Hamburger Stellungnahme zur fehlerhaften Bewertung von Todesbescheinigungen

Das Staatsarchiv Hamburg gibt jetzt in einer Stellungnahme Auskunft über die Konsequenzen, die man aus der falschen archivischen Bewertungsentscheidung des Bestandes „352-5 Gesundheitsbehörde Todesbescheinigungen“ zieht:

Die Entscheidung des Staatsarchivs, den Bestand 352-5 Gesundheitsbehörde zu bewerten und anschließend zu vernichten, hat zu massiver Kritik und kontroversen Diskussionen geführt. In diesem Zusammenhang sind in den letzten Wochen viele Gespräche geführt worden und es hat eine umfassende Berichterstattung in der Presse gegeben.

Das Staatsarchiv nimmt diese Kritik sehr ernst und hat eine umfassende Aufarbeitung und Bewertung seiner Entscheidung vorgenommen. Wir kommen auf dieser Grundlage zu dem Schluss, dass die Bewertungsentscheidung fehlerhaft ist. Es sind mehrere Fehler passiert, die wir ausdrücklich bedauern.

– Der Bestand ist insbesondere in den letzten Jahren im Rahmen der Verfolgung von NS-Unrecht, besonders von der Stolperstein-Forschung, benutzt worden. Dabei ist dieser Bestand auch in Publikationen zitiert worden.
– Das Staatsarchiv wurde nach der Entscheidung zur Kassation auf die Benutzung des Bestandes und seine Auswertungsmöglichkeiten hingewiesen. Diese Hinweise wurden durchaus ernst genommen und es wurde beschlossen, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Hier haben insbesondere die Hinweise auf die bereits erfolgte Nutzung durch das Gedenkbuch Hamburger Jüdischer Opfer des Nationalsozialismus und die Stolperstein-Publikationen eine Rolle gespielt. Diese Hinweise konnten durch einen Verfahrensfehler nicht mehr umgesetzt werden.
– Das Staatsarchiv hat es versäumt, im Vorfeld Gespräche zu führen, deren Erkenntnisse zu einer anderen Entscheidung geführt hätten.
– Die Annahme, dass alle in den Todesbescheinigungen vorhandenen Informationen an anderer Stelle vorhanden sind, ist falsch. Die Todesursache und die Namen der den Tod bescheinigenden Ärzte sind an anderer Stelle nicht lückenlos überliefert. Dies gilt für die Todesursachen für die Zeit von 1876 bis Juni 1938. Die Namen der den Tod bescheinigenden Ärzte lassen sich für die Euthanasie-Opfer in den Akten zu den NSG-Verfahren nachweisen.

Nach heutigem Kenntnisstand war die Entscheidung, den Bestand ohne vorherige Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern als nicht archivwürdig zu bewerten, ein Fehler. Insbesondere der Quellenwert für die Zeit die Jahre von 1933 bis 1945 hätte bei der Bewertungsentscheidung berücksichtigt werden müssen.

Welche Konsequenzen hat das Staatsarchiv aus diesen Fehlern gezogen?

Das Staatsarchiv hat in der Folge sämtliche betroffenen Prozesse untersucht und neu gestaltet. Das bedeutet im Einzelnen:

Bewertungen nach der Abgabe an das Archiv finden grundsätzlich nur statt, wenn die Unterlagen ohne vorherige Bewertung übernommen wurden. Die Amtsleitung des Staatsarchivs hat verfügt, dass in diesen seltenen Fällen so lange keine Bewertung stattfindet, bis der Entscheidungsprozess neu definiert wurde.

Der hinter einer Nachbewertung stehende Entscheidungsprozess ist im Staatsarchiv intensiv diskutiert worden. Um sicherzustellen, dass künftig alle relevanten Aspekte in die Entscheidungsprozesse aufgenommen werden, wird ein digitaler Workflow erstellt, in dem mehrfache Kontrollmechanismen und festgelegte Prüfkriterien, wie beispielsweise bereits erfolgte Nutzung, festgelegt werden und so auch nicht mehr aus Versehen übergangen werden können.
Zudem wird künftig im Vorfeld einer möglichen negativen Bewertung eine Veröffentlichung auf der Website des Staatsarchivs sowie gegebenenfalls auch eine Informationsveranstaltung für Nutzerinnen und Nutzer erfolgen. In qualitativ oder quantitativ herausragenden Ausnahmefällen, wie es die Bewertung des Bestandes 352-5 Gesundheitsbehörde – Todesbescheinigungen darstellt, soll die Entscheidung ebenfalls der Behördenleitung BKM vorgelegt werden.

