Stadtarchiv Leutkirch stellt Eingemeindungen vor 50 Jahren ins Schaufenster

Die Gebietsreform in Baden-Württemberg wurde in den Jahren 1968 bis 1975 mit dem Ziel durchgeführt, leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen. Das sollte durch größere Verwaltungseinheiten erreicht werden, die nach Ansicht der damaligen Landesregierung aus CDU und SPD effizienter arbeiten würden. Aus 3379 Gemeinden in Baden-Württemberg sollten durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen 1.111 Gemeinden werden. Unterste Ebene sollten Gemeinden mit mindestens 8.000 Einwohnern werden.

Den Gemeinden, die sich freiwillig eingemeindeten, gab die baden-württembergische Landesregierung Sonderzuschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz. Bedingungen waren eine vorausgehende Bürgeranhörung und der Vollzug der Eingemeindung spätestens bis zum 1. Januar 1973. – Es war eine denkwürdige Stunde, als im Bürgersaal der ehemaligen Reichsstadt Leutkirch im Allgäu am 28. Februar 1972 die Bürgermeister von sieben Gemeinden in Anwesenheit von Landrat Dr. Münch mit ihrer Unterschrift den Anschluss ihrer Gemeinden an Leutkirch ab 1. Juni 1972 besiegelten.


Abb.: Unterzeichnung der Eingemeindungsverträge vor 50 Jahren am 28. Februar 1972 (Foto: Stadtarchiv Leutkirch)

Das Stadtarchiv Leutkirch erinnert mit der aktuellen Ausstellung an die Ereignisse vor 50 Jahren und stellt in seinen Schaufenstern in den nächsten Wochen immer jeweils zwei Gemeinden vor, die sich ursprünglich zusammenschließen wollten: Hofs und Wuchzenhofen, Winterstetten und Friesenhofen, Diepoldshofen und Reichenhofen. Für die beiden größten Gemeinden Gebrazhofen und Herlazhofen gab es keine anderen Überlegungen als den Zusammenschluss mit Leutkirch.


Abb.: Wappen der in die Stadt Leutkirch im Allgäu eingegliederten Gemeinden: Hofs (1. Januar 1972), Diepoldshofen, Friesenhofen, Gebrazhofen, Herlazhofen, Reichenhofen, Winterstetten und Wuchzenhofen (alle 1. Juni 1972)

Den Anfang in der Schaufenster-Ausstellung machen Hofs und Wuchzenhofen. Die Gemeinde Hofs hatte den Anschluss im Übrigen bereits zum 1. Januar 1972 vollzogen. Leutkirch im Allgäu ist seit 1974 Große Kreisstadt.


Abb.: Ansicht der Gemeinde Hofs (Foto: Stadtarchiv Leutkirch)


Abb.: Ansicht der Gemeinde Wuchzenhofen (Foto: Stadtarchiv Leutkirch)

Kontakt:
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88299 Leutkirch im Allgäu
Tel.: 07561 87-190
Fax: 07561 87-5190
nicola.siegloch@leutkirch.de
https://www.leutkirch.de/stadtarchiv

Quelle: Stadt Leutkirch, Stadtnachrichten, 22.2.2022; Stadtarchiv Leutkirch, Aktuelles; Schwäbische.de, 22.2.2022; Art. Gebietsreform in Baden-Württemberg, in: Wikipedia, 2.2.2022; Art. Leutkirch im Allgäu, in: Wikipedia, 19.1.2022.

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