Archivöffnungen in Corona-Zeiten

Benutzungsverkehr unter Wahrung der Hygiene- und Schutzvorschriften läuft an

In ganz Deutschland gilt eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken (Foto: imago images/Gottfried Czepluch)

Die Bund-Länder-Einigung vom 15. April 2020 zu Corona-Maßnahmen gestattet die Öffnung von Archiven für den Benutzungsverkehr unter Beachtung der Hygieneschutzvorschriften. Besondere Regelungen in den einzelnen Bundesländern erlauben es, dass Archive und Bibliotheken schon vor dem 4. Mai 2020 wieder ihre Türen für den Benutzungsverkehr öffnen. Das Bundesarchiv und die Landesarchive, Kreis- und Kommunalarchive sowie die Archive anderer Sparten aktualisieren ihre seit Mitte März geltenden Zugangsbeschränkungen sukzessive seit dem 17. April.

Archivöffnungen (Auswahl, in chronologischer Reihenfolge) [Stand: 28.4.2020]:

Die Lesesäle des Hessischen Landesarchivs sind seit dem 20. April 2020 wieder zu den regulären Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Um weiterhin der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Virus) vorzubeugen, sind jedoch Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, die den Benutzerinnen und Benutzern ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Dazu gehört, dass das Platzangebot in den Lesesälen eingeschränkt werden muss, um die erforderlichen Sicherheitsabstände zu wahren. Den Nutzern wird empfohlen, sich vor dem Besuch des Archivs telefonisch anzumelden.

Seit dem 20. April 2020 bietet das Stadtarchiv Heidelberg wieder die gewohnten Serviceleistungen (Einsichtnahme in Archivalien usw.). Im Sinne der Gesundheit gelten die bewährten Hygienevorschriften bis auf Weiteres weiter; das Gebäude darf nur mit Maske betreten werden, die Mund und Nase bedeckt. Die persönliche Benutzung/der Besuch des Archivs bedarf wie auch sonst der vorherigen Kontaktaufnahme und Terminabsprache.

Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, ist die Nutzung des Lesesaals des Stadtarchivs Dresden seit dem 21. April 2020 im Rahmen der Öffnungszeiten nur eingeschränkt möglich. Die Nutzung erfolgt bis auf Weiteres auf schriftlichen Antrag. Die Ausstellung bleibt weiterhin geschlossen.

Das Bundesarchiv ermöglicht – vorbehaltlich abweichender Regelungen in den einzelnen Bundesländern – Benutzungen in seinen Lesesälen in Bayreuth, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Reinickendorf, Freiburg, Koblenz und Ludwigsburg seit Mittwoch, den 22. April 2020, nach Vorliegen einer bestätigten schriftlichen Voranmeldung wieder.

Seit dem 22. April 2020 sind auch der Lesesaal und die Bibliothek des Brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam unter Einschränkungen wieder geöffnet. Besuch und Bestellungen sind vorher anzumelden und die Abstands- und Hygieneregeln zur weiteren Eindämmung der Pandemie zu beachten (Informationen zu den Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten).

Ebenfalls seit dem 22. April 2020 ist der Lesesaal des Stadtarchivs Dortmund geöffnet –  unter strengen Sicherheitsauflagen. Wer ihn nutzen will, muss sich spätestens einen Tag im Voraus telefonisch anmelden (0231/50-22156). Die Plätze werden nach dem Eingang der Anmeldung vergeben. Die aktuellen Öffnungszeiten: Dienstag und Mittwoch 8:00 bis 15:45 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 17:15 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.

Das Staatsarchiv Bremen hat am Donnerstag, den 23. April 2020 seinen Benutzungsbetrieb wieder aufgenommen. Wegen der durch die Corona-Pandemie bedingten Vorsichtsmaßnahmen und Abstandsgebote wird die Benutzung des Staatsarchivs zunächst nur mit Einschränkungen möglich sein. Im Lesesaal werden durch das Abstandsgebot weniger Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Gruppen dürfen das Staatsarchiv derzeit leider noch nicht aufsuchen. Der Auskunfts- und Vorlagedienst ist durchgehend besetzt, persönliche Beratungen können aber weiterhin nur telefonisch (0421 / 361-6221) und per Mail (office@staatsarchiv.bremen.de) stattfinden.