Anfragen insbesondere aus dem Ausland haben gezeigt, dass dort eine große Besorgnis entstanden ist, dass durch die Vernichtung des Bestandes genealogische Forschung unmöglich wird. Das Staatsarchiv hat in diesen Fällen erläutert, welche Recherchemöglichkeiten weiterhin bestehen und ist gerne bereit, hier Nutzerinnen und Nutzern intensiver bei den Recherchen zu unterstützen.

Außerdem ist in den zahlreichen Gesprächen, die in den letzten Wochen geführt worden, deutlich geworden, dass es sinnvoll ist, neben projektbezogenen Einzelgesprächen einen regelmäßigen Austausch zwischen historischer Forschung bzw. Nutzerinnen und Nutzern und dem Archiv zu führen. Dieser Austausch wird in Kürze beginnen. Eine Einladung zu einem Auftaktgespräch ist bereits ausgesprochen worden. Wir erhoffen uns davon einen intensiven Dialog über die Erwartungen an das Archiv und dessen aktuelle Herausforderungen.

Kontakt:
Staatsarchiv Hamburg
Kattunbleiche 19
22041 Hamburg
Tel.: 040 115
Fax: 040 4279-16001
office@staatsarchiv.hamburg.de
https://www.hamburg.de/staatsarchiv/

Quelle: Staatsarchiv Hamburg, Archivische Bewertung des Bestandes 352-5 Gesundheitsbehörde Todesbescheinigungen, 15.10.2018

Sammler übergibt Kammergerichtsurkunde ans Brandenburgische Landeshauptarchiv

Der Sammler Walter Anderson aus Santa Fe, New Mexico, hat dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv eine Ehrenurkunde der Rechtsanwälte am Kammergericht Berlin übergeben. Anderson, selbst Sammler antiquarischer Dokumente, hatte die prächtige Urkunde in Buchform vor wenigen Monaten bei einer Auktion in Kalifornien erworben. Am 8. Oktober 2018 brachte er sie dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv – als Geschenk. „Ich freue mich, die Urkunde an das verantwortliche Archiv geben zu können“, so der US-Amerikaner bei seinem Besuch in Potsdam. „Denn hier bestehen die besten Bedingungen für eine dauerhafte Aufbewahrung und Nutzung.“

   

Abb.: Der US-Amerikaner Walter Anderson (links) mit André Stellmacher, Referent im BLHA, bei der Übergabe der Urkunde im Landeshauptarchiv (Fotos: BLHA)

Die Urkunde wurde am 12. Mai 1890 anlässlich seines 50. Dienstjubiläums für den Senatspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat am Oberappellationsgericht, ab 1877 Präsident des Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten, Friedrich Ludwig Eduard Eggeling ausgefertigt.

Eggeling, geboren am 16. Januar 1819 in Bremen, gestorben am 16. Februar 1898, war zunächst in hannoverschem, nach der Annektierung des Königreichs 1866 in preußischem Staatsdienst tätig. 1879 wurde er zum Kronsyndikus auf Lebenszeit ernannt und in das Preußische Herrenhaus berufen. In seiner Dienstzeit trat er als Mitglied in zahlreichen Kommissionen und als Berichterstatter über bedeutende Gesetzesvorlagen hervor. Ansehen erwarb sich Eggeling daher vor allem als Experte bei der Modernisierung des preußischen Justizwesens. Vielleicht geben die Urkunde und der anstehende 200. Geburtstag Eggelings der Forschung im nächsten Jahr Anlass dazu, sein Leben und Wirken näher zu erkunden. Bisher ist darüber noch wenig bekannt.

Kontakt:
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Am Mühlenberg 3
14476 Potsdam
OT Golm

Postanschrift
Postfach 600449
14404 Potsdam
poststelle@blha.brandenburg.de
https://blha.brandenburg.de

Quelle: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Aktuelles, 12.10.2018

Kölner Archiveinsturz: Ursache steht fest

Fast zehn Jahre, nachdem am 3. März 2009 das Historische Archiv der Stadt Köln einstürzte und beim gleichzeitigen Einsturz benachbarter Gebäude zwei Menschen starben, kam das vor dem Landgericht Köln geführte Verfahren gegen ursprünglich sieben Angeklagte mit dem Urteil vom 12.10.2018 zu einem vorläufigen Ende. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Einsturz des Stadtarchivs auf einen gravierenden Fehler bei der Herstellung der Schlitzwand für das Gleiswechselbauwerk Waidmarkt zurückzuführen sei, andere Einsturzursachen seien sicher ausgeschlossen.

