Stasi-Überprüfungen bis Ende 2019 ermöglichen

Der Bundestag wird am 30. September 2011 die achte Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in zweiter und dritter Lesung beraten und voraussichtlich verabschieden. Mit der Novelle sollen die Überprüfungsfristen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert werden. Vorgesehen ist auch, das Recht auf Akteneinsicht zu erweitern und die Möglichkeiten für eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszuweiten.

Zudem sieht der Gesetzentwurf ein Beschäftigungsverbot für ehemalige Stasi-Mitarbeiter beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) vor. Für die Aussprache über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP, die um 12.20 Uhr beginnen soll, sind 60 Minuten eingeplant. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war in der vergangenen Woche vom Ausschuss für Kultur und Medien noch einmal verschärft worden. Mit Hinweis auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung über die Gesetzesnovelle vor der parlamentarischen Sommerpause legten die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag vor, den der Ausschuss gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke mehrheitlich annahm. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.

Nach dem geänderten Gesetzentwurf sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Antrag des Dienstherrn bereits ab der Gehaltsgruppe A9/E9 auf eine frühere informelle oder hauptamtliche Stasi-Tätigkeit überprüft werden können. Die Sozialdemokraten und die Grünen, die prinzipiell für eine Novelle des Gesetzes eintreten, lehnen eine solche Überprüfungsmöglichkeit ab. Sie wollen eine Überprüfung nur in Fällen, in denen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine frühere Stasi-Tätigkeit vorliegen. Die Linksfraktion lehnt den Gesetzentwurf hingegen generell ab. Sie plädiert dafür, die Stasi-Akten in das Bundesarchiv zu überführen und dort aufzuarbeiten. Aufgenommen in den Gesetzentwurf wurde zudem ein Beschäftigungsverbot für ehemalige informelle und hauptamtliche Mitarbeiter der Staatsicherheit in der Stasi-Unterlagen-Behörde (nach dem derzeitigen Behördenleiter Roland Jahn auch Jahn-Behörde genannt). Die derzeit noch in der Behörde beschäftigten Stasi-Mitarbeiter sollen innerhalb des Bundesdienstes bei gleicher Bezahlung versetzt werden. Auch diese Regelung wird von den Oppositionsfraktionen abgelehnt. Unstrittig zwischen Union, FDP, SPD und Grünen hingegen ist das Recht auf Einsicht in die Stasi-Akten durch die Wissenschaft, die Medien sowie die Stasi-Opfer und deren Angehörige.

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Quelle: Deutscher Bundestag – Pressereferat, Pressemitteilung, 27.9.2011

Aus der Geschichte des Goethe- und Schiller-Archivs von 1885 bis 1945

Das Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar ist das älteste und traditionsreichste deutsche Literaturarchiv. Den Grundstein dafür legte der letzte Enkel Johann Wolfgang von Goethes, der in seinem Testament das persönliche Archiv des Dichters der Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach vermachte. Das 1885 begründete Goethe-Archiv wurde 1889 um den Nachlass Friedrich Schillers ergänzt und damit zum Goethe- und Schiller-Archiv.

Das Archiv, das heute zu den wichtigsten Sammlungen der deutschen Literaturgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts gehört, beherbergt u.a. über 120 Nachlässe von Schriftstellern, Philosophen, Komponisten und bildenden Künstlern. Darunter sind so große Namen wie Herder, Liszt, Wieland, von Arnim, Büchner und Nietzsche.

Die Weimarer Archivarin Karin Ellermann arbeitet seit 1992 im Goethe- und Schiller-Archiv. Kenntnisreich und anschaulich erzählt sie in dem im August 2011 im Sutton-Verlag erschienenen Buch "\’Weimar den Vorzug zu sichern …\‘ Aus der Geschichte des Goethe- und Schiller-Archivs von 1885 bis 1945" die bewegte Geschichte der Sammlungen von 1885 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges und lässt anhand von hauseigenem Aktenmaterial die ersten sechs Jahrzehnte des Archivbestehens Revue passieren. Ergänzt wird die Darstellung durch eine Auswahl biografischer Abrisse der dort Wirkenden.

Dieses erste Buch über das Goethe- und Schiller-Archiv ist eine einzigartige Zeitreise durch die Vergangenheit eines der bedeutendsten deutschen Archive, dessen Grundstein, der Goethe-Nachlass, zu Recht seit 2001 zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt.

