Archiv des Herkuleskeule-Kabaretts jetzt im Stadtarchiv Dresden

Ab sofort gehört das Archiv des Dresdner Kabarett-Theaters "Herkuleskeule" zum Bestand des Stadtarchivs Dresden. Das Archiv der Herkuleskeule enthält vor allem alle Textbücher der Inszenierungen, alle Programme und den größten Teil der Tonbandaufnahmen der bis Anfang der 1990er Jahre gespielten Stücke. Auch ein einmaliges Fotoarchiv ist in den Beständen enthalten und wird in den nächsten Monaten im Stadtarchiv Dresden aufgearbeitet, konservatorisch gesichtet und erschlossen. Damit ist eines der vollständigsten Kabarettarchive für die Dresdner Stadtgeschichte überliefert. 

Der Anfang der \“Herkuleskeule\“ zog sich in die Länge. Otto Stark gilt allgemein als Initiator. 1954 hatte er Schauspieler vom Dresdner Staatstheater, dem Landesschauspiel und dem \“Theater der jungen Generation\“ um sich geschart, die am 8. Januar 1955 unter dem Titel \“Derf´n die´n das?\“ debütierten. Ein Jahr später verkleinerte sich das Ensemble und man gab sich (vorerst hübsch) bescheiden den Namen \“Herkuleskeulchen\“. Sonderlich rege waren die Keulchen allerdings nicht. Auftritte gab es nur vereinzelt, und als Otto Stark 1959 nach Berlin zur \“Distel\“ gerufen wurde, löste sich die Truppe auf. Nun aber wurden Nägel mit Köpfen gemacht. Der Rat der Stadt hatte behördlich beschlossen und verfügt, Dresden bekommt ein städtisches Kabarett. 

Die Herkuleskeule wurde nach der Berliner \“Distel\“ und der Leipziger \“Pfeffermühle\“ gegründet und hatte am 1. Mai 1961 ihren ersten Auftritt mit dem Stück \“Kleine Witzbeschwerden\“. Vorerst trat das Kabarett im Keller der zerstörten reformierten Kirche am Altmarkt auf, Jahre später dann im Klubhaus \“Martin Andersen-Nexö\“ und 1965 dann im eigenen Haus am Sternplatz. Am Silvesterabend des Jahres 1965 gab es die erste Premiere im Interim, was wohl eines der längsten in der Geschichte einer Dresdner Kulturinstitution sein dürfte. Denn dieses Interim währt nun über 43 Jahre. Interessant ist in dem Zusammenhang, dass schon damals die Unterbringung im Kulturpalast geplant war. 

Kontakt:
Die Herkuleskeule
Dresdens Kabarett-Theater GmbH
Sternplatz 1, 01067 Dresden
Tel.: (0351) 492 55 55
Fax: (0351) 492 55 54
ticket@herkuleskeule.de
www.herkuleskeule.de

Stadtarchiv Dresden
Elisabeth-Boer-Straße 1 
01099 Dresden 
Telefonnummer 0351-4881515 
Faxnummer 0351-4881503 
stadtarchiv@dresden.de

Quelle: Stadt Dresden, Pressemitteilung, 20.8.2008

100 Jahre August-Euler-Flugplatz der Technischen Universität Darmstadt

Am 30. und 31. August 2008 erinnern die Technische Universität Darmstadt, die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Stadt Griesheim gemeinsam mit dem Förderverein August-Euler-Luftfahrtmuseum und dem Museumsverein Griesheim mit einem Festwochenende an die Anfänge des August-Euler-Flugplatzes vor 100 Jahren. Im Mittelpunkt stehen eine Flugschau und eine Tafelausstellung zur Geschichte des Flugplatzes, die u.a. vom Universitätsarchiv der TU Darmstadt gestaltet wurde. 

Unter den zahlreichen Flugplätzen, die derzeit mit Jubiläumsveranstaltungen auf sich aufmerksam machen, bietet der August-Euler-Flugplatz in Griesheim bei Darmstadt gleich in mehrfacher Hinsicht Besonderes. Die Anlage befindet sich im Besitz der Technischen Universität Darmstadt, die hier für Forschungszwecke noch heute Starts und Landungen ihrer Flugzeuge durchführt. Damit steht sie in einer langen Tradition luftfahrttechnischer Forschung und Lehre, mit der dieser kleine Flugplatz im Rhein-Main-Gebiet seit seiner Gründung hervorgetreten ist. 