Abb.: Schuttschichten mit Archivgut des Historischen Archivs der Stadt Köln, 2009 (Foto: Stadt Köln)

Dieses Urteil im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs sei ein fatales Signal, meint Frank Überall in seinem Kommentar auf WDR 5 (Morgenecho), in dem er zwar ein unpassendes Bild für seinen Vergleich wählt, aber zurecht ausspricht, dass die Verantwortlichen nicht gleichsam ungestraft davon kommen dürften: „Es geht um erwachsene Menschen in verantwortungsvollen Positionen. Sie haben viel Geld verdient mit ihren Posten, die ihnen Macht und Einfluss gegeben haben. Sie trugen die Verantwortung für eine Baustelle, die gefälligst professionell organisiert werden sollte. Aber was ist passiert? Da wurde gepfuscht, verschleiert, gelogen! Mit der Liebenswürdigkeit des alltäglichen Kölschen Klüngels hatte das nichts mehr zu tun. […] Die Straffreiheit und die eine milde Mini-Strafe sind ein fatales Signal: Man kann also eine Baustelle mitten in einer Millionenstadt so chaotisch und verantwortungslos organisieren, dass Leichen als Bagatellschaden in Kauf genommen werden. Man darf pfuschen, verschleiern, lügen – und bekommt dafür Urteile, die von vielen nicht als gerecht empfunden wird.“

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker erklärt zum Urteil: „Mit dem Urteil ist die Einsturzursache nun zweifelsfrei festgestellt worden. Ich hoffe, dass dies zur Aufarbeitung der Geschehnisse beiträgt und zerstörtes Vertrauen wieder aufbaut.“ Henriette Reker betont: „Der 3. März 2009 war einer der dunkelsten Tage in der jüngeren Geschichte der Stadt Köln. Der Einsturz des Historischen Stadtarchivs hat zwei Menschen das Leben genommen. Er hat das Zuhause vieler Menschen zerstört, er hat Köln im Mark erschüttert. Die Wunde im Herzen unserer Stadt ist auch nach Jahren noch nicht verheilt. Das Unglück hat nicht nur sichtbar im Stadtbild, sondern auch im Gedächtnis der Stadt eine tiefe Narbe hinterlassen und viel Vertrauen zerstört. Wir brauchen jetzt einen Ort des Gedenkens, der zugleich ein zukunftszugewandter und ansprechender öffentlicher Aufenthaltsort ist und die Stadtgesellschaft zur vielseitigen Nutzung einlädt. Wir brauchen einen Ort, der dem Quartier am Waidmarkt, das noch heute unter dem Einsturz und seinen Folgen leidet, wieder ein neues Gesicht gibt. Das sind wir den Menschen, die am Waidmarkt zu Tode kamen, ihren Familien und allen vom Einsturz Betroffenen schuldig.“

Das nunmehr endende Verfahren vor der 10. Großen Strafkammer fügt sich in eine Reihe von Verfahren ein, die derzeit vor dem Landgericht Köln im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs anhängig sind. So ist gegenwärtig ein weiteres Strafverfahren vor der 20. Strafkammer des Landgerichts Köln gegen einen Oberbauleiter der ARGE Los-Süd anhängig. Daneben sind auch die zivilrechtlichen Verfahren im Hinblick auf Schadensersatzansprüche der Stadt Köln zu berücksichtigen. Insbesondere sind hier zwei selbständige Beweisverfahren zur Ursache des Einsturzes und zur Schadenshöhe anhängig.

Quelle: Stadt Köln, Pressemitteilung, 12.10.2018; WDR 5, Morgenecho, Kommentar, 13.10.2018

Jetzt digital verfügbar: Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

Sachthematisches Online-Inventar zu den Akten und Karten der Abteilung Westfalen des Landesarchivs NRW

Überarbeitete und stark erweiterte Fassung des gleichnamigen Inventars von Ursula Schnorbus von 1983, Münster 2018 (Link). Die erste Auflage des Inventars und die in ihm aufgeführten Archivalien sind mit dem wachsenden Interesse an der Erforschung der Geschichte des Judentums häufig benutzt worden. Einer Vielzahl von Studien ist der Quellenzugriff zumindest erleichtert worden.