Das Buch gibt einen Einblick in die Entwicklung der Archivgeschichte und ist für Archivare und Historiker interessant. So wird versucht, die Geschichte des Archivs, angereichert mit biografischen Abrissen der dort wirkenden Personen, anhand von hauseigenem Aktenmaterial beispielhaft zu erzählen. Der Blick ins Archiv und in die Handlungsweise der Akteure soll einen Teilaspekt der germanistischen Forschung, speziell der Goethephilologie, vorstellen und erlebbar machen und gleichzeitig aufzeigen, in welchem Maße gut gebildete und kulturell interessierte Teile der Bevölkerung Anteil am Aufbau des Archivs nahmen.

Der zeitliche Rahmen für die vorliegende Archivgeschichte wird gesetzt durch die Eröffnung des Testaments des letzten Goethenachkommens Walther Wolfgang von Goethe 1885 und dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 und umfasst damit die erste Hälfte der Überlieferungen des hauseigenen Archivs. Zurzeit wird das Gebäude einer umfassenden Sanierung unterzogen, um die wertvollen Bestände klima- und sicherheitstechnisch optimal aufzubewahren und für die Zukunft zu sichern. Modern eingerichtete Arbeitsplätze werden nach der Wiedereröffnung im Juni 2012 interessierten Benutzern die Möglichkeit geben, hier zu forschen und zu arbeiten. Die vorliegende Archivgeschichte möchte eine Einladung dafür sein.

Info:
Karin Ellermann:
"Weimar den Vorzug zu sichern …" Aus der Geschichte des Goethe- und Schiller-Archivs von 1885 bis 1945
19,95 €
128 Seiten, 40 Bilder (Schwarz-Weiß),
ISBN: 978-3-86680-843-0
http://www.suttonverlag.de/buch/weimar_den_vorzug_zu_sichern_978-3-86680-843-0.html

Ausstellung der Schätze aus dem Stadtarchiv Gerolzhofen

Anlässlich des alljährlichen Herbstfestes stellt die Stadt Gerolzhofen die schönsten und wertvollsten Objekte aus den Beständen des Stadtarchivs Gerolzhofen aus. Die Ausstellung wird am 2. Oktober 2011 im Rahmen einer Veranstaltung des Historischen Vereins in Gerolzhausen e.V. eröffnet und kann bis zum 6. November 2011 in der Rüstkammer des Alten Rathauses besucht werden.

Zu sehen sind ausgesuchte Archivalien aus den Beständen des Stadtarchivs im ehemaligen Bürgerhospital, welche sonst nur in Ausnahmefällen im Original konsultiert werden können. Darunter befinden sich unter anderem seltene Urkunden aus dem 14. Jahrhundert, alte Protokollbücher des Stadtrates, Häuser- und Grundstückslisten aus der Zeit des Bamberger Fürstbischofs Julius Echter, Flurkarten oder Wanderbücher von Gerolzhöfer Handwerksgesellen aus dem 19. Jahrhundert. Zu den wertvollsten Objekten der Ausstellung zählen Handschriften religiösen Inhalts, die wohl zur Zeit der Säkularisation in die Bestände des Stadtarchivs gelangten.

Veranstaltungsdaten:
2. Oktober 2011 – 6. November 2011; montags – freitags 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr, samstags 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, sonntags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr; Eintritt: frei

Veranstaltungsort:
Altes Rathaus
Marktplatz 20
97447 Gerolzhofen

Kontakt:
Stadtarchiv Gerolzhofen
Spitalstraße 10
97447 Gerolzhofen
Telefon: 09382/3489
www.gerolzhofen.de/Stadtarchiv_Stadtarchiv_Bildungsstadt_193_kkmenue.html

Quelle: Main-Post, 26.9.2011

Dresdner Notfallverbund gegründet

Die Kultureinrichtungen in Dresden haben sich mit Wirkung zum 23. September 2011 zu einem Notfallverbund zusammengeschlossen. Hiermit wollen die Museen, Archive und Bibliotheken der Stadt die Erfahrungen aus den Unglücken der letzten Jahre in vorbeugende Maßnahmen umsetzen. Besonders der Brand der Herzogin Anna Amalia-Bibliothek Weimar oder der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln hat gezeigt, dass eine angemessene Reaktion auf solche Unglücksfälle mit den bisherigen Strukturen nicht möglich ist.