Am Anfang der nunmehr 100-jährigen Geschichte stand Jahresende 1908 der Antrag des Frankfurter Unternehmers und Luftfahrtenthusiasten August Euler, auf dem vor Darmstadt gelegenen Truppenübungsplatz Flugzeuge zu montieren und zu erproben. Die Genehmigung wurde erteilt und der Griesheimer Sand wurde zu einer der Pionierstätten der deutschen Luftfahrt. August Euler, der selbst den ersten deutschen Flugzeugführerschein der Fédération Aéronautique Internationale (FIA) erwarb, begründete hier neben seiner Flugzeugfertigung eine Flugschule, die u.a. durch so prominente Flugschüler wie den Prinzen Heinrich von Preußen große Beachtung fand. Dieses herausragende Engagement Eulers machte den Flugplatz zu einer wichtigen Etappe der frühen Streckenflüge im Südwesten Deutschlands.

Nach der Verlagerung der Firma Euler nach Niederrad 1912 wurde der Flugplatz zunächst von Fliegertruppen genutzt, denen während der Besatzungszeit nach dem Ersten Weltkrieg bis 1930 französische Soldaten folgen sollten. Eine erneute Blütezeit erlebte der Griesheimer Sand in den 1930er Jahren. Zuerst wurde er mit großem Aufwand als Darmstädter Verkehrsflughafen eingerichtet, bis er 1936 nach der Eröffnung des als regionalen Großflughafen konzipierten Rhein-Main-Flughafens nach nur zweijährigem Betrieb wieder geschlossen wurde. 

Erfolgreicher war die wissenschaftliche Nutzung des Geländes. Die TH Darmstadt war hier mit dem Aerodynamischen Institut und dem 1936 übergebenen Windkanal vor Ort. Desweiteren war hier das Deutsche Forschungsinstitut für Segelflug (DFS) als nationale Großforschungseinrichtung auf dem Gebiet der Segelflugs und des Flugzeugbaus beheimatet. Im Umfeld der Wissenschaftler entstanden spezialisierte Wirtschaftsbetriebe, die im Flugzeug- und Komponentenbau hervortraten. Während des Krieges wurde die DFS aus strategischen Gründen nach Süddeutschland verlagert, es blieben die Hochschulinstitute, die als Rüstungsbetriebe in die deutsche Wehrwirtschaft integriert wurden, sowie private Unternehmen der Luftfahrtindustrie. Häftlinge und Zwangsarbeiter kamen hier zum Einsatz. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gelände bis 1992 zum Airfield der US Army, in den benachbarten Kasernen wurde noch bis 2008 die Truppenzeitung „Stars and Stripes“ herausgegeben.

Schon 1955 fasste die damalige TH Darmstadt wieder Fuß auf dem ehemaligen Forschungsareal. Der Windkanal wurde reaktiviert und bildete die Keimzelle für einen besonderen Standort der heutigen Technischen Universität, der seit dem Kauf des Geländes 2005 auch das von den Amerikanern erbaute Tower-Gebäude und das mittlerweile als Naturschutzgebiet von europäischer Bedeutung ausgewiesene Umland umfasst.

Ein vielfältiges Programm mit den Schwerpunkten Historie – Technik – Natur ermöglicht am 30. und 31. August 2008 das Kennenlernen dieses einmaligen Ortes. Neben einer Flugschau und der Darbietung von Flugzeugen erlaubt u.a. eine Tafelausstellung Einblicke in die Entwicklung der Luftfahrtgeschichte auf dem Griesheimer Sand.

Zum Jubiläum sind erschienen:
– \“Ein Jahrhundert Luftfahrtgeschichte zwischen Tradition, Forschung und Landschaftspflege. Der August-Euler-Flugplatz in Darmstadt-Griesheim\“, hrsg. von Andreas Göller und Annegret Holtmann, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2008, 399 Seiten, 124 Abbildungen, 29,90 Euro.
– \“August-Euler-Flugplatz Darmstadt\“, Ursula Eckstein, Darmstädter Schriften 94, Justus von Liebig Verlag Darmstadt, 12,80 Euro

Weitere Informationen im Web: www.100-jahre-august-euler.de 

Kontakt:
AUGUST-EULER-FLUGPLATZ
Flughafenstraße 20
64347 Griesheim

TU Darmstadt 
Archiv (Gebäude S4 01) 
Andreas Göller (Leiter)
Karolinenplatz 3
64289 Darmstadt 
Tel.: 06151/16-3129 
Fax: 06151/16-4834
archiv@ulb.tu-darmstadt.de