Zu nennen sind etwa die seitdem erschienenen Bände der Westfalica Judaica, sowie das Großunternehmungen des von der Historischen Kommission für Westfalen getragenen vierbändigen „Historischen Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe“. Die Bände dieses Werkes geben den Forschungsstand bis zum Jahr 2016 wieder. Auf sie sei daher in Bezug auf die aktuelle Forschungsdiskussion verwiesen. Angesichts der weiterhin großen Zahl der auf archivalische Quellen angewiesenen Projekte, sei es die Verlegung von Stolpersteinen, seien es Crowdsourcing-Projekte wie etwa das „Juden- und Dissidentenregister in Westfalen und Lippe“, erscheint eine Neuauflage des Inventars aus verschiedenen Gründen als sinnvoll: In den seit Erscheinen vergangenen 35 Jahren hat das damalige Staatsarchiv Münster, die heutige Abteilung Westfalen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, zahlreiche neue Unterlagen übernommen und erschlossen. Bei einer großen Zahl von bereits 1983 vorhandenen Beständen konnte die Verzeichnung seitdem außerdem verbessert werden. Das vorhandene Material hat sich also erheblich vermehrt und ist leichter zugänglich geworden. Auch inzwischen eingetretene Änderungen in der Tektonik und der Bestandsbenennung mussten eingearbeitet werden.

Wie bereits bei der ersten Auflage wurden diejenigen Dokumente berücksichtigt, aus deren Aktentitel oder Enthält-Vermerk ein Bezug zur Geschichte der jüdischen Menschen, ihrer Institutionen und Lebensumstände erschlossen werden konnte. In gleicher Weise wurde auf die inhaltliche Auswertung des Textbestandes von Handschriften, Protokollreihen und ähnlichem Archivgut verzichtet.

Den Bearbeitern des vorliegenden Inventars stellte sich die Problematik der Wahrung der archivgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte: Zahlreiche vorhandene personenbezogene Unterlagen besonders der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beziehen sich auf Personen, die noch nicht verstorben sind oder deren Lebensdaten durch ein Archiv nicht mit vertretbarem Aufwand (oder überhaupt nicht) festgestellt werden können. Große Beständegruppen sind erst im Verlauf der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und nach ihrem Ende im Zuge der Rückerstattung entzogenen jüdischen Vermögens und des materiellen Ausgleichs von erlittenen Schäden sowie der Verfolgung der Täter entstanden. Hier waren die Interessen von Opfern und Zeugen zu berücksichtigen. Das vorliegende Inventar beansprucht daher nur bis zum Jahr 1933 eine relative Vollständigkeit.

Auf folgende wichtige Beständegruppen, die aus archivrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt wurden sind, möchten die Bearbeiter besonders hinweisen: Die Akten der Devisenstellen (Bestand Oberfinanzdirektion, Devisenstelle) befassen sich der Kontrolle und Abschöpfung des Vermögens jüdischer Personen. Besonders Auswanderungswillige wurden so durch die Finanzbürokratie um den Großteil ihres Besitzes gebracht.7 Der Bestand der Abteilung Westfalen umfasst etwa 5.000 Akten, die das Schicksal von über 11.500 verfolgten Personen dokumentieren. Die Akten der Ämter für gesperrte Vermögen und die Rückerstattungsakten der Landgerichte beleuchten den Versuch der Vermögensrestitution in der Nachkriegszeit und ergänzen sich dabei inhaltlich. In der Abteilung Westfalen des Landesarchivs sind ca. 30.000 Einzelfallakten der Bezirks- und Kreisämter für gesperrte Vermögen der Regierungsbezirke Münster und Arnsberg überliefert sowie 16.000 Rückerstattungsakten aus sechs Landgerichten.

Neben diesem kleineren Teil der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts wurde durch den Gesetzgeber versucht, auch immaterielle Schäden durch Unterbrechung oder Verhinderung der beruflichen Ausbildung, der Berufstätigkeit, dem Entzug der Freiheit oder dem Verlust von Gesundheit oder des Lebens auszugleichen. Diese Entschädigungsleistungen nach dem s.g. Bundesentschädigungsgesetz sollten einen wesentlich größeren Umfang als die vorgenannten Maßnahmen annehmen. Die Verfahren gehen aus den so genannten Wiedergutmachungsakten hervor, von denen aus dem Regierungsbezirk Arnsberg ca. 28.000 Einzelfallakten vorliegen sowie ca. 12.000 aus dem Regierungsbezirk Münster. Weitere Beständegruppen enthalten ebenfalls zahlreiche Informationen zur Geschichte des Judentums in Westfalen. Hierzu gehören die Akten zur juristischen Aufarbeitung des Holocausts durch die deutschen Gerichte der Nachkriegszeit, die noch immer nicht abgeschlossen ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Akten der Staatsanwaltschaft Dortmund, Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen, aber auch die Akten der anderen Staatsanwaltschaften. Dazu kommen die Unterlagen der Entnazifizierungsverfahren, die sich allerdings für die beiden durch die Abteilung Westfalen betreuten Regierungsbezirke Arnsberg und Münster nicht in Münster selbst befinden, sondern zentral für das ganze Land Nordrhein-Westfalen in der Abteilung Rheinland in Duisburg verwahrt werden. Im Bestand Personalakten sind Unterlagen zu zahlreichen jüdischen Beamtinnen und Beamten bzw. Beschäftigten von staatlichen Behörden des früheren Landes Preußen bzw. des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen vorhanden.