Durch die Einrichtung des neuen Notfallverbundes will man in solchen Situationen zukünftig besser und schneller reagieren können. Die Landesstelle für Bestandserhaltung in der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) hat den Notfallverbund in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden vorbereitet. Weitere Mitglieder sind das Sächsische Staatsarchiv – Hauptstadtarchiv Dresden, das Landesamt für Denkmalpflege, der Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen, der Sächsische Landtag, die Landeshauptstadt Dresden, die Technische Universität Dresden, die Stiftung Deutsches Hygiene-Museum, die Verkehrsmuseum Dresden GmbH sowie die Senckenberg Naturhistorische Sammlungen Dresden.

Die elf Institutionen unterzeichneten eine „Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung in Notfällen (Dresdner Notfallverbund)“, die am 23. September 2011 in Kraft getreten ist. Damit erklären sie sich bereit, im Falle einer akuten Gefährdung oder Schädigung von Kunst- und Kulturgut durch Brand, Wasser, Unwetter, technische Defekte und andere unvorhersehbare Ereignisse gegenseitige Hilfe zu leisten. Ferner bringt der neue Notfallverbund die Verantwortungsträger und Experten in den Archiven, Bibliotheken und Museen in regelmäßigen Abständen zu einem regelmäßigen Wissensaustausch zusammen. Hierbei sollen vor allem präventive Maßnahmen beschlossen und diese an andere Einrichtungen weitergegeben werden. Solche Notfallverbünde gibt es bereits in mehreren deutschen Städten, zum Beispiel in Hannover, Karlsruhe, Magdeburg oder Münster.

Kontakt:
Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
Dr. Michael Vogel
Zellescher Weg 18
01069 Dresden
Telefon: 0351/4677-700
michael.vogel@slub-dresden.de
www.slub-dresden.de/ueber-uns/bestandserhaltung/notfallverbund-dresden/

Quelle: Fernsehen in Dresden GmbH, 23.9.2011

Historiker vermacht Stadtarchiv Bergisch-Gladbach Teil seiner Sammlung

Der Geschichtsforscher Herbert Stahl hat den Stadtarchiv Bergisch-Gladbach einen Teil seiner Sammlung vermacht. Hierbei handelt es sich um historische Dokumente, welche bisher im privaten Museum Stahls aufbewahrt worden sind. Der Schenkungsvertrag, den der Historiker und der Leiter der Stadtarchivs, Dr. Albert Esser, unterzeichneten, sieht vor, dass die Archivalien zu Lebzeiten Stahls weiterhin im Museum verbleiben und erst nach dessen Tod nach Bergisch-Gladbach überführt werden.

Stahl vermacht dem Stadtarchiv lediglich den Bergisch-Gladbach betreffenden Teil seiner umfangreichen Sammlung, weitere Bestandteile werden je nach Zuständigkeit an andere Institutionen wie beispielsweise das Institut für Landeskunde des Landschaftsverbandes Rheinland abgegeben. Dr. Albert Esser dankte Herbert Stahl für seine großzügige Schenkung und wies auf den historischen Gehalt der Dokumente hin. So gehen mit Wirkung des Vertrages unter anderem mehrere Urkunden, eine Fotosammlung zur Bensberger Bergbaugeschichte oder der Nachlasses von Heimatdichter August Kierspel (1884-1967) in den Besitz des Stadtarchivs über.

Kontakt:
Stadtarchiv Bergisch Gladbach
Hauptstr. 310
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/142212
Telefax: 02202/142216
archiv@stadt-gl.de
www.bergischgladbach.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=2216

Quelle: Kölnische Rundschau, 21.9.2011

Einladung zum Kongress »Kooperation. Kult.« am 23. November in Dortmund

Es ist wieder soweit: am 23.11.2011 findet im Kongresszentrum der Dortmunder Westfalenhallen der 4. Bildungspartner-Kongress statt, zu dem wir Archive, Archivarinnen und Archivare und deren Kooperationspartner in den Kommunen recht herzlich einladen! Unter dem Titel \“Kooperation. Kult.\“ möchte der Kongress zeigen, wie Schulen und ihre Bildungspartner in den Städten und Gemeinden gemeinsam Lernen lebendig und individuell gestalten und die kulturellen Stärken der vielfältigen Partner erlebbar machen.

Neben neuen inhaltlichen Impulsen aus dem Bereich der schulischen und außerschulischen Kooperationen erwartet die Teilnehmer auch in diesem Jahr wieder zentrale Vorträge und Gesprächsrunden, zahlreiche Seminare aus der Praxis für die Praxis sowie ein ganztägiges Informationsforum inklusive einer Fachausstellung.