ITS-Dokumente zur Zwangsarbeit im »Dritten Reich« digitalisiert

Der Internationale Suchdienst (ITS) in Bad Arolsen hat die Digitalisierung seiner Dokumente zur Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ abgeschlossen. Eine Kopie der Daten erhalten heute die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, das US Holocaust Memorial Museum in Washington und das Nationale Institut des Gedenkens in Warschau. „Die Dokumente zeugen vom ungeheuren Ausmaß der Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus“, sagte Archivleiter Udo Jost. „Die Arbeitskraft der so genannten Fremdarbeiter wurde in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und Regionen ausgebeutet.“

Über 6,7 Millionen Dokumente (ca. 13 Millionen Abbildungen) zum Thema Zwangsarbeit aus der Zeit des Nationalsozialismus und der unmittelbaren Nachkriegszeit hat der ITS gescannt und indiziert. Die Datenmenge beläuft sich auf insgesamt 1,87 Terabyte. „Die Digitalisierung dient dem Schutz und Erhalt der Originaldokumente“, sagte Jost. „Gleichzeitig ermöglicht sie einen besseren Zugang zu den Unterlagen, ob beim ITS oder unseren Partnerorganisationen in Israel, den USA und Polen.“ Auf Beschluss des Internationalen Ausschusses, dem die Aufsicht über die Arbeit des Suchdienstes obliegt, kann jeder der elf Mitgliedsstaaten digitale Kopien der in Bad Arolsen lagernden Unterlagen erhalten.

Bei den jetzt überreichten Dokumenten handelt es sich um Originaldokumente aus der Zeit des Nationalsozialismus, die sich auf Einzelpersonen beziehen. Dazu zählen vorwiegend Arbeitsbücher von Zwangsarbeitern, Krankenakten, Versicherungsunterlagen sowie Meldekarten von Behörden, Krankenkassen und Arbeitgebern. Daneben hat der ITS auch Listen gescannt, die Anfang 1946 auf Befehl der westlichen Alliierten erstellt wurden. Alle deutschen Gemeinden mussten den Aufenthalt von Ausländern und deutschen Juden während des Zweiten Weltkrieges den alliierten Suchdiensten melden. Die Listen enthalten Angaben zu Wohnorten, Arbeitgebern, Beschäftigungszeiten, Eheschließungen, Geburten und Grabstätten.

Die Dokumente dienten unmittelbar nach dem Krieg der Familienzusammenführung und Repatriierung. Später nutzte der ITS die Unterlagen auch für Bestätigungen im Rahmen von Zwangsarbeiter-Entschädigungsfonds. Wissenschaftler können anhand der Akten im seit November 2007 für Forschungszwecke offen stehenden Archiv die Dimension der Zwangsarbeit unter dem Nazi-Regime erforschen. „Die Dokumente geben Auskunft über die Lebensbedingungen der ausländischen Arbeiter, ihren Einsatz in bestimmten Regionen oder bei einzelnen Arbeitgebern“, erläuterte Jost.

Schätzungen zur Zahl der Zwangsarbeiter während des „Dritten Reiches“ gehen von über zwölf Millionen Betroffenen aus, darunter etwa 8,4 Millionen Zivilarbeiter. Eingesetzt waren Zwangsarbeiter in allen Bereichen des Wirtschaftslebens, ob im Bergbau, der Industrie, der Verwaltung, im Handwerk oder der Landwirtschaft.

Nach den heute überreichten Dokumenten zur Zwangsarbeit sowie den bereits gescannten Beständen zur Inhaftierung in Konzentrationslagern, Ghettos und Gefängnissen (ca. 18 Millionen Abbildungen), der Zentralen Namenkartei des ITS (ca. 42 Millionen Abbildungen) und den Karteikarten zu Displaced Persons (ca. sieben Millionen Abbildungen) ist die vor kurzem begonnene Digitalisierung von Unterlagen aus den DP-Camps der Nachkriegszeit das nächste Großprojekt. Über 70 Prozent der beim ITS lagernden Dokumente konnten bisher gescannt und indiziert werden. Voraussichtlich 2011 soll die Digitalisierung des gesamten Archivs abgeschlossen sein.

Über den Internationalen Suchdienst

Der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen (ITS) dient Opfern der Naziverfolgung und deren Angehörigen, indem er ihr Schicksal mit Hilfe seiner Archive dokumentiert. Der ITS bewahrt diese historischen Zeugnisse und macht sie der Forschung zugänglich. 

Der ITS untersteht den elf Staaten (Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Großbritannien, USA) des Internationalen Ausschusses. Grundlage sind die Bonner Verträge von 1955 und das Änderungsprotokoll von 2006. Im Auftrag des Ausschusses wird der ITS vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) geleitet. 