Als Inventar zu den in der Abteilung Westfalen lagernden Quellen zur Geschichte der Juden enthält die vorliegende Zusammenstellung nicht die in anderen Archiven verwahrten und die Geschichte der Juden in Westfalen betreffenden Archivalien. Für den heutigen Regierungsbezirk Detmold ist nur der Zeitraum bis etwa 1815 abgedeckt, während die Unterlagen der Behörden im Regierungsbezirk Minden bzw. Detmold sowie des früheren Landes Lippe sich in der Abteilung Ostwestfalen-Lippe befinden.

(Gerald Kreucher)

Linkhttp://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/Judeninventar.pdf

Kontakt:
Dr. Mechthild Black-Veldtrup
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bohlweg 2
48147 Münster
Tel.: 0251-48850
Fax: 0251-4885100
westfalen@lav.nrw.de
www.archive.nrw.de/lav 

Quelle: Nachrichtensammlung Westfälische Geschichte, 8.10.2018

Archiv und Wirtschaft 3/2018

Die jetzt erschienene Ausgabe 3/2018 von „Archiv und Wirtschaft“, der Zeitschrift der Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e.V., umfasst unter anderen einen Aufsatz über die Geschichte des Firmenarchivs der Oetker-Gruppe.

Inhaltsverzeichnis „Archiv und Wirtschaft“ 3/2018

AUFSÄTZE

Diana Schwindt: Das Firmenarchiv der Oetker-Gruppe – Geschichte und Entwicklung (53-60)

Matthias Weber: Two is company. Über den gegenseitigen Nutzen von Archiv und Records Management in Wirtschaftsarchiven (61-65)

WIRTSCHAFTSARCHIV DES JAHRES

Andrea Hohmeyer: „Wenn Sie ein Mann wären…“ Inhalte der Ausstellung „VerSIErt. Frauen machen Geschichte bei Evonik“ (66-72)

BERICHTE

Siegrun Lehnert: Blogs für die eigene Wissenschaftskommunikation (73-75)

Kathrin Baas: Nominiert für den Preis des Wirtschaftsarchivs des Jahres 2018: das Westfälische Wirtschaftsarchiv (76-78)

Jens Brokfeld: „Wirtschaftsarchivare in der Industrie 4.0 – Langzeitarchivierung digitaler Unterlagen“. 54. Arbeitstagung der Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare vom 6. bis 8. Mai 2018 in München (79-86)

REZENSIONEN

Manfred Rasch und Peter K. Weber (Hrsg.): Europäischer Adel als Unternehmer im Industriezeitalter (Dirk Schaal) (87)

Ralf Stremmel: Industrie und Fotografie. Der „Bochumer Verein für Bergbau und Gussstahlfabrikation“, 1854–1926 (Edgar Lersch) (88-89)

Nachruf Rainer Klitzsch (Doris Eizenhöfer) (90)

Nachrichten (91)

Rezensionsliste (91-92)

Impressum (96)

Kontakt:
Dr. Martin Münzel
c/o F. Hoffmann-La Roche AG
„Archiv und Wirtschaft“
Bau 52/111
CH – 4070 Basel
Telefon: (0049) (0)30-2093-70571
Martin_Muenzel@Yahoo.com
http://www.wirtschaftsarchive.de/veroeffentlichungen/zeitschrift

 

Praktische Archivkunde, 4. überarb. Auflage

Soeben ist die überarbeitete und aktualisierte 4. Auflage „Praktische Archivkunde – Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv“ von Marcus Stumpf (Hg.), Hans-Jürgen Höötmann (Red.) erschienen.

Das übersichtliche Kompendium zu Fragen der Archivtheorie und -praxis ist auf das besondere Berufsbild des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FaMI) der Fachrichtung Archiv ausgerichtet. Der Leitfaden basiert auf den Erfahrungen des LWL-Archivamts für Westfalen in der kommunalen Archivpflege und ist als Handreichung für die Ausbildung und spätere Tätigkeit der Fachangestellten gedacht.