\"Einladung

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung, und Klaus Schäfer, Staatssekretär des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW werden aus ihrer jeweiligen Perspektive die Vorteile der Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Partnern vor Ort erläutern. Was man durch ein Mehr an Kreativität erreichen kann, zeigt Filmemacherin und Journalistin Andrea Thilo. Klaus Hebborn, Beigeordneter des Städtetages NRW wird einen Ausblick auf den Dreiklang \“Kultur – Schule – Bildung\“ geben. Praktikerinnen und Praktiker stellen Vernetzungsbeispiele vor und berichten von ihren Erfahrungen mit Kooperationen. Vier Angebote widmen sich dabei gezielt dem Schwerpunkt historische Bildung und beleuchten das Thema aus Sicht von Archiven, Geschichtsorten und Schulen.
Den Abschluss des Kongresses bildet die Auszeichnung der Preisträger des diesjährigen Wettbewerbs \“Kooperation. Konkret.\“. Kleine Kulturbeiträge von Schülerinnen und Schülern untermalen das Programm.

Direktlink zu Anmeldung und Programm:
http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/app/kteam/event/event.asp?P=mb&ENr=3374&KNr=0.

Kontakt:
Christiane Bröckling, Koordinatorin Bildungspartner NRW
Carolin Thielking
Bildungspartner NRW
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
Medienberatung NRW

Geschäftsstelle:
LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211/27404-3203 (NEU) – Fax: 0221/8284-1450
thielking@medienberatung.nrw.de 
www.medienberatung.schulministerium.nrw.de 
www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de 
www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de 
www.regionale.bildungsnetzwerke.nrw.de

Wolfram Angerbauer gestorben

Der langjährige Archivar des Landkreises Heilbronn, Wolfram Angerbauer, ist tot. Der gebürtige Karlsruher starb am 10. September 2011 im Alter von 73 Jahren. Angerbauer leitete von 1972 bis 2004 das Kreisarchiv im Heilbronner Landratsamt. In seiner Verantwortung wurden zahlreiche Gemeindearchive erschlossen und über 70 Findbücher erstellt. Außerdem wirkte Angerbauer bei vielen Ortschroniken mit, zuletzt am Heimatbuch der Stadt Widdern, welches noch im September veröffentlicht wird.

Als besondere Herausforderung sah Angerbauer die Aufgabe, den Zugang zu den Adelsarchiven der Region zu verbessern. In diesem Sinne arbeitete er bis zuletzt an der Erschließung des Archivs der Grafenfamilie Neipperg in Schwaigern. Ferner begründete Angerbauer die Schriftenreihe des Landkreises Heilbronn, darüber hinaus trat er als Verfasser zahlreicher geschichtswissenschaftlicher Aufsätze in Erscheinung.

Der Archivar wirkte auch bei der Konzeption verschiedener Ausstellungen mit. So gestaltete er unter anderem die Ausstellung im Museum zur Geschichte der Juden in Kreis und Stadt Heilbronn, das 1989 in der ehemaligen Synagoge in Affaltrach, Stadt Obersulm, eingerichtet wurde. Des Weiteren war Angerbauer Mitglied im Rotary-Club Heilbronn-Unterland und von 1978 bis 2004 zweiter Vorsitzender des Historischen Vereins Heilbronn.

Quelle: Heilbronner Stimme, 21.9.2011

Französische Spuren in Konstanz – Ein Streifzug durch die Jahrhunderte

Das Stadtarchiv Konstanz hat einen neuen Band seiner Kleinen Schriften herausgegeben. Die Publikation befasst sich mit den Spuren, welche Französinnen und Franzosen in Konstanz hinterlassen haben. So führten in den vergangenen Jahrhunderten politische und religiöse Ereignisse, aber auch reines Vergnügen französische Staatsangehörige nach Konstanz. Die Publikation berichtet von Bernhard von Clairvaux, der französischen Delegation auf dem Konzil von Konstanz, der Geschichte der französischen Emigrantenkolonie und der Familie Bonaparte. Die französische Rolle bei der Vernichtung der Juden (Gurs) und die französische Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg sind ein weiterer Schwerpunkt.