Der Direktor des Internationalen Suchdienstes, Reto Meister, wird Ende des Jahres 2008 sein Amt aus privaten Gründen niederlegen. Zukünftiger Direktor ab Januar 2009 wird Jean-Luc Blondel, ebenfalls Delegierter des IKRK. Blondel war bereits im Herbst 2006 als Interimsdirektor beim ITS tätig. Somit kennt er die Einrichtung, deren Zielsetzungen und Mitarbeiter aus eigener Erfahrung.

Kontakt:
Internationaler Suchdienst (ITS)
Große Allee 5-9
34454 Bad Arolsen
Telefon: +49 (0)5691 629-0
Telefax: +49 (0)5691 629-501 
email@its-arolsen.org
www.its-arolsen.org

Quelle: ITS, Pressemitteilung, 25.8.2008; Waldeckische Landeszeitung, 26.8.2008

Aktenführung und Archivierung im Kanton Nidwalden einheitlich

Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Nidwalden hat das erste kantonale Archivierungsgesetz verabschiedet. Die Aktenführung und Archivierung von Kanton und Gemeinden soll damit auf eine solide rechtliche Basis gestellt werden. Der Entwurf wurde in der "Vernehmlassung" sehr positiv aufgenommen. Aufgrund der Rückmeldungen von selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten beantragt die Regierung die Aufhebung der Anbietepflicht in Bezug auf sensible Geschäftsverkehrsdaten.

Alle 38 Teilnehmenden der Anhörung anerkennen die Notwendigkeit und den Nutzen eines einheitlichen Archivierungsgesetzes. Die zahlreichen zustimmenden Antworten zeigen, dass klare und einheitliche Regeln zur Aktenführung und Archivierung einem Bedürfnis entsprechen. Begrüßt wird insbesondere die zusammenhängende Regelung von Aktenführung und Archivierung sowohl auf Kantons- wie auf Gemeindeebene in einem umfassenden Gesetz.

Die Behörden oder Verwaltungsstellen des Kantons, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der kantonalen und kommunalen selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten erhalten mit dem neuen Archivierungsgesetz eine solide Basis für ihr Informationsmanagement. Diese Organe bleiben jedoch weiterhin für die Archivierung ihrer eigenen Akten zuständig. Das neue Gesetz gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen die ordnungsgemäße Archivierung vorgenommen werden muss.

Insbesondere die im Entwurf festgeschriebene Unterstützung durch das Staatsarchiv Nidwalden ist in der Vernehmlassung auf Zustimmung gestoßen. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende wünschen, dass vom Staatsarchiv detaillierte und einfach umsetzbare Richtlinien ausgearbeitet werden, welche die Organe bei der Aktenführung und der Archivierung unterstützen.

Die von verschiedenen Vernehmlassungseilnehmern vorgeschlagene Erarbeitung von spezifischen Verfahrensregeln für die Erstellung und Handhabung elektronischer Akten werden vom Regierungsrat in einem separaten Projekt (ELVER NW: Elektronische Verwaltung Nidwalden) an die Hand genommen. Die Gemeinden erhalten im Rahmen dieses Projekts die Möglichkeit, eine einheitliche Geschäftsverwaltungssoftware einzuführen. Wenn darüber hinaus ein breites Bedürfnis nach einer einheitlichen Archivsoftware besteht, kann das Staatsarchiv im selben Projekt tätig werden. Das Archivierungsgesetz ist bewusst technologie-neutral formuliert, es muss sowohl auf elektronische wie auch auf Papierdokumente anwendbar sein – nicht zuletzt, weil es mit historischen Beständen, mit Archivdepots und mit Sammlungen auch herkömmliches Papier-Archivgut umfasst.

Gemäß dem neuen Archivierungsgesetz sind die Organe verpflichtet, sämtliche Akten nach einer bestimmten Zeit der Aufbewahrung in den eigenen Zwischenablagen dem für sie zuständigen Archiv anzubieten. Im überarbeiteten Entwurf berücksichtigt die Regierung die Bedenken von selbständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten des Kantons gegenüber dieser Regelung. Bankkundendaten der NKB und kommerziell sensible Akten der selbständigen kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen von der Anbietepflicht an die Archive ausgenommen werden.