Zugleich bietet es Historikern und angehenden Archivaren einen bewährten Einstieg in das Archivwesen: Archivarische Tätigkeiten von Schriftgutverwaltung und Überlieferungsbildung bis zu neuen Informationstechnologien, Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit werden ausführlich dargestellt, ebenso Hilfswissenschaften. Den Abschluss bilden Mustervorlagen, Gesetzestexte und Hinweise auf hilfreiche Adressen und weiterführende Literatur.

Link: Inhaltsverzeichnis

Info:
Marcus Stumpf (Hg.), Hans-Jürgen Höötmann (Red.)
Praktische Archivkunde
Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv
4., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2018
€ 34.00, 400 Seiten
Einband: Festeinband, Format: 16,8 cm x 24,0 cm
ISBN 978-3-87023-434-8

Quelle: Verlagswerbung

Archiv für drei Landkreise in Bad Hersfeld

Interkommunales Kreisarchiv Nordhessen

Früher, als alles noch anders und – im Rückblick – angeblich auch besser war, da hatte die kommunale Familie kaum Probleme mit ihren zu archivierenden Akten: Das Staatsarchiv, im Falle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg jenes in Marburg, kam in Abständen, sichtete die Akten und teilte sie auf in „bewahrenswert“ und „zur Entsorgung freigegeben“. Seit es jedoch das Hessisches Archivgesetz (HArchivG) gibt, ist alles anders! Seitdem sind die Kreise und Gemeinden selber zuständig für die ordnungsgemäße Archivierung ihrer bewahrenswerten Akten.

Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind es gut fünf Kilometer Akten, die darauf warten, von Archivaren begutachtet zu werden. In den Nachbarkreisen ist es kaum anders. Und auch viele Städte und Gemeinden „platzen aus allen Nähten“, was zu archivierende Akten angeht. Vor diesem Hintergrund beauftragte Landrat Dr. Michael Koch einen Projektleiter damit, eine – möglichst kreisübergreifende – Lösung für die Archivfrage zu finden (vgl. Präsentation).

Das „Projekt Aufbau Kreisarchiv“ sollte organisatorisch und strukturell die Voraussetzungen schaffen, um die Dokumente der Kreisverwaltung nach den Vorgaben des Hessischen Archivgesetzes zu sichern, zu verwahren, zur Forschung nutzbar zu machen und so zur Wahrung des Geschichtswissens beizutragen. Ziel war es, gemeinsam mit benachbarten Landkreisen ein „Interkommunales Kreisarchiv Nordhessen“ zu schaffen, das als Fachstelle für die beteiligten Kreise agiert und den Auflagen des Hessischen Archivgesetzes nachkommt

Nach vielen Gesprächen kam es dazu, dass die Landräte der drei Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Vogelsberg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichneten und ein „Interkommunales Kreisarchiv Nordhessen“ gründeten. Mehr noch: Es wurde ein Antrag an das Land Hessen gestellt, um eine Bezuschussung dieser kreisübergreifenden und musterhaften Kooperation zu erreichen.

Das Archivgut der Landkreise Hersfeld-Rotenburg – Schwalm-Eder – Vogelsberg verbleibt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Landkreise und wird weiterhin an drei dezentralen Orten gelagert und verwaltet. Zur fachgemäßen Sichtung, Komprimierung, Verwahrung und Verwaltung der Archivmengen der drei beteiligten Landkreise wird eine gemeinsame Fachstelle geschaffen.

Dieses „Interkommunale Kreisarchiv Nordhessen“ der Landkreise Hersfeld-Rotenburg – Schwalm-Eder – Vogelsberg wird seit Dezember 2017 im ehemaligen Tuchlager an der Wilhelm-Wever-Straße in Bad Hersfeld aufgebaut. Leiter dieser Einrichtung ist Dr. Sebastian Kraffzig. Der 40-Jährige und sein dreiköpfiges Team sichten, verzeichnen und digitalisieren Schriftgut von etwa 1.800 Registraturbildnern – es sei erstaunlich, wie viele Aufgabenfelder die Landkreise haben, so Kraffzig.

In Bad Hersfeld ist Platz für 260 laufende Meter Akten vorhanden. Die Aufbewahrung findet weiterhin in den beteiligten Landkreisen statt, so dass der Archivar zwischen den Standorten zu reisen habe. Eine Erweiterung des Lagerraums in Bad Hersfeld sei aber geplant. Gefördert wird das Projekt mit 100.000 Euro vom Land Hessen, geplant wird mit jährlichen Personalkosten von etwa 66.000 Euro pro Kreis.

