschusssitzungen unerlässlich und mancher Rechtsanwalt benötigt zu den Gesetzen die amtlichen Begründungen, die hier aufbewahrt sind. Da Archive jedoch heute demokratische Institutionen sind, steht die Benutzung auch dieses Archivs jeder Person zu, die „ein berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.

Quelle: Wiesbadener Tagblatt, 10.10.2003

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