Das neue Archivierungsgesetz löst die kantonale Archivverordnung für den Kanton aus dem Jahre 1975 ab. Diese vermag den Anforderungen an moderne Archive in keiner Weise mehr zu genügen. Da Aktenführung und Archivierung untrennbar mit dem Datenschutz zusammenhängen, ist der Datenschutz im Archivbereich als logische Fortsetzung des kantonalen Datenschutzgesetzes zu regeln. Die zuhanden des Landrates verabschiedete Vorlage orientiert sich am Bundesgesetz über die Archivierung und an neueren kantonalen Erlassen, nimmt jedoch Rücksicht auf die Nidwaldner Besonderheiten. Sie beinhaltet die drei Kernbereiche Aktenführung, Archivierung sowie Benutzung des Archivguts. Die formellen und inhaltlichen Zielen ergeben sich einerseits aus der in den letzten Jahrzehnten gelebten Archivpraxis in Nidwalden und andererseits aus den in anderen Kantonen gesammelten Erfahrungen:

– Nur grundlegende Bestimmungen werden aufgenommen. Was infolge der Weiterentwicklung – insbesondere der technischen Rahmenbedingungen – leicht zu ändern sein muss, soll in einer Vollzugsverordnung geregelt werden.
– Das Archivierungsgesetz ist formell dem Datenschutzgesetz gleichgestellt. Es führt den Datenschutz im Archivbereich fort und benützt die gleichen Begriffe.
– Die Vorlage umfasst die gesamte «Lebensspanne» von Akten von ihrer Herstellung bis zu ihrer dauerhaften Archivierung bzw. Vernichtung. Da die Aktenführung eine Voraussetzung für eine reibungslose Archivierung ist, werden beide Gebiete im gleichen Gesetz geregelt.
– Aktenführung und Archivierung werden für den gesamten Kanton einheitlich geregelt. Die kleinräumigen Verhältnisse rechtfertigen analog zum Datenschutzgesetz separate Regeln auf Gemeindeebene nicht. Dagegen lassen sich im Vollzug mit einer einheitlichen Regelung Synergieeffekte erzielen. Vorhersehbarkeit und Aussagekraft der archivischen Überlieferung steigen.
– Das Staatsarchiv ist die zentrale Kompetenzstelle für Aktenführung und Archivierung im Kanton. Es berät die Organe und unterstützt die anderen Archive. In diesem Rahmen bleibt die Autonomie der Gemeinden sowie der kantonalen und kommunalen selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten gewahrt.

Kontakt:
Kanton Nidwalden
Staatskanzlei
Dorfplatz 2
CH-6371 Stans
Telefon: 041 / 618 79 02
Fax: 041 / 618 79 11
staatskanzlei@nw.ch
www.nidwalden.ch

Staatsarchiv Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
CH-6371 Stans 
Telefon: 041 618 51 51 
Telefax: 041 618 51 55 
staatsarchiv@nw.ch 
www.staatsarchiv.nw.ch

Quelle: Kanton Nidwalden, Medieninformation, 26.8.2008

Restaurierungserfolge in Pfullingen

Bei einem Pressetermin wiesen der Pfullinger Stadtarchivar Stefan Spiller, Hauptamtsleiter Hubert Dyjas sowie die Archivmitarbeiterinnen Angelika Euchner und Melanie Weiß darauf hin, wie die Schätze des Archivs erhalten und restauriert werden müssen, um das Gedächtnis der Stadt zu retten.

Rund 150 laufende Meter Archivgut, die bis ins frühe 17. Jahrhundert zurückreichen, werden vom Stadtarchiv Pfullingen im Keller der Stadtbücherei verwaltet. Ein Teil dieser Unterlagen, darunter Protokolle der Ratssitzungen vergangener Zeiten, ist aufgrund alter Brand- und Wasserschäden derart angegriffen, dass er restauriert werden muss. Dass dafür erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt werden müssen, ist auch den Gemeinderäten bewusst. Sie bewilligten für die Restaurierungsaufgaben in diesem Jahr 70.000 Euro.

Damit wurden bereits wichtige Dokumente gesichert; eine Römersteiner Spezialfirma beschäftigt sich mit dieser Aufgabe. Beispielsweise sind teilweise verbrannte Ratsprotokolle in einem aufwendigen Verfahren wieder lesbar gemacht worden. In mehrstufigen Verfahren werden die brandgeschädigten Papiere Blatt für Blatt zunächst entfettet und gereinigt, um dann in einem mit Papierfasern angereicherten Bad mit neuer Papiersubstanz ergänzt zu werden. Trocknungsvorgänge und eine neue Bindung schließen sich an, bevor die Nutzung der Bände wieder nahezu uneingeschränkt möglich ist.

Nach den ersten Erfolgen sind gleichwohl weitere Restaurierungsmaßnahmen, unter anderem zur Entsäuerung des Papiers aus dem 19. und 20. Jahrhundert, notwendig. Auch hierfür hofft das Archiv auf hinreichende finanzielle Mittel für einen längeren Zeitraum.