Kontakt:
Interkommunales Archiv Nordhessen
Wilhelm-Wever-Straße 1 (Eingang: Friedrich-Ebert-Straße)
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621/87-1700
Telefax: 06621/8757-1700
archiv@hef-rof.de

Quelle: Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Interkommunales Kreisarchiv, o.D.; Clemens Herwig, Hersfelder Zeitung, 26.9.2018.

32.000 neue Fotos für das Stadtarchiv Dresden

Fotografische Baudokumentationen und Luftbildaufnahmen von Jörg Schöner

Im Beisein der Bürgermeisterin für Kultur und Tourismus, Annekatrin Klepsch, erhielt das Stadtarchiv Dresden am 7. September 2018 den wertvollen Archivbestand von Professor Jörg Schöner. Der fotografische Vorlass von Professor Jörg Schöner umfasst etwa 32.000 analoge und digitale Fotos der Jahre 1973 bis 2016. Die Bilder dokumentieren öffentliche Bauvorhaben des Freistaats Sachsen und der Stadt Dresden sowie Industrie- und Werbefotografie aus den Jahren vor 1989.

Symbolische Bildübergabe: Professor Jörg Schöner; Annekatrin Klepsch; Thomas Kübler v.l.n.r. (Foto: Elvira Wobst, Stadt Dresden)

Jörg Schöner dokumentierte von 1992 bis 1995 den Wiederaufbau des Taschenbergpalais und von 1993 bis 2005 den Wiederaufbau der Frauenkirche. 1992 bis 1995 erfasste er einen Großteil der Liegenschaften des Freistaates. Im Rahmen der sächsischen Staatsbauvorhaben erstellte Professor Schöner baubegleitende Dokumentationen vom Sächsischen Landtag, von Hochschul- und Klinikbauten sowie dem Neubau und der Rekonstruktion aller sächsischen Ministerialgebäude. Zu seinem Portfolio gehören ebenfalls Fotos von den Sparkassengebäuden am Güntzplatz und Altmarkt, der Albertstadt mit der ehemaligen Heeresbäckerei, sowie von Kreuzkirche, Hofkirche und Synagoge.

Zudem entwickelte Schöner ein digitales System zur Darstellung von Fassaden- und Gebäudeoberflächen in Originalgröße. Diese Methode unterstützt Restauratoren bei Aufmaßarbeiten und bildet die Grundlage der Zustandsdokumentation des rekonstruierten Historischen Grünen Gewölbes und dem Monitoring-Programm am Dresdner Zwinger. Die Dokumentation des Grünen Gewölbes war dekoratives Umfeld von Ausstellungen der SKD in Shanghai, Doha und Seoul. Vervollständigt wird der Bestand durch die Übergabe seines Luftbildarchivs der Jahre 1992 bis 2011, in dem besonders die Veränderungen der Dresdner Innenstadt dokumentiert wurden.

Jörg Schöner wurde am 6. August 1944 in Dresden geboren. Er absolvierte eine Fotografenausbildung und diplomierte extern 1983 mit einer Dokumentation der Altstadt von Görlitz an der HfGB Leipzig. Seit 1995 ist er Mitglied im Bund Freischaffender Fotodesigner und lehrte von 1996  bis 2013 am Lehrstuhl für Darstellungslehre der TU Dresden Fotografie für Architekten. Aktuell arbeitet Jörg Schöner an der Herausgabe eines Bildbandes über seine Reisen durch Georgien und den Kaukasus. Ein Thema, das ihn seit fünfzig Jahren beschäftigt. Die Gegenüberstellung der Görlitzer Altstadt damals und 2014/15 ist Inhalt für die Ausstellung „Görlitz-Auferstehung eines Denkmals“. Sie wurde bisher in Görlitz, Berlin, Wiesbaden, Dresden und Leipzig gezeigt.

Im September 2019 plant das Dresdner Stadtarchiv eine retrospektive Ausstellung mit ausgewählten Werken des Schöner-Bestandes zu Ehren des Fotografen.

Kontakt:
Stadtarchiv Dresden
Elisabeth-Boer-Straße 1
01099 Dresden
Telefon 0351-4881515
Fax 0351-4881503
stadtarchiv@dresden.de

Quelle: Stadt Dresden, Pressemitteilung, 7.9.2018; Annafried Schmidt, Dresdner Neueste Nachrichten, 8.9.2018

Kinderbuch: Die Maus Mitza im Archiv

Ein Kinderbuch und die altehrwürdige, vielleicht etwas altmodisch wirkende Welt der Archive – geht dies zusammen? Es kann funktionieren, besonders wenn das Archiv von der vermutlich kleinsten „Archivpädagogin“ der Welt, der Maus Mitza, präsentiert wird.

