Farbige Sicherungsverfilmung im Kulturgutschutz

Die Vergänglichkeit von herkömmlichen Fotos und Filmen, deren Farben mit der Zeit verbleichen, ist allgemein bekannt. Reich verzierte Handschriften, Landkarten und Urkunden, bei denen Farbe über den ästhetischen Wert hinaus unverzichtbare Informationen liefert, blieben daher bei der Sicherungsverfilmung nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut wegen unzureichender Fotomaterialien und Aufnahmetechniken bisher unberücksichtigt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat nun gemeinsam mit Partnern aus Bund, Ländern und Privatwirtschaft die Farb-Mikroverfilmung unter optimaler Schonung der Originale während des Aufnahmevorgangs realisiert.

In der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar hat das BBK heute gemeinsam mit Fraunhofer IPM, dem Entwickler des eingesetzten Laserbelichters, die Farb-Mikroverfilmung vorgestellt. „Das ist ein besonderer Moment für mich. Nach zirka 850 Millionen Schwarz-Weiß-Aufnahmen können wir nun kostbare farbige Dokumente, wie sie in Bibliotheken und Archiven zu finden sind, dauerhaft auf Film sichern“, sagte Christoph Unger, Präsident des BBK in Weimar. „Ereignisse wie das Elbe-Hochwasser, der Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek 2004 oder der Einsturz des Kölner Stadtarchivs machen bewusst, wie schnell wertvolles Kulturgut zerstört werden kann. Mit der neuen Technik leisten wir nun einen Beitrag, dieses Kulturgut auf höchstem Qualitätsstandard in Farbe für die folgenden Generationen zu erhalten.“

Moderne digitale Aufnahmetechniken und das analoge Speichermedium Film, das von schnellen Systemwechseln in der IT-Technik unabhängig ist, bilden hier eine zukunftsweisende Allianz für den Kulturgutschutz. Die Mikrofilme sind als Speichermedium sehr lange haltbar. Mit einfachsten Mitteln können die Informationen wieder zurück gewonnen werden – notfalls genügt ein Vergrößerungsglas.

Die Entwicklung der neuen Technik der Farbmikrofilm-Laserbelichtung ist über viele Jahre auch mit staatlichen Förderprogrammen vorangetrieben worden. Bereits ein Jahr vor dem Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek wurde damit begonnen, farbige Unikate aus dem Bibliotheksbestand zu digitalisieren und für die Langzeit-Archivierung zu erfassen. Die Verfilmungsstelle ist an das Thüringische Hauptstaatsarchiv angeschlossenen. Im Landesarchiv Baden-Württemberg sind die Dateien mit Hilfe eines speziellen Laserbelichters von Fraunhofer IPM weiterverarbeitet worden. Ziel dieser Anstrengungen war stets, eine ebenso hohe Qualität bei der Sicherungsverfilmung auf Mikrofilm in Farbe zu erreichen, wie sie bereits seit Jahrzehnten bei der Schwarz-Weiß-Verfilmung vorhanden ist.

In einer Pilotphase wurde getestet, historische Dokumente farbgerecht für die Nachwelt sicherzustellen. Inzwischen ist der so genannte ARCHE-Laserbelichter im Routinebetrieb. Das Gerät kann über 250.000 farbige Aufnahmen auf 35-mm-Film pro Jahr erzeugen. Mit dieser Entwicklung hat der Bund nun eine neue Stufe der Sicherungsverfilmung nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut erreicht.

Gesamtstaatliches Handeln zu dokumentieren und damit Entwicklungen nachvollziehbar zu machen, ist ein wichtiger Bausstein, um die Geschichte und Kultur eines Volkes begreifen zu können. Seit Beginn der 1960er Jahre hat der Bund die Sicherung wichtiger Dokumente auf Mikrofilm gefördert. Unverzichtbare Partner waren dabei von Anfang an die Länder, deren Archive die fachliche Begleitung der Verfilmungsmaßnahme übernehmen und für die Auswahl relevanter Dokumente sorgen. Seit dem Weimarer Projekt sind nun auch die Bibliotheken in die Kulturgutsicherung auf Film mit einbezogen.

Die Haager Konvention
Die UNESCO hat 1954 in Den Haag eine Konferenz zur Ausarbeitung eines Kulturschutzabkommens einberufen. Das Ergebnis ist die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, der bis heute über 100 Staaten beigetreten sind. Zu den beschlossenen Maßnahmen zählen die Kennzeichnung von unbeweglichem Kulturgut, der Bau von Bergungsräumen, die Sicherungsverfilmung von Archivgut von Bund und Ländern sowie die Sicherungsverfilmung von Bibliotheksgut. In Deutschland ist das BBK für die Durchführung verantwortlich.

Quelle: BBK, Klassik-Stiftung, Pressemitteilung: Farbige Sicherungsverfilmung im Kulturgutschutz, 15.3.2010

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