Vor 777 Jahren: Der Bischof von Münster überlässt den Beckumer Bürgern einen Teil seines Besitzes

Kreisarchiv Warendorf präsentiert „Wiedervorlage“ 5/2015

In der aktuellen Folge der Serie „Wiedervorlage“ präsentiert das Kreisarchiv Warendorf ein Dokument, das vor genau 777 Jahren entstanden ist. In der Urkunde aus dem Jahr 1238 überlässt der Bischof von Münster den Beckumer Bürgern einen Teil seines Besitzes gegen eine jährliche Zahlung. Im Kreisarchiv wird das Dokument auch als „Stadt Beckum U 1“ bezeichnet – denn es handelt sich um die erste Urkunde aus Beckum und sogar um das älteste Dokument im gesamten Kreisarchiv. Ausgestellt wurde die Urkunde am 1. November 1238.

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Abb.: Bischof Ludolf von Münster überlässt am 1. November 1238 die Äcker seines Hofes in Beckum den dortigen Bürgern gegen die jährliche Zahlung eines festgelegten Betrages zur eigenen Bewirtschaftung. (Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 1)

Urkunden gehören zu den wichtigsten und ältesten Quellengruppen, die das Kreisarchiv Warendorf beherbergt. Sie finden sich in großer Zahl in den Beständen der Städte und Gemeinden des Kreises. Ihre Aussteller sind überwiegend geistliche und weltliche Herrschaftsträger, wie Bischöfe, Grafen oder Städte. Eine Urkunde stellt den Abschluss eines Rechtsgeschäfts dar. Sie war vor allem im Mittelalter ein wichtiges Mittel der Rechtssicherung. Die Mehrzahl der Urkunden bezieht sich auf die Veränderungen im Grundbesitz und der dazugehörigen Rechte und Abgaben. Bis in das 15. Jahrhundert hinein wurden Urkunden auf Pergament geschrieben. Erst danach setzt sich das günstigere Papier als Beschreibstoff durch.

Doch zurück zur „Stadt Beckum U 1“: In der auf Latein verfassten Urkunde verzichtet Ludolf von Holte, seit 1226 Bischof von Münster, als Landesherr gegen die Zahlung eines jährlich zu entrichtenden Betrages auf die eigenständige Bewirtschaftung seiner Güter und seiner Mühle in Beckum sowie auf seinen Rechtsanspruch, in Beckum Gericht halten zu dürfen.

Die Beckumer Bürger wurden damit endgültig aus der bischöflichen Verwaltung entlassen. Sie konnten fortan ihre Gemeindeangelegenheiten selbständiger und freier gestalten. In Zukunft traten sie selbstbewusster nach außen. Als Zeugen dieses Vertrages werden sieben geistliche Würdenträger und siebzehn Laien genannt, für die angenommen werden darf, dass sie dem Rechtsakt beigewohnt haben.

Beglaubigt ist die Urkunde mit dem Siegel des Ausstellers, das die für geistliche Siegelführer typische spitzovale Form hat und an rot-gelben Seidenfäden (in Leinen eingenäht) angehängt worden ist. Das Siegel ist leider zerstört, würde aber in einer idealisierten Darstellung das Selbstbildnis des Siegelführers, Bischof Ludolf von Holte zu Münster, zeigen.

Hintergrund: Serie „Wiedervorlage“
Mit der Serie „Wiedervorlage“ macht das Kreisarchiv Warendorf mit historischen Dokumenten aus seinen Beständen bekannt. In regelmäßigen Abständen präsentiert das Archiv Unbekanntes, Merkwürdiges, Schönes oder Nachdenkliches aus seinen Beständen. Damit öffnet man ein Fenster, durch das man einen kleinen Einblick in die reichen Bestände des Endarchivs gewinnen kann. Zu sehen sind die Ausstellungen mit Originalen aus dem Kreisarchiv in der Vitrine im Foyer des Warendorfer Kreishauses und im Flur vor dem Lesesaal des Kreisarchivs.

Kontakt:
Kreisarchiv Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-1040
Fax: 02581/53-1041
kreisarchiv@kreis-warendorf.de

Quelle: Kreis Warendorf, Pressemitteilung, 16.11.2015

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