Im Kinderbuch werden die Tätigkeiten von Archivarinnen und Archivaren für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter erklärt. Die kleine Maus erlebt zusammen mit dem Archivgespenst Ferdi einen spannenden Tag in einem Stadtarchiv und dessen Magazinen, in geheimen Gängen und Räumen, in der Welt historischer Dokumente und Urkunden. Selbst ein kindgerechtes Glossar wichtiger Archiv-Begriffe umfasst das Buch.

Das Buch basiert auf einer slowenischen Originalversion, dem Kinderbuch zweier Archivarinnen des Historischen Archivs in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana. In Slowenien besteht die Maus Mitza-Reihe aktuell bereits aus drei Kinderbüchern, die jeweils von slowenischen Künstlerin Tina Brinovar sehr ansprechend illustriert worden sind. In Slowenien haben die Abenteuer der Maus Mitza teils auch Eingang in den Schulunterricht und in Theaterstücke gefunden.

Das Buch wurde am 27.9.2018 im Beisein der Generalkonsulin der Republik Slowenien, Dragica Urtelj (München), im Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.

Info:
Die Maus Mitza im Archiv
Neustadt an der Aisch 2018 (Verlag Ph.C.W. Schmidt)
ISBN: 978-3-87707-138-0
Preis: 14,90 Euro.

Erhältlich im Buchhandel sowie direkt im Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg bzw. beim Verlag.

88. Deutscher Archivtag 2018 in Rostock

„VERLÄSSLICH, RICHTIG, ECHT – Demokratie braucht Archive!“

Vom 25. bis 28. September 2018 findet in der Stadthalle Rostock der 88. Deutsche Archivtag statt. Europas größter nationaler Archivkongress wird vom VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. ausgerichtet, erwartet werden ca. 700 Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland. Auf der parallel stattfindenden Fachmesse ARCHIVISTICA präsentieren 40 Aussteller Produkte und Innovationen rund um das Archivwesen.

Die digitale Revolution hat eine unüberschaubare Masse an Daten frei verfügbar gemacht. Noch nie in der Geschichte der Menschheit war es so einfach, sich Informationen zu beschaffen. Gleichzeitig war es noch nie so schwierig, zu überprüfen, welche dieser Informationen authentisch sind und welche nicht. „In Zeiten von Fake-News und gezielten Manipulationen von sozialen Netzwerken fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger, welchen Quellen sie noch vertrauen können. Ob für Zivilgesellschaft, Forschung, Medien oder den Staat – die Archive sind unverzichtbar“, so der VdA-Vorsitzende Ralf Jacob.

Rund 50 Einzelveranstaltungen in unterschiedlichen Formaten werden angeboten: Große Plenarsitzungen, Workshops, Fortbildungen, Postersessions und erstmals auch ein BarCamp. In diesen wird nicht nur der Rolle der Archive in der Informationsgesellschaft nachgegangen, sondern auch das schwierige Verhältnis zwischen den Archiven und den Geheimdiensten thematisiert. Bei der frei zugänglichen Eröffnungsveranstaltung am 25. September 2018 um 18:30 Uhr im Saal 1 der Stadthalle Rostock spricht als Festredner der Grünen-Politiker und langjährige Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele zum Thema „Geheimdienstakten ins Bundesarchiv – Neuregelung des Archivrechts“. Bei der abschließenden Podiumsdiskussion greift eine hochrangig besetzte Expertenrunde aus den Sektoren Archivwesen, Journalismus, Politik und Wissenschaft das Thema des Eröffnungsvortrages aus anderer Perspektive erneut auf.

Fachmesse ARCHIVISTICA 2018
Über neueste Produkte und Dienstleistungen zum Archivwesen informieren die Aussteller auf der Fachmesse ARCHIVISTICA im Foyer der Stadthalle Rostock. Mit 40 Anbietern ist die öffentlich zugängliche Messe die größte ihrer Art in Europa. Der Eintritt ist frei.

88. Deutscher Archivtag
2018 mit Fachmesse
ARCHIVISTICA 2018
Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock
Öffnungszeiten der ARCHIVISTICA:
25.9.2018: 14:00 – 18:30 Uhr
26.9.2018: 08:00 – 19:00 Uhr
27.9.2018: 08:00 – 17:00 Uhr
Öffnungszeiten des Tagungsbüros:
25.9.2018: 10:30 – 18:30 Uhr
26.9.2018: 08:00 – 18:30 Uhr
27.9.2018: 08:00 – 16:00 Uhr
Telefon Tagungsbüro:
+49 (0)381 4400301

Quelle: VdA, Pressemitteilung