Kontakt:
Stadtverwaltung Pfullingen
– Stadtarchiv – (Marktplatz 2/2)
Postfach 7369
72786 Pfullingen 
Telefon 07121 / 703-208 
Telefax 07121 / 703-213 
info@pfullingen.de

Quelle: Thomas Baral, Reutlinger General-Anzeiger, 24.8.2008

Die Protokolle des Hermannstädter Rates und der Sächsischen Nationsuniversität 1391-1705

Mit einem Buchteil und einer DVD wurden jetzt die Protokolle des Hermannstädter Rates und der Sächsischen Nationsuniversität der Jahre 1391 bis 1705 ediert. Beim Buchteil des Werkes handelt es sich um einen alphabetischen Index der genannten Protokolle. Er wurde wahrscheinlich vom Hermannstädter Archivar Martin Georg Hirling zu Beginn des 19. Jahrhunderts angelegt. Käthe Hientz (Tübingen) und Bernhard Heigl (Graz) transkribierten den Index mit viel Sorgfalt. 

Der alphabetische Index ermöglicht das schnelle Orientieren in den auf der DVD im Anhang reproduzierten handschriftlichen Protokollen. Die DVD enthält neben den Protokollen von Stadt und Nation der Zeit ab 1521 auch Abschriften von Urkunden und Schriftstücken, die teils aus früheren Zeiten stammen. 

Der Einführung von Thomas Şindilariu ist zu entnehmen, dass die kritische Herausgabe der Protokolle ein Desiderat der siebenbürgisch-sächsischen Historiographie seit dem 19. Jahrhundert ist. Die ursprünglich 14 Bände umfassende Protokollserie war Mitte des 19. Jahrhunderts noch vollständig erhalten. Als Archivar Franz Zimmermann die Bestände von Nation und Stadt 1876 trennte und eine neue Bandzählung einführte, fehlten bereits die Bände 1, 5, 6 und 12 nach der alten Zählung. Der Inhalt der fehlenden Bände ist nur noch über den jetzt veröffentlichten Index zu erschließen sowie über einige wenige Teilabschriften.

Info:
„Hermannstadt und Siebenbürgen. Die Protokolle des Hermannstädter Rates und der Sächsischen Nationsuniversität. 1391-1705“, 
herausgegeben von Käthe Hientz, Bernhard Heigl und Thomas Şindilariu, 
Hermannstadt/Heidelberg (Honterus/ AKSL) 2007, 223 Seiten, DVD-Anhang (= Veröffentlichungen von Studium Transylvanicum), 14,90 Euro.

Bezug:
Siebenbürgen-Institut
Schloß Horneck
D-74831 Gundelsheim/Neckar
info@ siebenbuergen-institut.de
www.siebenbuergen-institut.de

Quelle: Liviu Cîmpeanu, Siebenbürgische Zeitung, 24.8.2008.

Postkarte von 1907 wünscht Pozdrowienie Bottrop

Das Stadtarchiv Bottrop ist um eine besondere Archivale reicher. Postkarten gehören zwar seit langem zum Bestand, diese jedoch besitzt echten Seltenheitswert. Sie ist 101 Jahre alt und wurde in der Drucklegung in polnischer Sprache verfasst.

\“Die Karte stellt wirklich einen kleinen Schatz für uns dar\“, sagt die Leiterin des Stadtarchivs Bottrop Heike Biskup. \“Sie dokumentiert ein Stück Bottroper Geschichte und auch des Ruhrgebiets insgesamt, die ja eng verknüpft ist mit der Zuwanderung der Menschen aus Oberschlesien und anderen Gebieten im heutigen Polen.\“ Das Besondere an der Karte ist, dass sie polnische Beschriftungen trägt. Möglicherweise sind solche Karten oft als Gruß in die alte Heimat gegangen. \“Pozdrowienie Bottrop i. W.\“ heißt es in großen Lettern, das heißt \“Grüße (aus) Bottrop in Westfalen\“.

\"Polnische

Abb.: Polnische Postkarte von 1907, Vorder- und Rückseite (Stadtarchiv Bottrop)

Die Karte ist abgestempelt mit dem Datum vom 21. Juli 1907. Adressat ist allerdings kein Empfänger in Polen sondern eine junge Frau in Hünfeld bei Kassel (\“Cassel\“). Auf der Karte ist die Zeche Prosper II (poln. \“Kopalnia Prosper\“), die alte, damals neu erbaute Herz-Jesu-Kirche (\“Nowy Kosciol\“) und eine polnische Buchhandlung (Ksiegarnia polska) zu sehen. Das Stadtarchiv vermutet, dass es sich um die Buchhandlung von F. Trzoska (Essener Str. 11) handelt, das geht aus einem alten Adressbuch aus dem Jahr 1911 hervor.

