Die Zürcher Herrschaften bei der Thurgauer Kantonsgründung

Mit der Mediationsakte hat sich Zürich 1803 seine ehemaligen Herrschaften vom Thurgau fast widerstandslos wieder zurückgeholt. Als bislang unterbewertet bezeichnet der Thurgauer Kantonsarchivar André Salathé, dass der Thurgau 1803 seine Zürcher Herrschaften kampflos abgegeben hat. 

Der Zürcher Obervogt Sigmund Spöndli war am 11. Juni 1803 vom Zürcher Kleinen Rat beauftragt worden, als Delegierter nach Frauenfeld zu reisen, um dort die Wiederinbesitznahme der ehemaligen Zürcher Herrschaften auf dem Thurgauer Kantonsgebiet in die Wege zu leiten. Spöndli liess in den Zürcher Herrschaften auf Thurgauer Gebiet (Schloss Wellenberg, Hüttlingen, Pfyn, Weinfelden, Steinegg und Neunforn ) ein exaktes Inventar erstellen. Am 4. Juli 1803 wurde das Papier in Frauenfeld unterzeichnet, wobei Spöndli mit dem Zusatz «alt Obervogt» unterschrieb. André Salathé erklärt, dass es damals ganz wichtig war, dass den Klöstern ihre Selbständigkeit wieder gegeben wurde. Mit dem Anspruch von Zürich auf seine Herrschaften war der Thurgau in seiner Startphase erst recht in großen Schwierigkeiten. Der Thurgau selbst hatte kein eigentliches Vermögen, weil die Klöster wieder selbständig waren. Eigentlich hatte der junge Kanton Thurgau nur das Schloss Frauenfeld im Grundvermögen. Insofern sei die Geschichte mit den Zürcher Herrschaften zwar nur ein Teil der Probleme damals, aber wichtig und bislang in der Thurgauer Geschichtsschreibung unterbewertet.

Kontakt:
Staatsarchiv des Kantons Thurgau
Regierungsgebäude
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Tel. 052 724 24 30
Fax 052 724 28 97
http://www.staatsarchiv.tg.ch 

Quelle: Stefan Borkert, Tagblatt.ch, 24.2.2005

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