Aber auch die gegenwärtigen Bestandteile der deutsch-französischen Freundschaft, wie beispielsweise die Städtepartnerschaft mit Fontainebleau und die Deutsch-Französische Vereinigung Konstanz (DFV), werden beleuchtet. Verfasst wurde das Buch von Daniela Frey und Claus-Dieter Hirt. Frey ist Historikerin und PR-Beraterin, Hirt Stadtamtsrat bei der Stadt Konstanz und dort für Repräsentation und Partnerstädte zuständig. Ferner sind beide Autoren Mitglieder DFV. Das Buch wird am Montag, den 26. September, um 19.00 Uhr, im Vortragssaal des Stadtarchivs vorgestellt.

Info:
Daniel Frey und Claus-Dieter Hirt, Französische Spuren in Konstanz – Ein Streifzug durch die Jahrhunderte, Kleine Schriftenreihe des Stadtarchivs Konstanz, Band 11, hg. von Jürgen Klöckler, UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz 2011, 190 S., 14,90 Euro, ISBN: 9783867643221

Kontakt:
Stadtarchiv Konstanz
Jürgen Klöckler
Benediktinerplatz 5
78459 Konstanz
Telefon: 07531/900-600
Telefax: 07531/61743
kloecklerj@stadt.konstanz.de
www.konstanz.de/wirtschaft/01384/01714/index.html

Quelle: UVK Verlagsgesellschaft mbH, Publikationsankündigung.

Grünes Licht für Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Der Kulturausschuss des Bundestages hat am Mittwochnachmittag der geplanten achten Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes (17/5894) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in geänderter Fassung grünes Licht erteilt. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Mit der Novelle soll das Gesetz bis zum 31. Dezember 2019 verlängert, das Recht auf Akteneinsicht erweitert und die Möglichkeiten für eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgeweitet werden. Zudem sieht es ein Beschäftigungsverbot für ehemalige Stasi-Mitarbeiter in der Stasi-Unterlagen-Behörde vor. Nach einem Änderungsantrag von Union und FDP, den der Ausschuss gegen das Votum von SPD und Linken bei Enthaltung der Grünen annahm, soll die Beschäftigung von ehemaligen hautamtlichen und inoffiziellen Stasi-Mitarbeitern beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) verboten werden. Zudem sollen bereits dort Beschäftigte ehemalige Stasi-Mitarbeiter innerhalb des öffentlichen Dienstes auf eine andere gleichwertige Stelle bei gleicher Bezahlung versetzt werden.

Die Koalitionsfraktionen begründeten die Gesetzesverschärfung mit den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses vor der parlamentarischen Sommerpause. Es stelle für ein Stasi-Opfer eine „Zumutung“ dar, wenn es in der Behörde mit einem ehemaligen Stasi-Mitarbeiter konfrontiert werde, argumentierte die CDU/CSU-Fraktion. Das Gesetz sei schließlich nicht für die Täter, sondern für die Opfer der SED-Diktatur gemacht worden, pflichtet die FDP-Fraktion bei. Die Stasi-Unterlagen-Behörde müssen endlich zur „Stasi-freien Zone“ gemacht werden. Heftige Kritik an dem Gesetzentwurf übten die Oppositionsfraktionen. Während SPD und Grüne einer Gesetzes-Novelle zwar prinzipiell zustimmten, lehnten sie ebenso wie Die Linke eine Überprüfung auf eine ehemalige Stasi-Tätigkeit ohne konkreten Verdacht ab. Ebenso kritisierten sie die zwangsweise Versetzung von Mitarbeitern der BStU. Diese seien nach der Wende „bewusst und in Kenntnis ihrer Stasi-Tätigkeit“ eingestellt worden und hätten dort „20 Jahre lang ohne Beanstandung gearbeitet“. Zudem sei eine solche Regelung überflüssig, da sie lediglich die bereits geltende Rechtslage im Arbeits- und Beamtenrecht wiedergebe. Wenn dies nun aber speziell für die 47 verbliebenen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter beim BStU festgeschrieben werde, sei dies wegen des Verbots von Einzelfallgesetzen nach Artikel 19 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Sozialdemokraten und Grüne hatten einen gemeinsamen Änderungsantrag in die Ausschussberatungen eingebracht, nachdem eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst zwar prinzipiell möglich sein sollte, aber nur „soweit tatsächliche Anhaltspunkte für eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit“ für die Stasi vorliegen. Allerdings sollte diese Regelungen nicht erst ab der Gehaltsgruppe A15/E15 gelten – so sieht es der Gesetzentwurf vor –, sondern für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Der Änderungsantrag wurde jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion abgelehnt. Die Linke lehnt die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes prinzipiell ab. Es diene nicht der Aufarbeitung der SED-Diktatur, sondern der „Vergeltung“. Die Stasi-Akten seien in das Bundesarchiv zu überführen und dort aufzuarbeiten. Den Vorwurf der „Vergeltung“ wiesen die Koalitionsfraktionen zurück. Es gehe „nicht um Rache“, sondern um die Aufarbeitung der zweiten Diktatur auf deutschem Boden. Die Fehler nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur dürften nicht wiederholt werden, hieß es aus der Unionsfraktion.