Kurioserweise ist der handschriftliche Text der Karte in deutsch verfasst. Er ist aufgrund der Sütterlinschrift für heutige Augen nur schwer zu lesen. Unter anderem heißt es dort: \“Wir sind nun schon ganz im Industriegebiet eingewöhnt. Man gewöhnt sich allmählich an den Kohlenstaub. Es ist gar nicht so gefährlich. Heute sind wir kurz bei Friedrich vorgesprochen. Wie geht\’s bei Euch? Lasst bald was von Euch hören.\“

Den Weg der Karte in das Stadtarchiv hat die Stadt einem Anrufer aus Fulda zu verdanken, der aber gebeten hatte, seinen Namen nicht zu veröffentlichen. Bei der damaligen Empfängerin der Karte handelt es sich um eine Verwandte. Er selbst hatte auch lange Zeit im Ruhrgebiet gelebt und war im Bergbau tätig. Das Stadtarchiv bedankte sich bei dem Spender und schenkte ihm zum Dank einen Bildband von Bottrop.

Kontakt:
Stadtarchiv Bottrop
Blumenstr. 12-14
46236 Bottrop
Telefon: 02041/ 70 37 54
Telefax: 02041-70-3833
stadtarchiv@bottrop.de

Quelle: Pressedienst der Stadt Bottrop, 22.8.2008

Staatsarchiv Münster wird modernisiert

Nicht nur vor dem Hintergrund der derzeitigen Organisationsüberprüfung des 2004 gegründeten Landesarchivs Nordrhein-Westfalen wird das Staatsarchiv Münster modernisiert und umgebaut. Die Münstersche Zeitung berichtet aus diesem Anlass über die Aufgaben des Archivs, das sich in einem denkmalgeschützten und zwischen 1885 und 1889 im Stil der niederländischen Neorenaissance erbauten Gebäude befindet.

Die Leiterin des Staatsarchivs Münster Dr. Mechthild Black-Veldtrup erläutert dabei u.a. die Übernahmepraxis aus den 326 Ämtern der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster, für die das Archiv zuständig zeichnet. „Ein Prozent der angebotenen Akten nehmen wir im Schnitt mit“, sagt Black-Veldtrup über die Bewertung. Insgesamt umfassen die Bestände 37 Regalkilometer. Mitunter entdecke man noch Dokumente aus früheren Jahrhunderten. „Aber eigentlich schaffen wir Überlieferung für morgen heran.“ 

Kontakt:
Landesarchiv NRW Staatsarchiv Münster
Bohlweg 2
48147 Münster
Telefon: 0251/4885-0
Telefax: 0251/4885-100
stams@lav.nrw.de 

Quelle: Annette Kessen, Münstersche Zeitung, 22.8.2008

Bambergs Ehrenbürger

Noch bis kurz vor Weihnachten zeigt das Stadtarchiv Bamberg die Ausstellung \“Wegen besonderer Verdienste… – Bambergs Ehrenbürger: Eine Dokumentation\“. Die Ausstellung ist in folgende fünf Abteilungen unterteilt: 1818-1933, 1933-1945, 1945-2008, Eingemeindete Gemeinden, Medaillen und Ehrenring.

Das \“Bürgerrecht\“ war bis in das beginnende 20. Jahrhundert Voraussetzung zur Teilhabe am öffentlichen Leben der Städte und Märkte. Seine Verleihung unterlag der Genehmigung durch die Gemeinde, es setzte ausreichendes Vermögen, guten Leumund und Zahlung einer Gebühr, teilweise auch Zustimmung einer Zunft voraus.

Anders als die Rechte von \“Inwohnern\“ oder \“Schutzverwandten\“ bot das Bürgerrecht einen herausragenden Anteil am öffentlichen Leben einer Gemeinde: Es gewährte Teilhabe an den städtischen Privilegien (Handels-, Steuer- oder Gerichtsfreiheiten, aktives und passives Wahlrecht, \“Heimat\“), verpflichtete aber auch zur Teilhabe an gemeinsamen Lasten und Pflichten (Abgaben, Verteidigung, Katastrophenschutz).

Mit der Einführung einer Gemeindeordnung im Königreich Bayern wurde den Kommunen die Befugnis zugestanden, verdiente Personen mit dem \“Ehrenbürgerrecht\“ auszeichnen zu dürfen; bis in das 20. Jahrhundert war es nur durch einen staatlichen Zustimmungsvorbehalt eingeschränkt.