Das Landesarchiv Schleswig-Holstein ist seit dem 27. April 2020 wieder für Benutzerinnen und Benutzer von 8.30 bis 14.30 Uhr geöffnet. Eine Bestellung von Archivalien ist wieder möglich. Im großzügig geschnittenen Lesesaal des Landesarchivs können bei Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln 12 Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Ein Arbeitsplatz kann nur nach Voranmeldung (per Telefon: 04621 8618-00 oder E-Mail: landesarchiv@la.landsh.de) garantiert werden. Um die Gesundheit aller nicht zu gefährden, werden Benutzerinnen und Benutzer gebeten, bei ihrer Arbeit im Landesarchiv einen Mundschutz zu tragen und die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts einzuhalten.

Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen ist der Lesesaalbetrieb am 27. April 2020 wieder eingeschränkt aufgenommen worden. Um die vorgegebenen Abstandsregelungen zwischen Personen auch im Lesesaal einzuhalten, müssen sich alle Benutzer vor ihrem Besuch bei den Lesesälen der jeweiligen Abteilung anmelden. Die Plätze in den Lesesälen sind begrenzt. Zu beachten ist, dass man sich mindestens zwei Tage vor dem Besuch per E-Mail angemeldet haben muss. Die schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung ist dann beim Besuch vorzulegen. Ohne Anmeldungsbestätigung kann kein Besuch im Lesesaal stattfinden.

Der Lesesaal von Stadtarchiv und Landesgeschichtlicher Bibliothek Bielefeld ist seit dem 27. April 2020 nach vorherigen individueller Terminvereinbarung (zwei Tage vorab) zugänglich.

Seit Montag, den 27. April 2020 werden die Abteilungen des Landesarchivs Thüringen schrittweise wieder für die Benutzung geöffnet. Die Regeln für die Archivbenutzung müssen an die konkreten Gegebenheiten der jeweiligen Abteilungen angepasst werden. Nähere Informationen dazu findet man auf den Webseiten der einzelnen Archivstandorte.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg öffnet ab dem 28. April Lesesäle an den Archivstandorten. Der Besuch ist dann mit Voranmeldung und unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln wieder möglich: Aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände werden die Arbeitsplätze in den Lesesälen begrenzt. Ein Besuch ist nur nach Voranmeldung unter Nennung des gewünschten Nutzungstags sowie der benötigten Stundenanzahl und mit bestätigter Reservierung möglich. Im gesamten öffentlichen Bereich des Archivs einschließlich des Lesesaals ist das Tragen einer einfachen Schutzmaske Pflicht. Personen mit erkennbaren Symptomen oder Personen, die zu einer Risikogruppe für Covid-19 gehören, wird von einem Besuch der Lesesäle abgeraten.

Der Lesesaal des LWL-Archivamtes für Westfalen in Münster öffnet wieder am 5. Mai 2020. Wegen der Corona-Pandemie gelten zur Einhaltung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen bis auf Weiteres folgende Regelungen: Der Lesesaal ist von montags bis freitags von 9.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Zur Wahrung der Abstandsregeln ist die Anzahl der Arbeitsplätze reduziert. Eine Nutzung ist ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 0251/591-6621) möglich. Eine fachliche Beratung findet vorab per Mail oder telefonisch statt. Die Kontaktaufnahmekann auch per Mail an lwl-archivamt@lwl.org erfolgen. Das Tragen eines selbst mitgebrachten Mund-Nase-Schutzes ist verpflichtend.

Ebenso wie alle staatlichen Hamburger Kultureinrichtungen sind auch die Lesesäle des Staatsarchivs Hamburg zum 30.04.2020 geschlossen.

Das Sächsische Staatsarchiv bereitet die Wiederöffnung seiner Lesesäle zum 4. Mai 2020 vor. Um die strengen Hygienevorschriften und sonstigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung einzuhalten, wird es dabei zu Einschränkungen kommen. Auch wird die Benutzung nur nach Anmeldung und schriftlicher Anmeldebestätigung erfolgen. Sobald Anmeldungen und Bestellungen von Archivgut möglich sind, informiert das Sächsische Staatsarchiv auf seiner Homepage darüber. Anträge für Reproduktionen werden seit dem 20. April wieder vom Staatsarchiv angenommen.