Kontakt:
Deutscher Bundestag
Ausschuss für Kultur und Medien
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030/227-34006
Telefax: 030/227-36502
kulturausschuss@bundestag.de
www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a22/index.jsp

Quelle: Deutscher Bundestag – Pressereferat, Pressemitteilung, 21.9.2011

Kolloquium der Archivschule Marburg zum Thema digitale Archivierung

Unter dem Titel Digitale Registraturen – digitale Archivierung richtet die Archivschule Marburg am 29. und 30. November 2011 ihr 16. Archivwissenschaftliches Kolloquium aus. Der Umgang mit digitalen Unterlagen ist die größte Herausforderung, der sich Verwaltungen und Archive im 21. Jahrhundert stellen müssen. Seit den 1960er Jahren sind zahlreiche IT-Anwendungen für vielfältige Verwaltungsaufgaben entwickelt worden. Die ältesten überlieferten Daten stammen aus der Durchführung von Volkszählungen, Einwohnermeldedaten folgten etwa zehn Jahre später. Mit zunehmender Dynamik haben sich die Verwaltungen in den 1990er Jahren der digitalen Welt zugewandt. Daraus erwuchs die Notwendigkeit für die Archive, sich mit den entstandenen Daten und den damit verbundenen Fragen der Archivierung auseinanderzusetzen. Die Abstimmung zwischen den Verwaltungen und den Archiven hat sich dabei als besondere Herausforderung erwiesen. Diese Fragestellungen werden im 16. Archivwissenschaftlichen Kolloquium der Archivschule Marburg an Beispielen aus dem kommunalen und Wirtschaftsarchivwesen thematisiert. Nach einem Blick auf die internationale Debatte zum Verhältnis von elektronischen Geschäftsprozessen (Records Management) und archivischen Aufgaben wird das Thema in drei Sektionen beleuchtet.

In der ersten Sektion werden Lösungen für elektronische Akten und Geschäftsprozesse in kommunalen Verwaltungen vorgestellt. Die Beispiele stammen aus einer kleineren Stadt (Pfungstadt), aus einer mittelgroßen (Gießen) und einer Großstadt (Nürnberg). Die zweite Sektion umfasst Anwendungen für die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Archiv. Die Bandbreite reicht von der Archivierung kommunaler Melderegister und damit für sehr alte Daten, über eine Entwicklung für ein Wirtschaftsarchiv bis zu Bausteinen zur digitalen Archivierung für kleinere Archive aus der Schweiz. In der dritten Sektion werden Modelle für die Archivierung digitaler Aufzeichnungen präsentiert. Darunter sind zwei Lösungen für Großstädte (München, Wien) und eine Verbundlösung für kommunale Archive. Eine Podiumsdiskussion zur Zukunft der digitalen Archivierung rundet das Programm ab. Ziel des Kolloquiums ist es, Lösungsansätze vorzustellen, die bisher weniger im Fokus der Diskussion um die digitale Archivierung standen oder noch sehr neu sind. Des Weiteren haben wir überwiegend Modelle für kleinere und mittlere Verwaltungsgrößen ausgewählt.

Veranstaltungsdaten:
29. November 2011 – 30. November 2011; Tagungsbeitrag: 45,- Euro ohne Tagungsband, 60,- Euro mit Tagungsband;
Anmeldungen bis zum 12. November unter: www.archivschule.de

Veranstaltungsort:
Gemeindesaal der Evangelischen Stadtmission
Wilhelmstr. 15
35037 Marburg

Kontakt:
Archivschule Marburg
Frau Heidi Becker
Bismarckstr. 32
35037 Marburg
Telefon: 06421/16971-12
h.becker@staff.uni-marburg.de
www.archivschule.de

Quelle: Archivschule Marburg, Pressemitteilung.