Als reines Ehrenrecht – wie auch Straßenbenennungen, Ehrenzeichen u.ä. – entstanden den damit Ausgezeichneten daraus weder kommunale Vorrechte noch Pflichten, abgesehen von öffentlichen Ehrungen, Ehrengrab, Eintrag in das \“Goldene Buch\“ u.Ä. 

Ehrenbürgerrechte stellen die höchste Stufe der Anerkennung von Verdiensten durch Kommunen dar und werden daher sehr behutsam vergeben. In nahezu 200 Jahren wurden in Bamberg und den ehemals selbstständigen Gemeinden nicht mehr als 34 Personen damit geehrt.

Weitere Formen der Anerkennung bürgerlicher Leistungen sind – spätestens seit 1946 – die Benennung von Straßen, der Vorschlag für staatliche Orden durch Kommunen oder die Verleihung von kommunalen Ehrenzeichen (Ring, Medaille). 

Info:
\“Wegen besonderer Verdienste… – Bambergs Ehrenbürger: Eine Dokumentation\“
4. August bis 23. Dezember 2008 

Die Ausstellung ist während der Dienstzeiten des Stadtarchivs Bamberg zugänglich:
Mo-Mi 8:00-16:00 Uhr, Do 8:00-20:00 Uhr, Fr 8:00-14:30 Uhr, Sa, So, Feiertage geschlossen
Der Eintritt ist frei. Gruppenführungen nach Vereinbarung.

Kontakt:
Stadtarchiv Bamberg 
Untere Sandstraße 30a 
96049 Bamberg 
Tel.: 09 51/87 13 71 
Fax: 09 51/87 19 68
stadtarchiv@bamberg.de

Nachlass von Josef Fehler geht ans Stadtarchiv Bocholt

Als Deutschland unter der Schreckensherrschaft der Nazis stand, gab es nur wenige, die sich trauten, trotz Repressalien öffentlichen Widerstand gegen das Regime zu leisten. Einer davon war Josef Fehler (1893-1945). Nach längeren Verhandlungen konnte nunmehr der angereicherte Nachlass des Josef Fehler mit Fotos, Briefen Zeugnissen und weiteren Dokumenten, auch aus der Leidenszeit des gebürtigen Schlesiers aus Glogau, von der Familie für das Stadtarchiv Bocholt als Geschenk erworben werden. 

Bocholts Spezialist für die jüdische Geschichte der Stadt, Josef Niebur, hatte den Bestand gesichtet und für seine Forschungen als wichtig erachtet: den Nachlass Josef Fehlers, der im Jahre 1935, enttäuscht von der nationalsozialistischen Politik, aus der SA ausgetreten war und die sich anschließende Schikane der Nazis ertragen musste. 

Seine Schwiegertochter Elisabeth Fehler, Mitautorin der Bocholter Stadtchronik in den Jahren 1982-1988, und ihr Sohn überreichten am 6. August 2008 dem Stadtarchiv die recht umfangreiche Dokumentensammlung, die künftig zur wissenschaftlichen Nutzung im Rahmen des NRW-Archivgesetzes und der Satzung der Stadt Bocholt über das Stadtarchiv eingesehen werden kann. 

1935 erstmals von der Gestapo verhaftet und wieder freigelassen, ließ sich Fehler aber seinerzeit nicht beirren, trotz Verbots in jüdischen Geschäften einzukaufen und seine Abneigung gegen das Unrechtregime auch öffentlich zu vertreten. Josef Fehler saß dafür abermals von Anfang Februar bis Mitte August 1940 in Untersuchungshaft, wurde freigesprochen, doch 1945 erneut inhaftiert und ins Konzentrationslager Neuengamme überführt. Bei der Evakuierung des KZ per Schiff kam er 1945 um. 

Seit 1994 erinnert die Josef-Fehler-Straße in Bocholt an diesen aufrechten, frommen Mann, dem Niebur in der Schriftreihe „UNSER BOCHOLT“ (1990, Heft 4) einen eigenen Beitrag zum Leben widmete. 

Stadtarchivar Dr. Hans Oppel appelliert in diesem Themenzusammenhang an alle Bürger in und um Bocholt, geeignetes Material zur Geschichte unserer Stadt, seien es Dokumente, Karten, Fotos oder auch Produkte unserer Industrie, dem Archiv zur Verfügung zu stellen und „so das Mosaik unserer Bocholter Geschichte weiter zu vervollständigen.“

Kontakt:
Stadtarchiv Bocholt
Münsterstr.76
46397 Bocholt
Tel.: 02871 / 953 – 349
Fax: 02871 / 953 – 347
stadtarchiv@mail.bocholt.de 
dr.oppel@mail.bocholt.de

Quelle: Stadt Bocholt, Pressemitteilung, 7.8.2008