Das Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main hat aufgrund der Corona-Pandemie den Besucherbetrieb vorerst bis einschließlich 3. Mai 2020 eingestellt. Die Ausstellungen sowie der Lesesaal bleiben geschlossen. Eine Nutzung im Sammlungsbereich kann ebenfalls nicht stattfinden. Das Institut für Stadtgeschichte ist derzeit am besten per E-Mail an info.amt47@stadt-frankfurt.de zu erreichen. Anliegen werden in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet.

Das Stadtarchiv Nürnberg bleibt voraussichtlich bis zum 4. Mai 2020 geschlossen. Die Stadt Nürnberg hat ihre Verwaltung auf die unbedingt erforderlichen Funktionen reduziert. Diese Maßnahme gilt zunächst bis zum Ende der durch den Freistaat Bayern verhängten Ausgangsbeschränkungen. Trotz der Schließung des Nürnberger Stadtarchivs aufgrund des Corona-Virus steht man auch dort weiterhin schriftlich und telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Der Notbetrieb der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz muss vorerst bis zum 8. Mai bestehen bleiben. Man bereitet sich aber auf eine vorsichtige Öffnung der Häuser vor. Die Lesesäle bleiben zunächst bis einschließlich 8. Mai weiterhin geschlossen. Auch die Außenstellen bleiben weiter für den Benutzungsbetrieb geschlossen; im Landeshauptarchiv Koblenz und im Landesarchiv Speyer wird ein Dienstbetrieb schrittweise erweitert.

Die Lesesäle des Landesarchivs Berlin bleiben aufgrund der gesundheitlichen Prävention bis wenigstens Freitag, den 15. Mai 2020, geschlossen. Nutzer-Anliegen sind schriftlich an info@landesarchiv.berlin.de zu richten. Alle Führungen, Seminare, Veranstaltungen der Archivpädagogik und Projekttage sind bis auf weiteres abgesagt. In der Zeit bis zum 4. Mai 2020 ist der Dienstbetrieb im Landesarchiv weiterhin stark eingeschränkt. Hinsichtlich der Beantwortung von Anfragen etc. erfolgt eine Reaktion, sobald die volle Arbeitsfähigkeit des Landesarchivs wieder hergestellt ist. Das Landesarchiv wird am 4. Mai damit beginnen, die volle Arbeitsfähigkeit stufenweise wiederherzustellen.

Der Lesesaal des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes in Berlin ist angesichts des aktuellen Corona-Virus weiterhin bis voraussichtlich einschließlich 15.5.2020 geschlossen. Aufgrund der derzeitigen Situation kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Benutzeranfragen kommen (für Anfragen Kontaktformular verwenden!).

Im Niedersächsischen Landesarchiv bleiben wegen der aktuellen Gefährdungslage durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus weiterhin alle Lesesäle vorerst geschlossen. Man bereitet zurzeit die schrittweise Rückkehr zum Benutzungsbetrieb ab 4. Mai vor und informiert auf der Homepage des Niedersächsischen Landesarchivs über die weitere Entwicklung.

Das Stadtarchiv München und damit auch der Lesesaal bleiben vorerst weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. In Abstimmung mit dem Direktorium arbeitet man daran, möglichst bald wieder für den Benutzungsverkehr da zu sein. Schriftliche Anfragen können gestellt werden; die Beantwortung kann aber mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Da die hygienetechnischen Voraussetzungen noch nicht geschaffen sind, kann das Stadtarchiv Koblenz noch nicht wieder öffnen.

Die Staatlichen Archive Bayerns bleiben aufgrund des Corona-Virus (SARS CoV-2) noch bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Das Staatsarchiv Nürnberg ist hingegen wegen Verlagerung aller Bestände anlässlich bevorstehender Generalsanierung bis 1. September 2020 geschlossen.

Graphik (Ausschnitt): Land NRW

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